Kurz vor der Mittagszeit kam der unerwartete Anruf.

Die Gesellschaft für Privatpatienten war am Telefon, rief über eine Handynummer an. Gebrochenes Deutsch, sehr schnelles Reden und für mein Empfinden auswendig gelernte Formulierungen, brachen über mich hinein.
„Hallo Herr Dietrich, ich bin Herr XXXXXX und wir können, weil es eine neue Gesetzesgrundlage gibt (Welche denn?), Ihre Beiträge zwischen 20 und 60 % senken – bei gleichen Leistungen – innerhalb derselben Gesellschaft und unter Wahrung der Rückstellungen. Keine Gesundheitsprüfung. Das ist doch toll-oder?
Interessanterweise kannte der Herr meinen Tarif nicht oder wußte, wie lange ich dort versichert bin. Er kannte auch nicht den Beitrag oder die Selbstbeteiligung. Die Behauptungen waren für mein Empfinden daher reiner Bauernfang, wenn auch in begeisternder Form formuliert. Hut ab! Übung macht den Meister – nicht den Kompetenten aber doch den Rhetorischen.
Ich erlaube mir an dieser Stelle eine Bemerkung, auf die Werbung des Unternehmens aufsetzend – allerdings mit einem kleinen Zusatz.

Aus der Werbung

„Privatpatienten werden die Verlierer sein“ (so die Werbung). Nun der Zusatz: „…wenn man sich auf Versprechungen dieser Art ungeprüft der Leistungsveränderung einlässt“. Es gibt keinen Tarifwechsel, der, wenn ohne Gesundheitsprüfung, auch mit einer Leistungsminderung einhergeht. Die dann geringeren Beiträge sind lediglich eine Momentaufnahme und werden durch das meist hohe Honorar (mehrfaches der Einsparung) relativiert oder sogar komplett aufgezehrt (Die nächste BAP kommt bestimmt).

Die geminderten Leistungen hingegen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit. Wer gewinnt? Ich denke nicht, dass es grundsätzlich, wie versprochen, der Versicherte ist.
Die Branche „Versicherung“ hat einen schlechten Ruf. Die Ursachen sind schnell gefunden:
• Provisionsexzesse sowohl von Vermittlern provoziert und von Gesellschaften, mit der Absicht, Geschäft zu kaufen, unterstützt.
• Viele Vermittler wissen nicht was sie vermitteln. Sie glauben der Werbung des Anbieters und den wohlwollenden (umsatzschwangeren ) Beteuerung des Maklerbetreuers, was denn alles versichert ist/sei.
• Sehr oft entscheidet lediglich der Preis, den Vermittler und auch Kunde sind beide nicht wirklich im Thema.

Fazit:

Obwohl das Tarifwechselrecht nach Paragraph 204 ein gesetzlich garantiertes Recht ist und von der Gesellschaft kostenfrei zu leisten ist, herrscht hier noch immer eine Art Gutsmannherrenart bei vielen Anbeiern am Markt. Je nach Gesellschaft werden Angebote erarbeitet und übermittelt. Es fehlt lediglich der Teil der inhaltlichen Beratung, was sich alles verändert und welche Tragweite eine solche Veränderung im Leistungsfall haben könnte. Andere Anbieter zeigen höchsten Einfallsreichtum, die Dinge vor sich her zu schieben aber nicht wirklich zu bearbeiten.
Gerade erst vor ein paar Tagen erhielt ich ein Angebot mit folgendem Zusatz:

Den Antrag, AVB und einen Tarifvergleich habe ich beigefügt.

Hinweis zu den Tarifgegenüberstellungen: Da die Aussagen zum Teil stark verkürzt sind, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ausschließlich der AVB-Text Rechtsgültigkeit besitzt.

Daraus lässt sich zweifelsfrei schließen, dass man es zuvor nicht wirklich so genau genommen hat, wie es die Beratungsdokumentation eigentlich erfordert. Wie viele der Vermittler sind nun in der Lage, die geschriebenen Texte zu verstehen und in ihrer Wirkung erklären zu können? Ich denke, es wird nur der spezialisierte Vermittler sein, nicht der „Allrounder“.

Ein Tarifwechsel ist nicht grundsätzlich negativ zu bewerten, sollte aber von Vermittlern beraten und in der Dienstleistung ausgeführt werden, die sich mit der Materie seit vielen Jahren und auch in spezialisierter Form, beschäftigen. Es geht dabei um die Fachlichkeit, nicht um das rhetorische Geschick des Vermittlers. aauch sehe ich es als bedenklich an, den Boden auf die erzielte Beitragsdifferenz zu bemessen. Ein festes Honorar, macht hier für mein Empfinden mehr Sinn.

Frank Dietrich Fachmakler

Service Telefon: 033237 85027

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