Mal nachdenken.

Gehören sie zu den Verbrauchern, die gern wissen würden, was sie kaufen? Nein? Dann legen sie diesen Artikel bitte weg! Alle anderen sollten weiterlesen, denn es geht um den Wert ihrer Versicherung, die sie für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen haben oder noch abschließen werden. Bedenken Sie bitte, dass sie den Preis monatlich für ihren Versicherungsvertrag entrichten. Wissen sie auch, welchen Wert er hat?

Transparenzinitiative.

In 2017 veröffentlichte der PremiumCircle die Ergebnisse seiner Bemühungen, Transparenz in die Leistungsregulierung der Anbieter zu bringen. Die bis dahin am Markt kursierenden pauschalen Angaben der Durchschnittswerte sind als unbefriedigend zu bezeichnen. Haben wir einen Anbieter, der alles ablehnt und einen der alles zulässt, so wäre die Aussage, jeder zweite Antrag wird angenommen. Bei Abschluss eines solchen Vertrages wäre es für mich als Verbraucher unerlässlich zu erfahren, in welches der beiden Lager der Versicherer gehört.

Die Ergebnisse waren durchweg erschreckend. Nur 15 von 62 Anbietern haben anscheinend nichts zu verbergen und führen entsprechende Statistiken im eigenen Hause, die Leistungsquote in verschiedenen Details zu dokumentieren. Überlegt man, dass viele der Anbieter mitteilten, keine Zahlen zur Leistungsregulierung zu haben, fragt es sich, wie der Unternehmenserfolg gemessen, kontrolliert und gegebenenfalls gesteuert werden soll. Die Prozentzahl der Klageerhebung geht dabei von 44,2 bis 86,1 Prozent. Die pauschale Aussage einiger Marktteilnehmer, es sei doch egal, wen man vermittelt, denn sie würden ja alle durchschnittlich mit 77 % regulieren, ist definitiv nicht nachvollziehbar und grenzt für mich an den Vorsatz der Falschberatung.

Schlimmer noch!

Im dazu erschienenen Bericht bei Herbert Frommes Versicherungsmonitor. ist nachzulesen, dass die Interessensgemeinschaft der Versicherer, gemeint ist der GDV, in seinem Schreiben diese Bemühungen hin zur Transparenz für mein Empfinden in den Dreck zieht. Damit natürlich auch den Nutzen für den Verbraucher. Man unterstellt finanzielle Interessen, die dem GDV m.E. bei der Aussage selbst plakativ auf der Zunge liegen.

🙂 Nicht auszudenken, gäbe es Transparenz am Markt. Von einem Tag auf den anderen hätten die Versicherer mit der Klagequote von 44,2 % einen derartig großen Zulauf, dass sie ihn wahrscheinlich nicht abarbeiten können. Alle anderen würden wahrscheinlich leer ausgehen. Damit wäre auch das Existenzmodell des GDV meines Erachtens gefährdet.

Erkennen sie hier finanzielle Interessen? Interessen, die sich schlussendlich auf dem Rücken des Verbrauchers ausgetragen werden?

Ich persönlich werde mich zukünftig auf die Anbieter konzentrieren, die die Transparenz unterstützen. Anbieter, die die Teilnahme verweigern, dann aber plötzlich, wie in 2017 geschehen, in einer Illustrierten erscheinen und dort mit Zahlen glänzen, scheinen die Werbung und den eigenen Namen als wichtiger zu erachten, als den Wert ihrer Ware, die sie anpreisen.

Unterschiedliche Anforderungen.

Die Ergebnisse der Initiative, bezogen auf die Teilnehmer, die die Transparenz unterstützen, werden am 16. April 2018 beim VorsorgeFachforum veröffentlicht. Das VorsorgeFachforum ist für die Veröffentlichung harter Fakten bekannt. Hier gibt es keine Toblerone als Belohnung für die Teilnahme, wie noch beim AKS-Workshop. Warb man doch dort im Nachhinein im Blog des Veranstalters, dass es nicht wichtig sei, Qualität zu verkaufen.

Vor diesem Hintergrund fällt die Gemeinsamkeit der Angaben von Franke und Bornberg als auch vom GDV auf. Beide gaben den Durchschnittswerten der Leistungsregulierung mit 77 % an. Unabhängiges Rating oder Interessensgemeinschaft?

Eine weitere plakative Aussage, die das Verhalten vieler Versicherer zeigt, wurde am selben Tag gemacht. Es geht darum, dass einer der Anbieter sich unüberlegt äußerte. Wir alle kennen die Bestimmung, nicht vom Versicherungsschutz zurückzutreten, wenn unvollständige Antragsangaben des Interessenten von einer dritten Person verursacht wurden. Ein solcher Vorgang wurde mir zur Kenntnis gebracht. Der Arzt wurde bei Antragstellung befragt. Die Angaben sah der Kunde nie. Bei der Befragung zum Leistungsantrag antwortete der Arzt weit ausführlicher! In seiner Erwiderung positionierte sich der Anbieter sehr deutlich. Nur und allein der Antragsteller haftet für die Vollständigkeit der Daten! Damit ist die Bestimmung ad absurdum geführt, ist ausschließlich als Werbung enttarnt und als Ratingparameter gänzlich unbrauchbar. Seien Sie gespannt und kommen Sie zur Veranstaltung.

Frank Dietrich Fachmakler.

Werbung versichert nicht. Es sind die Vertragsinhalt.

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