Tarifwechsel vom Amt.
Bereits am 31.05.16 begann ich mit meinen Berichten hier im Blog. Trotz dessen ich vor einigen Wochen die medizinischen Beurteilungen, aus denen der Behandlungsbedarf des Kunden hervorgeht (Beurteilung durch Gutachter) dem Amt vorlegte, erhielten wir folgenden Brief:
Kann man denn noch frecher lügen? Kann man bewusst wegsehen, wenn andere in Not sind? Klares ja, denn man ist beim Amt! Wenn ich einmal in die private Krankenversicherung, besser deren Rechtsprechung sehe, erkenne ich ein Urteil (Az.: 159 C 26871/10) welches sich auf das Wort „angemessen“ in der Ausführung von Hilfsmitteln bezieht. Frei wiedergegeben hat das Gericht sich in diesem Fall dahingehend positioniert, dass der Terminus „in angemessener Weise“ den Versicherten unangemessen benachteiligt und daher verstößt die Formulierung gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Was es in der Privaten nicht geben darf, scheint in der gesetzlichen Grundlage des Handelns. Ständig wird mantraähnlich von bedarfsgerecht und angemessener Versorgung gesprochen. geht es in transparenter?
Der Bedarf, der sich aus dem Gutachten herleitet, sind sechs Heilbehandlungen pro Woche. Die Leistungen des Standard-/Basistarif, sollen der gesetzliche entsprechen, was sie nicht tun, leisten aber maximal sechs Behandlungen pro Quartal. Die Mitarbeiterin hat ein großes Problem! Sie interpretiert bedarfsgerech , wirtschaftlich, zweckmäßig, das notwendige Maß nicht überschreitend ausschließlich am Beitrag. Definitiv nicht aber an der Versorgung, die notwendig ist. Auch hat die Dame bereits in der Kommunikation die Höhe des Basistarif unterschiedlich benannt, ist also nicht wirklich orientiert, wenn es um die Kosten geht. Die hälftige Subventionierung des Basistarifes erfordert mehr Kapitaleinsatz als die hälftige Subventionierung des Beitrages der privaten Krankenversicherung. Warum begreift das niemand. Auch würden zusätzliche Kosten zu erwarten sein, die fehlenden Leistungen gegenüber dem zu verlegenden hinzu zu kaufen, wäre er im Basistarif. Alles in allem steigt damit die Gesamtaufwendungen pro Jahr um das Doppelte an.
Wir hatten das Ministerium angeschrieben.
Mit großer Verspätung, denn wir schrieben am 29. Juli, erhielten wir am 25 Oktober endlich eine Antwort. Allerdings hatten wir zwischenzeitlich auch erinnert. Man bestätigt mir, nur die Hälfte des Beitrages des Basistarif zahlen zu wollen. Kein Wort davon, dass die Subventionierung des privaten Beitrages weit geringer wäre. Amtsschimmel vor Hirn? Das scheint schon Tradition zu haben! Will man nicht, kann man nicht oder hat man Anweisung, sich so zu verhalten? Weiterhin wird, wenn auch sehr umständlich bestätigt, dass die Versicherung im Basis-und Standardtarif in ihrer Angemessenheit durch ständige Rechtsprechung bestätigt wurde. Ich erinnere an Beurteilung des Wortes angemessen in der privaten Krankenversicherung. Man dreht sich hier die Welt, wie sie einem gefällt. Die im Schreiben folgende Erläuterung, dass diese Tarife den Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein sollen, ist bereits in sich intransparent. Man bestätigt zudem, dass der Versicherungsschutz nur dem ähnlich ist und verweist darauf, dass 90 % der deutschen Bevölkerung dort abgesichert ist. Das allerdings ist kein Qualitätsmerkmal sondern eine traurige Tatsache, liest man, welche Willkür in der Leistungsregulierung damit verbunden sein kann.
Zum Ende des Schreibens hin dankt man mir für mein Engagement! Man empfiehlt mir einen Rechtsbeistand, denn es scheint ja nicht ohne zu gehen, wenn man die Ansprüche prüfen möchte. Der Grundsicherungsträger ist zur Beratung verpflichtet, schreibt man mir. Daraus leite ich ab, dass man in Deutschland nur eine gewisse Mündigkeit hat, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Was man dem Versicherungsmarkt an unklaren Formulierungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung von Staats wegen vorwirft, lebt man in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich erinnere daran, dass bisher nicht eine einzige Frage, die wir stellten beantwortet wurden. Von Beratung, die zu den Obliegenheiten des Amtes gegenüber dem Versicherten gehör, keine Spur aber dafür wird Urlaub gemacht.
Wir hoffen nun auf ein gegenteiligen Bescheid, endlich vor Gericht ziehen zu können. Bedenkt man, wie viel Geld bereits in dieser Kommunikation und danach zukünftig noch vor Gericht verschwendet werden wird, stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Effektivität der sozialen Systeme. Betrachtet man dann auch noch die Politiker, die die Bürgerversicherung fordern, um ihrer Ideologie, dass wir alle das gleiche haben, zu entsprechen, sich aber nicht um die Inhalte und Folgen bei Monopolisierung Gesundheitssystem kümmern, möchte man auf eine eigene kleine Insel ziehen.
Frank Dietrich Fachmakler