Die Krise hat uns fest im Griff.

Im Vorteil sind die, die sich im Vorfeld Gedanken über notwendige Absicherungen machten. Es geht mir nicht um Betriebsausfallversicherungen. Ich bin Fachmakler für Krankenversicherung und Biometrie. Es geht mir um ihre Gesundheit und Selbstbestimmung.

Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass nach der Pandemie vor der Pandemie ist. Denken wir an die Grippewelle in 2017/2018, an SARS oder MERS. COVID – 19 wird uns auch in den nächsten Jahren weiter beschäftigen.

Drucksache 17/12051 des Deutschen Bundestages vom 3. Januar 2013 belegt in seiner Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz, wie sich eine solche Pandemie entwickeln und auswirken kann. Dass die Kapazitäten unserer Krankenhäuser nicht ausreichen, war damals schon bekannt. Dennoch wurden sie weiter reduziert. Aus Kostengründen. Kostet uns das jetzt die Wirtschaft? Hoffentlich wird ein Umdenken stattfinden.

Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit.

Ich denke, dass Vorsorge zum Erhalt von Gesundheit und Arbeitskraft, also dem erreichten Status, eine der wichtigsten Aufgaben für Sie sind.

Die richtige Krankenversicherung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Bei vielen Tarifen der privaten Krankenversicherer zeigte sich, dass wesentliche Leistungen entweder nicht vorhanden oder stark begrenzt sind. Gerade 10 % der Angebote entsprechen der Annahme, dass die Qualität der Versorgung mit einem Wechsel steigt.

Gesetzlich Versicherte sollten dringend über eine stationäre Zusatzversicherung nachdenken. Bitte beachten Sie die Unterschiede in den Angeboten. Diese sind immens.

Wie haben Sie das Problem gelöst, Ihren erreichten sozialen Status abzusichern, wenn die Arbeitskraft nicht mehr da ist? Ohne Einkommen keine Selbstbestimmung und später auch keine Altersvorsorge.

Sie müssen nicht erst den Kopf unter dem Arm tragen, um Leistungen zu erhalten. Auch kann ein guter Tarif es ermöglichen, dass man trotz Rentenbezug noch eine andere Tätigkeit ausüben kann.

Wichtiger Hinweis.

Achten Sie aber bitte darauf, dass Ihr Berater ungebunden ist (Makler) und dass er das Kleingedruckte noch selbst liest. Ein aktuelles Beispiel ist die Infektionsklausel: in Ratings und Vergleichsrechnern reicht es, dass eine solche vorhanden ist, damit man gut bewertet wird. Das Coronavirus begründet ein gesetzliches/behördliches Arbeitsverbot für viele Berufsgruppen. Eine entsprechende Formulierung finden Sie nur bei 5 % des Marktes. Dieses Arbeitsverbot über den definierten Zeitraum hinaus ist den Bestimmungen nach ein Leistungsfall. Würden Sie darauf verzichten wollen?

Es gibt „Kollegen“ am Markt, die derart oberflächlich sind, dass sie noch immer in der Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass der Versicherte erkrankt sein muss, um einen Leistungsfall zu begründen.

Die überstandene Erkrankung COVID – 19 kann die Lunge schädigen. Ein möglicher Leistungsfall für die Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht für die Grundfähigkeitsversicherung oder die Absicherung gegen Schwere Krankheiten. Es gibt eben keine Alternativen zu diesem Versicherungsschutz, wenn er richtig strategisch gewählt ist.

Psychische Erkrankungen stehen an Platz eins der Leistungsauslöser für die Berufsunfähigkeit. In Zeiten der Ausgangssperre, der soziale Isolation und der Ängste, was noch kommen wird, erwarte ich zeitversetzt Leistungsfälle in großer Zahl.

Gesundheit ist sicherlich nicht alles auf der Welt aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Gut, dass sie schon abgesichert sind. Nicht?

Gerne führen wir in dem Fall ein erstes unverbindliches Telefonat?

Ihr Frank Dieztrich Fachmakler

Meine Fachgebiete:

Private Krankenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Pflegezusatzversicherung

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