Rating für Rating – frei von Sinn und Verstand

Es begann meiner Erinnerung nach mit dem Rating bei Stiftung Warentest. Die Hannoversche lag mit der Europa Lebensversicherung und der Alten Leipziger an den ersten Plätzen. Genau genommen war es dann die Hannoversche, die das Kundeninteresse meist gewann. Sie war die Günstigste und die Unterschiede schienen nur geringfügig zu sein, sogenannte Spitzfindigkeiten (Vermittlerbewertung Telis-Finanz). Kurz danach fand ich dieselbe Hierarchie in einem anderen Rating und heute im Rating des Institutes für Vorsorge und Finanzplanung.

Vorsorge und Finanzplanung

Jeder Vermittler hat einmal gelernt, dass man mit der Absicherung von Risiken beginnen sollte, wenn man Versicherungsschutz plant. Planen heißt auch, möglichst viele Einflüsse, die man nicht ausschließen kann, mit einzubeziehen und danach Versicherungsschutz auszurichten. Wie also kann es sein, dass ein Versicherer, der sobald sein Versicherter arbeitslos wird und keine Frist nennen kann, wann er wieder eine Arbeit findet, sein Berufsbild in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr versichert hat? Wie kann es sein, dass solche Anbieter an den ersten Plätzen von Kundenempfehlungen liegen? Wenn die Risikoversicherung dann aber im Leistungsfall nicht das leistet, was der Verbraucher benötigt, so fragte sich, wer seinen Job nicht gemacht hat. Wie also ist die Bewertung von Vorsorge und Finanzplanung, wie auch die anderen hier genannten, zu verstehen. Welches Interesse steht dahinter, denn das des Verbrauchers kann es nicht sein.

Ein Beispiel

Unser Kandidat, mittlerweile 52 Jahre alt geworden, ist bei der Hannoverschen versichert. Ob er dieses nun über den Rahmenvertrag des Bundes der Versicherten oder auf den Rat von Stiftung Warentest gewählt hat, sei hierbei egal. Beide Institutionen ordnen sich dem Verbraucherschutz zu und bewerten in ihren Aussagen diesen Versicherer als sehr gut. Der Kandidat wird arbeitslos, was heute leider keine Seltenheit mehr darstellt. Begründet durch sein Alter ist er nicht der Lage mitzuteilen, wann er wieder Arbeit finden wird.

Auzug AVB:

Berufsunfähigkeit bei vorübergehender Nichtausübung einer beruflichen Tätigkeit
(3) Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend nicht aus (z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Grundwehrdienst oder Zivildienst) und ist eine Wiederaufnahme vorgesehen, so gilt die zuletzt bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Tätigkeit gemäß § 2 Absatz 1 als versichert. Ist die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden, ohne dass eine Wiederaufnahme der Tätigkeit absehbar ist, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 darauf an, dass die versicherte Person außerstande ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, die sie aufgrund vorhandener beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse, die durch Ausbildung und Erfahrung bis zum Ausscheiden aus dem Berufsleben und danach erworben wurden, ausüben kann. Diese Tätigkeit muss der bei Ausscheiden aus dem Berufsleben bestandenen Lebensstellung entsprechen.

(vorübergehend ?, absehbare Wiederaufnahme ?, Lebensstellung ?)

Die Folge ist, dass der Versicherer dann den Beruf unseres Kandidaten nicht mehr versichert hat. Versichert sind lediglich alles beruflichen Möglichkeiten, begründend auf Ausbildung, Erfahrung, Fähigkeiten und Kenntnisse. Er könnte also auch in einer Pommesbude im Schichtbetrieb arbeiten. Ein guter Rat, der das ermöglicht, kann das nicht gewesen sein. Natürlich haftet niemand dafür außer, es wäre ein Vermittler tätig geworden. Er hätte eine Haftpflicht. Er hätte auch dokumentieren/protokollieren müssen. Da es sich aber einem einen Direktversicherer handelt, werden auch die Vermittler mit Toblerone-Vorbildung nicht in die Versuchung kommen, ihn zu vermitteln.

Versicherung als Ware

11 Die Relevanz vom Preis und schönen WortenVersicherungsschutz ist eine Ware. Jede Ware hat ihren Preis. Gebe ich weniger Geld aus, so kann ich von der Ware gegenüber den zugesicherten Eigenschaften meist auch weniger erwarten als bei einem höheren Preis. Der Hinweis wird sogar bei Stiftung Warentest gegeben, meines Erachtens aber nicht beachtet. Warum? Die Trennung zwischen dem Wert der Vertragsinhalte und dem Preis ist unerlässlich, wenn der Nutzen des Verbrauchers im Vordergrund steht. Alle Institute, Stiftungen und Verbraucherschützer äußern ihre Präferenz, im Nutzen des Verbrauchers tätig zu sein, vermengen aber diese beiden Themen. Was ist ein Preis-Leistungsverhältnis und was sagt es aus? Es sagt aus, dass bei einer geringeren Investitionen auch meist die Ware einen geringeren Nutzen hat.

Ich darf wiederholt an das Ruskin´sche Preisgesetz erinnern.

Er stellt sich nun die grundsätzliche Frage, wann der Nutzen unter dem benötigten Versicherungsschutz liegt? Über dieses sogenannte Verkaufsargument einiger Ratsuchende Vermittler ist das nicht zu beantworten. Die Argumentation, dass Selbstständige, Angestellte oder Auszubildende einen anderen Anspruch an ihre Absicherung haben kann ich nicht nachvollziehen. Wir alle hätten gerne eine hochwertige Absicherung die im Leistungsfall auch hält. Tarifmerkmale Können ein solches Vertragswerk noch ein wenig modifizieren, aber nicht inhaltlich verändern.

Wieder wurde Papier bedruckt, bedruckt um unseren Katzen im Klo Unterhaltung zu bieten.

Frank Dietrich Fachmakler

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