Anpassen oder aussitzen
Die DKV änderte vor einige Jahren den Zeitpunkt, an dem sie Beiträge, sofern nötig, anpasst.
Eine bereits ausgesprochene Beitragsgarantie bis Ende März 2015 wurde dann doch gekippt. „Es gibt dann wohl doch anpassungsrelevante Sachverhalte“, so die Erläuterung. Es gibt nun doch eine Anpassung und eine Gutschrift, wie auch bei Central, damit diese nicht zu hoch wird, gültig bis 1.4.15.
Das Hin und Her begründet nicht wirklich Vertrauen gegenüber dem Anbieter. Beitragsgarantien sollte man nicht werbetechnisch vorantreiben, sondern zu Beginn prüfen, ob das auch wirklich machbar ist.
Mal hinsehen
Eine weitere Anpassung, so wurde Stimmen laut, wird beim Pflege Bahr der DKV notwendig. Bereits ein Jahr nach dessen Einführung wird im mittleren Alterssegment angepasst. Wie das „geht“ ist unklar, denn Leistungen können noch nicht ausgezahlt worden sein – der Pflege Bahr hat grundsätzlich Wartezeiten. Liegt es an der Kalkulation oder der Geldanlage des Anbieters?
Garantien erhalten mit diesem Vorgehen eine neue Bedeutung – jedenfalls bei der DKV.
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
Frank Dietrich