Bedarfsgerecht basiert auf…?

Mit dieser Frage könnte man den aktuellen Stand, zu dem ich meinen Artikel am 31. Juli in meinem Blog setzte und der bereits eine Folge vorhergehender Artikel und eines langen Vorgangs war, kurz beschreiben.

Schon Samuel Beckett erkannte, dass es Menschen gibt / zu geben scheint, die sich mit Warten beschäftigen. Ich hatte nach dem Verfassen meines Artikels auch das Gesundheitsministerium angeschrieben, als auch die Patientenvertretung. Ich fühle mich nun an die Personen Estragon und Wladimir aus dem Stück des Herrn Beckett erinnert. Es wird gewartet – worauf auch immer, möglicherweise, dass sich das Problem von selbst löst.

Der Patientenschutzbund teilte mir mit, sich mit diesen Themen nicht zu befassen. Ich wandte mich nun auf die Empfehlung eines dortigen Mitarbeiters an die Patientenberatung des Bundes und die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“.

Die Behörde schweigt:

Das Amt, welches den Vorgang inhaltlich zu bewerten hat und mehrfach darauf angesprochen wurde, was angemessen denn heißt, wenn doch im Internet nachzulesen ist, dass die Bedeutung nach „im richtigen Maße“ zu finden ist. Auch der genannte Beitrag des Basistarifes, obwohl der Kunde Anrecht auf den Standardtarif hat, der uns gegenüber den Angaben des SGB V um die Hälfte gemindert erscheint, wird mit Stillschweigen argumentiert

Aktuelle Rücksprache erfolgt

Bevor ich diesen Artikel geschrieben habe, erfolgte eine Rücksprache bei den Betroffenen. Ein dort vorliegendes Schreiben belegt erneut, dass man die Aufgaben, die man im Amt wahrzunehmen hat,  lieber auf mich abwälzen möchte. Auch gibt man, wie gewohnt keine weiteren Antworten zu den von mir mehrfach gestellten Fragen. Es ist allen Ernstes zu überlegen, ob man hier nicht eine Anzeige mit Verdacht auf Diskriminierung im Amt tätigen sollte.

Ein fachlicher und guter Rat

Wer Tätigkeiten in der Art und mit dieser Berufung  wahrnimmt, wie ich es in meinem täglichen Alltag lebe, der hat auch ein Netzwerk. Allein der Sachverhalt der Spezialisierung erfordert dieses, um weiterhin Beratungen und Entscheidungen auf höchsten Niveau geben zu können. Dieses Netzwerk gab mir einen entsprechenden Rat. Möglichst schnell um den Widerspruchsbescheid zu bitten, damit man vor Gericht gehen kann.

Zur späteren Verhandlung:

Diesen Ratschlag, den ich sehr dankend angenommen habe, werde ich befolgen. Dennoch kann ich es nicht lassen, der Dame nochmals zu schreiben. Wiederholt und auch nach meinem Hinweis, auf Honorarbasis tätig werden zu können/zu dürfen forderte sie mich auf, ihre Arbeiten zu machen. Richtig verstanden?

(gekürzte Fassung an die Dame):

(..) Sie erwarten von mir Antworten, Antworten die ihre Handlungsgrundlage in Bezug auf „angemessen und bedarfsgerecht“ begründen sollen. …in der Vergangenheit habe ich ihn bereits die Häufigkeit der Heilmittel, die Herr  XXXX in der Woche benötigt, zur Kenntnis gebracht. Alleine diese Benchmark erreicht das gesetzliche System nicht und damit hätten sie bereits eine Antwort, zu der sie weiterhin Schweigen. … Herr XXXX benötigt laut entsprechendem Gutachten des Herrn Dr. YYYYYY Gutachter der bestehenden Privaten Krankenversicherung zur Prüfung der Kostenübernahme, die danach zu 100 % erfolgte):

  • perzeptive krankengymnastische Behandlungen bis 5 mal wöchentlich
  • Krankengymnastin (nach Bobath) 2 mal wöchentlich
  • Krankengymnastik (nach Vojta ) 1 mal wöchentlich
  • Logopädische Behandlungen und Training mit dem Sprachcomputer
  • sensormotorisch perzeptive Ergotherapie
  • Mobilitätsförderung per elektronischem Rollstuhl

Neurologische Stellungnahme von Dr. med.  ZZZZZ. ZZZZZ /Berlin (Praxis für Psychotherapie)

  • das Gutachten vom 9. Januar 2014 bestätigt die den oben gemachten in allen Einzelheiten

Nun haben Sie die Dinge, die sie hätten bereits vor Monaten ablesen können, da Ihnen die Unterlagen, vorliegen. Allein schon die unterschiedliche Leistungsgrundlage der gesetzlichen Kasse, gemeint ist die Schulmedizinklausel in Zusammenhang mit den notwendigen Empfehlungen des Gutachterausschusses, um Leistungen erstattet zu bekommen, begrenzt/verhindert die notwendigen Behandlungen, als auch die Kostenübernahme für elektronischen Rollstuhl. Wie Ihnen sicherlich aus der Rechtsprechung bekannt ist, haben Pflegebedürftige und Behinderte, die geschoben werden können, keinen Anspruch auf einen Elektromotor. In der Privaten Krankenversicherung werden all diese Leistung übernommen. Daher ist sie angemessen und bedarfsgerecht, denn sie versorgt das, was benötigt wird.

Ich bitte nun schlussendlich um die Beantwortung der Beitragsfrage, zu der sie bis heute nicht Stellung bezogen haben.

Fazit:  Wie auch schon zuvor bemerkt, kann ein Unfall jedem von uns zu jeder Zeit passieren. Das System der Versorgung, auch GKV genannt, hat einen abstrakten Leistungsrahmen. Was im Leistungsfall bewilligt wird, ist für den Versicherten nicht abschätzbar. Abschätzbar ist der Beitrag. Weitere Eingrenzungen finden sich durch begutachtende Dienstleister, wie wir es vom MDK her kennen. Menschen treffen auf Menschen  und damit entscheidet unter Umständen auch die Tagesform beider Seiten. Um weiter steigende Beiträge zu verhindern (durchschnittliche Anpassung pro Jahr: 5,9 % – (seit 30 Jahren) und der anwachsende Zusatzbeitrag)) werden weiterhin Begrenzungen in den Leistungen notwendig machen (Quelle: Prof. Wasem).

Für Betroffene wird es sehr schwer die „noch“ Leistungen zu erhalten, betrachtet man das Vorgehen  eines Amtes, wie hier über Monate dokumentiert. Der Begriff Solidarität, als auch die ständige Stimmungsmache der Systeme gegeneinander erscheinen nun in einem ganz anderen Licht: die Zeche zahlt der Versicherte, egal wo er versichert ist und in Not gerät. In der Recherche verschiedener sonstiger Ansprüche, die der Herr noch hätte haben können, wurde klar,  dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom damaligen Vermittler  erst nach einem Abschluß einer privaten Rentenvorsorge beabsichtigt wurde (verjährt). Wer hilfsbedürftig ist, könnte/ wird im Leistungsfall die Beiträge nicht zahlen, wenn sein Einkommen nicht abgesichert ist. Noch verwerflicher war der fehlende Hinweis des Vermittlers,  dass der Herr in nur zwei weiteren Monaten Beitragszahlung unverfallbare Ansprüche gegenüber dem Staat im Sinne der Erwerbsminderung gehabt hätte.

Denken Sie mal ganz in Ruhe darüber nach. Welche Art Absicherung haben Sie? Sind diese Absicherungen konzeptionell aufeinander abgestimmt, dass solche Probleme auch wirklich nicht auftreten können? Wer hat sie beraten? Ein Fachmakler/Spezialist oder jemand, der meint alles zu können und sich gern primär für seinen Service bewerten lässt?  Ging es um den Inhalt der Absicherung oder war der Preis entscheidend?

Frank Dietrich Fachmakler

 

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