„Ich brauche so etwas nicht, ich werde nicht berufsunfähig“.

Das hören wir Vermittler fast täglich. Dazu in diesem Artikel einige Gedanken, laut gedacht.

Durch Unkenntnis, was eine gute Berufsunfähigkeit leisten kann, sind die meisten nicht versichert. Die Absicherung von Arbeitskraft/Einkommen/Status, denn diese Versicherung sichert keinen „Beruf“ ab,  ist zwar keine hundertprozentige Garantie im Leistungsfall auch Geld zu erhalten. Die hundertprozentige Garantie, nichts zu erhalten, hat man dagegen, wenn keine Absicherung getroffen wurde.

Die 50 % Klausel.

Das gehörte aus vielen Gesprächen belegt, dass die meisten Verbraucher davon ausgehen, den Kopf erst unter dem Arm tragen zu müssen, um in den Bereich einer möglichen Leistung zu kommen. Falsch! Die durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall begründete, sechs Monate anhaltende Änderung des Alltags, so wie sie vor diesem Zeitpunkt „ausgestaltet“ war, ist die Benchmark für den Leistungsfall. Statt einer Ablehnungsquote von ca. 47 % der Erwerbsminderungsrente (Tendenz steigend) liegt die Quote der Nichtzahlung bei ca. 30 %. Fast 40 % davon erhalten keine Rente, da sie die Kommunikation mit dem Versicherer abbrechen. Der Versicherer legt ab, lehnt nicht ab. Grund genug, professionelle Hilfe im Leistungsfall stärker zu organisieren, bevorzugt durch Fachleute oder den beratenden und spezialisierten Vermittler.

Viele Ursachen können Leistungen begründen.

Die Frau eines Freundes ging zum Arzt. Sie hatte sehr starke Verdauungsbeschwerden, die einfach nicht vergehen wollten. Er verschrieb Antibiotika. Die Folge der hohen Dosierung war Morbus Crohn. Sie wurde berufsunfähig.

Das Infektionsrisiko bei COVID-19 ist enorm hoch. Die Zahl der Infizierten nimmt stetig weiter zu. Zur Unterbrechung der Infektionskette wechselten viele in das Home-Office und verließen nur noch selten das Haus. Das soziale Leben kam zur Ruhe.

Ein Tätigkeitsverbot wurde behördlich angeordnet. Gastronomische Betriebe fallen darunter. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei vielen Verträgen eine gut formulierte Infektionsklausel:

„Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn und solange
– eine Rechtsverordnung oder eine behördliche Anordnung der versicherten Person wegen einer Infektionsgefahr die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt oder
– bei Bestehen einer von der versicherten Person ausgehenden Infektionsgefährdung von anderen Personen über den Hygieneplan eines anerkannten Hygienikers belegt wird, welche beruflichen Tätigkeiten die versicherte Person noch und welche sie nicht mehr ausüben kann,…“

Ein möglicher Rentenbezug! Nicht etwa die Tatsache, selbst krank zu sein ist der Leistungsauslöser. Wussten Sie das?

Die Verlagerung des Arbeitsplatzes in die eigenen vier Wände ist nicht nur von Vorteil. Die veränderten Lebensumstände der Familien müssen verarbeitet werden. Spielende Kinder, die beschäftigt werden wollen und arbeitende Eltern, die sich konzentrieren müssen, auf meist zu wenig Raum. Für niemanden ein Rückzugsgebiet. Die psychische Belastung steigt. Die Hamsterkäufe dokumentieren eine Veränderung hin zu Angststörungen.

Wussten Sie, dass psychologische Krankheitsbilder die Hauptursache sind, berufsunfähig zu werden? In der Presse finden sich zunehmend Hinweise zu steigenden psychischen Belastungen.

Noch viele Erkenntnis, welche Gefahren COVID – 19 mit sich bringt, Werden die kommende Zeit begleiten. Ich las Grad von Meningitis. Die Krise, hoffentlich möge sie schnell vorbei sein, wird uns zeigen, wie wir uns besser hätten vorbereiten können. Immer wieder gibt es Epidemien. Nicht immer sind sie räumlich begrenzt und werden zur Pandemie.

Ich wünsche Ihnen Gesundheit und Durchhaltevermögen. Bitte sorgen Sie vor.

Frank Dietrich Fachmakler

Meine Fachgebiete:

Private Krankenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Pflegezusatzversicherung

 

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt