Mit diesem Titel findet man das Unternehmen im Internet. Sofort findet sich der Zusatz, dass Verbrauchern geholfen wird, die richtige Wahl zu treffen. Auch wirbt das Unternehmen mit Gemeinnützigkeit – und das zu 100 %.
Finanztip Newsletter
Ein Blick in den hauseigenen Newsletter zeigt, dass man sich hier und auf der Homepage einen Platz bekommen kann: (Zitat) „Unter den Vergleichsportalen empfehlen wir Check24* und Verivox*. Ganz okay ist auch autoversicherung.de. Günstige Direktversicherer, deren Angebote nicht auf den Portalen stehen, sind Hannoversche Direkt und Huk24*.“ (Zitat Ende)
Auf der Homepage ist zudem in „über uns“ zu finden, dass diese Links nur dann gesetzt werden, wenn das Unternehmen mit guten Gewissens eine Empfehlung dorthin aussprechen kann. Was definiert ein gutes Gewissen? „Günstig“? Zwei der beworbenen Unternehmen sind nicht markiert. Sind sie demnach, nicht empfehlungswürdig? Sie werden ohne finanzielles Zutun veröffentlicht?! Habe ich die Legende falsch verstanden?
Vergleichsportale
Stiftung Warentest, dem wir dieselbe Absicht wie Finanztip unterstellen, hat Vergleichsportale daraufhin untersuchen lassen, wie bedarfsgerecht sie sind. Dass man den Hersteller eines Vergleichsrechners damit beauftragt hat, habe ich bereits in meiner Petition kommentiert. Das Ergebnis war niederschmetternd. Ein wirklichen Nutzen scheinen diese Vergleichsportale laut der Studie für den Verbraucher nicht zu haben.Trotz dessen empfiehlt Finanztip Vergleichsportale. Ein guter Rat? Die wirtschaftlichen Interessen, die Herr Tenhagen auf seiner Homepage erläutert, machen nicht davor halt, die durch seinen ehemaligen Arbeitgeber bereits abgestrafften Medien gegen Geld zu empfehlen – „natürlich im Kundeninteresse“! Ist das falsch interpretiert?
Nicht nur Vergleichsportale, sondern auch Vermittler folgen diesem Prinzip. Auf der Unterseite für die Berufsunfähigkeitsversicherung finden sich zwei Unternehmen, die nicht zahlen müssen. Sind sie deshalb auch nicht empfehlenswert? Warum dann die Werbung? Eines der beiden rühmt sich öffentlich der Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen. Noch ein Widerspruch? Interessant wäre auch, das Auswahlverfahren kennenzulernen, mit dem die Kollegen sich hier positionieren konnten. Auf der Homepage wird lediglich darauf hingewiesen, dass eine IHK-Ausbildung eine der Voraussetzungen ist. Mindestens fünf Jahre Erfahrung sind vozuweisen und es müssen bereits Vermittlungserfolge vorgewiesen werden (lasen wir erst nicht von der Kritik eines Prüfers, der mitteilte, dass die Prüfung gänzlich ohne Fachwissen zu bestehen ist?) Wann diese Ausschreibung stattfand, ist mir persönlich nicht bekannt. Einige der Empfehlungsnehmer arbeiten mit einem Vergleichsrechner von Morgen und Morgen. Man bietet also unvollständige ( Anbieterzahl) und interpretierte Daten, die man selbst nicht recherchiert hat, in der Beratung an? Eine sehr interessante Auffassung von Verbraucherschutz, zumal dann doch ein fader Beigeschmack bleibt. Warum? Die Verbraucherzentralen arbeiten mit der Vergleichssoftware des Herstellers, der die Konkurrenz, denn so kann man sie m.E. nennen, im Internet untersuchte. Auch schilderte mir Frau Mohn, dass damals diese Software aus wirtschaftlichen Aspekten heraus gewählt wurde. Wirtschaftliche Aspekte? Entschied auch hier der Preis? Die detailgetreue der Darstellung kann es in meinen Augen nicht gewesen sein.
Auszug Homepage von Finanztip: Lassen Sie sich vor Abschluss einer BU beraten und holen Sie mehrere Angebote ein. Wir haben geeignete Versicherungsvermittler ausgesucht und empfehlen Hoesch & Partner*, Buforum24, Thomas Kliem*, Ritzerfeld & Partner*, Blank & Partner sowie Meyer & Fritzsche*.
Was das * neben Links bedeutet.
Zitat: „Wenn Sie neben einem Link ein * sehen, handelt es sich dabei um einen sogenannten Affiliate-Link. Mit diesen Affiliate-Links stellen wir sicher, dass Sie unsere Inhalte kostenlos lesen können. Denn wenn Sie auf einen dieser Links klicken, kann es sein, dass Finanztip dafür eine Vergütung bekommt. Wofür genau, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden: Manchmal wird allein der Klick auf die Seite vergütet, meistens ist die Vergütung aber daran gekoppelt, dass es zu einem konkreten Angebot oder Abschluss kommt.
Diese Vergütung, die Finanztip eventuell von einem Anbieter erhält, hat für Sie keine Bedeutung. Denn sie wirkt sich NICHT auf den Preis aus, den Sie beim jeweiligen Anbieter bezahlen. Und sie beeinflusst NIE unsere Empfehlung für oder gegen einen Anbieter oder ein Produkt. Denn ob ein Anbieter überhaupt ein Affiliate-Programm anbietet und wie die Vergütung aussieht, wissen unsere Experten und Redakteure nicht, wenn sie den jeweiligen Artikel oder Ratgeber erstellen.
Die Affiliate-Links werden erst nach Fertigstellung des Artikels durch eine separate Abteilung gesetzt, die keinen Einfluss auf die Recherchearbeit unserer Redakteure und Experten hat. Unsere Redakteure und Experten werden auch nicht danach bezahlt, wie viel Erlös Finanztip mit den Klicks aus ihren Ratgebern oder Artikeln erzielt. Sie arbeiten also völlig unabhängig und haben nur ein Ziel: Das Beste für Sie heraussuchen.(Zitat Ende)
(Anmerk.: Zitat: „….. Wofür genau, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Manchmal ist allein der Klick auf die Seite vergütet, meistens ist die Vergütung aber daran gekoppelt, dass es zu einem konkreten Angebot oder Abschluss kommt,…… sie beeinflusst nie unsere Empfehlung…..!“ Zitat Ende. Mögliche interpretation: Also ein moderner „Leadverkauf“, wie noch vor vielen Jahren?
Schlussendlich würde mich noch die Definition von BESTE interessieren. Welche Aspekte fließen ein?
Der Redaktionskodex
Die unabhängige und ausschließlich im Interesse der Verbraucher stehende Beratung wird an dieser Stelle postuliert. Ich erlaube mir hier dieselbe Kritik wie im offenen Brief an Frau Mohn. Ein Wirtschaftsunternehmen ist niemals unabhängig. Es folgt seinen wirtschaftlichen Interessen und die Frage ist, wie weit diese zum postulierten Zweck passen. Allein in der Checkliste für die Berufsunfähigkeitsversicherung werden namentlich Ratingunternehmen benannt. Deren Art der Datenerhebung wurde aber nie veröffentlicht und ist demnach intransparent. Auch können wir uns alle an die Lehmann Brothers in 2008 erinnern. So viel zum Thema Rating. Zur Checkliste kann abschließend bemerkt werden, dass sie mit Unvollständigkeit glänzt. Wer sich fachlich – inhaltlich mit dem Thema beschäftigt hat, schüttelt hier nur den Kopf.
Mal grundsätzlich zum Versicherungsschutz, damit wir uns hier nicht in Nebenkriegsschauplätzen verlieren.
Das Problem ist die Unmündigkeit der Kunden, denn niemand kann mir erklären, dass der normale Verbraucher über das Fachwissen verfügt, welches er benötigt, die für ihn passende Tarifierung zur Absicherung von Risiken zu finden. Der erste Fehler findet sich meiner Ansicht nach schon im VVG.:
§ 61
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers
(1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben.
Bitte beachten Sie die Formulierung. Ich erlaube mir Kritik!
- Der Versicherungsvermittler entscheidet das Maß der Beratung, denn er beurteilt (aus seiner Sichtweise) den notwendigen Beratungsaufwand in Bezug auf das zu beratene Risiko. Heißt?
- Er soll den Kunden nach den Wünschen und Bedürfnissen befragen. Der Kunde kann zu diesem Zeitpunkt nur das entscheiden, was ihm bekannt ist. Was aber ist ihm bekannt? Sind es die Ratings von Stiftung Warentest, die Hinweise von Finanztip oder die falschen Aussagen einiger Akteure am Markt, die durch ihre akademische Vorbildung (laut Herrn Vorstand Müller) schon dadurch in der Lage sein sollten, entsprechenden Rat zu geben? Alleine die Zusicherung der ständigen Weiterbildung steht im krassen Widerspruch zu selbst erlebter Beratung. Diese Zusicherung hatte er bereits 2009 gegeben.
- Kann ich zusätzlich, begründet durch die Formulierung, davon ausgehen, dass bei einer geringen Versicherungsprämie, die zu erzielen ist, auch wenig beraten wird?
Wer das geschrieben hat, hat definitiv nicht nachgedacht. Wirklichkeitsverlust wie beim BER! Ein Interessent hat mit Blick auf das von ihm abzusichernde Risiko umfassend und möglichst vollständig über die Möglichkeiten, die der Markt bietet, informiert zu werden. Dabei sollten die einzelnen Leistungen, die er wählen kann, durch reale Leistungsbeispiele aus dem Abstrakten in das Greifbare überführt werden. Wetten, dass sich nun die Vorstellungen und Wünsche komplett verändert haben! Jetzt erst ist der Kunde mündig genug, die Tragweite seiner Entscheidungen zu erkennen und zu bewerten. Sicherlich werden hier sehr viele Vermittler bereits die weiße Fahne heben, es sei denn, sie sind spezialisiert.
Ein treffendes Zitat von Immanuel Kant (immerhin waren wir mal ein Volk von Dichtern und Denkern):
- Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.
- Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.
- Sapere ade: habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Kant verwies schon vor langer Zeit indirekt auf das Geschäftsmodell der Versicherer, meines Erachtens aber auch der meisten Akteure, die auf diesem Markt tätig sind. Was ist leichter, als einen uninformierten Menschen mithilfe fachliche Kompetenz und guter Rhetorik in „seiner“ Entscheidung zu lenken? Die Unmündigkeit der Verbraucher ist ein nicht endendes Füllhorn für die Gewinnsinteressen der Anbieter
Wie viele Vermittler sind überhaupt in der Lage, geschriebene Vertragstexte in ihrer Tragweite zu erkennen und dann auch zu interpretieren? Nur ganz wenige, wie ich regelmäßig erfahre. Ich beende diesen Artikel mit der Tatsache, dass eine Studie belegte, dass tatsächlich 80 % der gesetzlich Versicherten sich nicht bewusst sind, einen Zusatzbeitrag zu bezahlen. Die Presse aber behauptet, dass diese Versicherten noch nie so zufrieden waren mit dem System wie heute.
Frank Dietrich Fachmakler
“ Nur der Verbraucher selbst kann entscheiden, was er benötigt und wo er die notwendige Absicherung erhält, wenn er in die Fähigkeit dessen versetzt wurde.“ Alle anderen Ansichten sehe ich als Interpretation des Sachverhaltes in Ausschnitten an.
Petition