Was heißt „die beste“?

Kann es sie überhaupt geben, die beste Berufsunfähigkeitsversicherung? Natürlich nicht. Wir wären sonst alle 08/15 und ohne jede Individualität. Um den Markt für Interessierte, die einen solchen Versicherungsschutz abschließen möchten, näher zu umreißen, möchte ich mir heute etwas Zeit nehmen. Das Thema komplett und abschließend zu behandelt, würde den Rahmen des Beitrags bei Weitem sprengen. Gern nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn es weiterführende Fragen / Themen gibt.

Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Nichterwerbstätig und Beamte!

Dem Hinweis, den ich in einer Verbraucherzentrale erhielt, dass wir alle unterschiedliche Bedürfnisse haben, wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung geht, möchte ich nicht uneingeschränkt folgen. Wir alle haben das Bedürfnis, einen möglichst rechtssicheren, klar formulierten Vertrag bei einem Anbieter zu finden, der keine hohe Klagequote hat. Die Tarifdetails, die u.a. den unterschiedlichen beruflichen Stellungen gerecht werden, machen den geringeren Teil eines solchen Vertrages aus. Erst einmal muss das „Fundament“ stimmen.

Grundsätze / gleicher Bedarf.

Die Vertragsinhalte (AVB) sollten möglichst transparent, also klar und deutungsfrei in ihrer Definition sein. Diskussionsbedarf verhindert Leistung. Auch gehört die versicherbare Höhe, damit bei steigendem Einkommen/steigender Lebensqualität, der Versicherungsschutz auch wirklich vollständig nachkommt, zu den zu beachtenden Parametern. Die Leistungsdynamik ist neben der Beitragsdynamik in meinen Augen unerlässlich. Nur so kann dem Verlust der Kaufkraft bei längerer Berufsunfähigkeit entgegengewirkt werden. Die angebotenen Optionen sollten in Bezug auf die Lebensplanung beachtet werden (Familiengründung, Hausbau, Beförderung, etc.). Sofern es sich um einen Vertrag handelt, der in jungen Jahren angeboten wird, empfehle ich darauf zu achten, dass nicht noch einmal eine Gesundheitsprüfung oder Tätigkeitsprüfung innerhalb der Vertragslaufzeit verlangt wird.

Unterschiedliche Ansprüche.

Zu den unterschiedlichen Ansprüchen zähle ich beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die zu beachtende Formulierung der Umorganisationsklausel, die schlussendlich bei Freiberuflern und Selbstständigen über die Leistungspflicht entscheidet. Die Infektionsklausel macht insbesondere bei Heilberufen/Ärzten Sinn. Eine Krebserkrankung und die Behandlung per Chemotherapie mindert die Leistungsfähigkeit des Immunsystems derart, dass viele von den Betroffenen ihre Behandlungsräume nicht betreten dürfen. Die erhöhte Infektionsgefahr, beispielsweise bei einem Zahnarzt in den Behandlungsräumen, die durch eine hohe Anzahl von Keimen in der Atemluft belastet sind, führen sehr schnell zu einer Infektion, die meist stationär und mit sehr vielen Antibiotika behandelt werden. Die Arbeitsräume sind also nicht ohne besondere Gefährdung der Gesundheit zu betreten.

Beamte sollten sich gut die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeitsklausel (natürlich ist die echte gemeint) überlegen. Nachteilig sehe ich, dass Versicherer, die Beamten versichern, oftmals starke Begrenzungen der versicherbaren Rentenhöhe haben oder andere Vorsorgen sogar gegen die versicherte Rente rechnen. Wird ein Beamter dienstunfähig (Blog Artikel) und umgeschult, so besteht in meinen Augen das Risiko, dass er seinen gewohnten Lebensstandard, nicht mehr halten kann. Als Weisungsempfänger des Staates hat er kein Anrecht auf den bisherigen Status und das Einkommen vor dem Leistungsfall, wenn die Umschulung, begründet durch die vorhandenen Restfähigkeiten des Beamten, beides mindert. Liege ich falsch?

Last but not least.

Wenn nach sorgfältiger Recherche der Gesundheitsdaten, um einen Antrag zur Absicherung der Arbeitskraft wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen zu können, der persönlich am besten passenden Tarif gefunden ist, wüsste der Versicherte gerne, ob sein Versicherer eher zu den klagefreudigen Versicherern gehört oder nicht. Durchschnittswerte, wie sie am Markt gehandelt werden, bieten keinerlei befriedigende Auskunft, weder für Vermittler noch Verbraucher.

Sie sind dann doch eher ein Geschäftsmodell, denn ein aussagekräftiger Parameter. Der Willkür, denn bisher kann ich es nicht anders nennen, mit der Leistungsprüfer eingereichte fachärztliche Berichte in ihrer Aussagekraft bestreiten, wenn Sie den Erhalt nicht schon leugneten, sind keine gesetzlichen Grenzen gesetzt. Die Zeit der Bearbeitung ist relativ. Hörte ich nicht gerade, dass ein Risikoprüfer die Zeit von 2,5 Jahren als „etwas länger“ bezeichnete. Auch werden immer wieder gesicherte Diagnosen einfach ignoriert.

Hier liegt das eigentliche Problem der Absicherung, denn die Versicherer stehen auf dem Standpunkt „nur wir entscheiden, wer berufsunfähig ist“, nennen dabei aber keine Kriterien, die in ihrer Erfüllung die Berufsunfähigkeit definieren würden. Der Versicherte hat keine Chance, Leistungen zu erhalten, wenn der Versicherer sich dazu entschlossen hat, diese nicht zahlen zu wollen.

Staatliches Versagen! Warum verpflichtet man die Anbieter nicht, ausführliches und detailliertes Zahlenmaterial der Leistungsregulierung, wie zum Beispiel die in Anspruch genommenden Zeiträume der Leistungsprüfung, die Zahl der vorgelegten ärztlichen/fachärztlichen/stationären Beurteilungen/Befunde aufzulisten, damit diese ausgewertet werden können – namentlich zugeordnet. Das wäre eine solide Ratinggrundlage, die erstmals einen wirklichen Nutzen für den Verbraucher hat. Auch würde eine solche Verpflichtung kurzfristig und nachhaltig zur Verbesserung der Lage und des Rufes der so wichtigen Absicherung sorgen.

Verbraucherschützer/Verbraucherzentralen.

Wer einen Sachverhalt inhaltlich und detailgetreu bewerten und analysieren möchte, sollte ihn verstanden haben. Der Zweifel an der Kompetenz dieser Marktteilnehmer liegt darin begründet, dass sie uns neben der Behauptung, sie hätten Sachkunde und würden sich weiterbilden, den Beleg dafür seit Jahren schuldig blieben. Gibt es ihn überhaupt?

Mitarbeiter, die dort tätig sind und die ich befragen konnte, kannten keine solchen Pläne, keine Ausbildungsziele und sagten unisono aus, man würde sich auf die Angaben von Ratingunternehmen und Vergleichsrechnern verlassen. Nicht wirklich besser als die Behauptung der Leistungsprüfer – oder?

1 Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung!

John Ruskin

Guter Rat ist teuer-schlechter noch viel mehr.

Das entspricht 1:1 der Erfahrung meines Selbstversuches von dem ich meiner Petition berichtete. Mir wurde dort gegen Geld eine Empfehlung gegeben, die die besondere Gefahr in sich hat, bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit (Ausscheiden aus dem Berufsleben) meinen Beruf/meinen Status / mein damit verbundenes Einkommen nicht mehr garantiert zu versichert. Die Reduktion der Fähigkeiten, die dann noch geprüft werden, sind nicht berufsgebunden. Meine Existenz, die ich schützen wollte, wäre damit wahrscheinlich vernichtet worden. Nun möchten diese Marktteilnehmer auch noch die Leistungsregulierung transparent machen. Sollen wir nun lachen oder weinen? Ich denke nicht, dass Verbraucher, die Erfahrungen mit Versicherern gemacht haben, ein repräsentatives Bild in der Befragung abgeben können. Zu erwarten ist, dass lediglich die Versicherten sich melden, die schlechte Erfahrungen machten und ein starkes Mitteilungsbedürfnis haben. Die mit den guten Erfahrungen, werden sich zufrieden zurücklehnen. Sie haben keinen Handlungsbedarf!

Rating als Geschäftsmodell.

In meinen Augen ist es besonders auffällig, dass das Ratingunternehmen Assekurata gerade jetzt, in einer Zeit der immer stärker werdenden Kritiken an der Intransparenz der Leistungsregulierung ein Siegel der „Fairness“ den Versicherern gegen Geld anbietet.

Ein Schlag ins Gesicht des Verbrauchers.

Ich möchte die Formulierung nicht falsch verstanden wissen, denn natürlich behauptet man, den Anbieter in diesem Bereich auch unter die Lupe genommen zu haben. Man lässt es allerdings vermissen, welche Anbieter teilnahmen, wie viele Fälle pro Anbieter über welche Zeit und in welcher juristischen Eskalation bewertet wurden. Man beruft sich dabei auf Juristen und Leistungsfallbegleiter jeglicher Couleur, umgeht damit den grundlegenden Gedanken, warum ein Versicherter diese Art von Hilfe überhaupt benötigt. Vermutlich liegt es in der Kompetenz der Leistungsregulierung des Versicherers und in seinem Wissen, allein zu entscheiden, wer Rente erhält und wer nicht. Das Unternehmen bietet seit Jahren Ratings an. Über den informativen Wert sollte man aus gegebenen Anlass  einmal nachdenken!

Der Beitrag der Absicherung:

Neben dem Preis für die Ware Versicherungsschutz, denn sie ist nichts anderes, gibt es noch weitere Beiträge. Das Wort Wort Beitrag versteht man im Sinne der Summe aller Aufwendungen, die es zu erbringen gilt, sein gestecktes Ziel zu erreichen.

Dazu gehören meiner Meinung nach auch der Preis für die Ware Rechtsschutzversicherung und die finanziellen Mittel für den Leistungsfallbegleiter aber auch das Kapital, die Zeit überbrücken zu können, die der Leistungsfallprüfer zur Regulierung benötigt oder die juristischen mit dem Versicherer Eskalation andauert.

Es ist wie beim Kauf eines Autos. Ist der Preis gering, so ist vermutlich der Beitrag hoch. Fährt das Auto nicht bis an sein Ziel, benötige ich eine andere Transportmöglichkeit (Bspw. Bahnticket), noch dort hinzukommen. Ich muss also noch etwas dazu beitragen, mein Ziel zu erreichen.

Eine weitere Absurdität:

Die Definitionen in der Krankenversicherung, wer arbeitsunfähig und wer berufsunfähig ist, weichen von denen in der Lebensversicherung inhaltlich ab. Die logische Folge ist die Möglichkeit, dass der Versicherte, der für beide die Beiträge bezahlt, keine Leistung erhält. Ein bekanntes Problem. Entscheidet nun aber der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass ein Leistungsfall vorliegt, folgt der Tagegeldversicherer im besten Fall mit seiner Restlaufzeit der Zahlung des Tagegeldes der Entscheidung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das erscheint mir als nicht wirklich logisch.

Die Beratung und Vermittlung des Versicherungsschutzes zur Sicherung der Arbeitskraft ist ausschlielich individueller Natur. Jeder Fall ein Einzelfall.

Frank Dietrich Fachmakler

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