Ein schlechtes Vorbild
Gerade erst sind die zum Teil enormen Anpassung der AXA Krankenversicherung (Blog) in der Bisex-Welt in den Markt eingeflossen-sogar ein Unisex-Tarif erfuhr eine große Anpassung, was nicht nachvollziehbar ist. Wurde hier nicht mit einem entsprechen Rechnungszins kalkuliert oder welche Ursachen könnte das noch haben?
Nun macht die DKV (wieder) von sich reden. Es ist nicht lange her, da musste sie eine zweistellige Millionenhöhe Stunden, da sie ein Versprechen zur Beitragsgarantie herausgab, welches sie eigentlich hätte gar nicht geben dürfen. Wer kalkuliert und rechnet dort und auf welcher Basis?
Erste Tendenzen erfuhr ich im November letzten Jahres-konkretes hat mich vor zwei Tagen erreicht und erschreckt. Immerhin über 900 Seiten. Der Tarif BestMed BM / 4 führte das Feld mit Abstand in der Beitragsanpassung an. Eine Erhöhung für die unter 65 -jährigen von fast 50 %, und diese ist limitiert, ist nicht mehr vermittelbar. Über dem 65. Lebensjahr sind es immerhin noch knapp 80 €!
Limiert
Welche Zahlen hätte es gegeben, würde nicht limitiert werden? Wieder scheint gestundet und damit das Beitragsanpassungspotenzial für kommende Jahre erhöht zu werden.
Limitierungen sind laut der mir gegenüber gemachten Auskünfte für folgende Tarife im Gespräch:
- BM1-BM4
- M4
- BS5
- BS9
- BSO
- BSS
- BSS1
- BS!
Limitierungsmodelle BAP 4-2016_Bestand
Es zeigt sich zusehends, das die Tarife mit dem alten Rechnungszins vom Beitrag her immer mehr explodieren. Eigentlich wäre zu überlegen, ob die Versichertengemeinschaft nicht in die neue Welt (Bisex) per erworbenem Recht nach Paragraph 204 VVG wechseln sollten. Ketzerisch? Warum?
Eines steht dem verhindernd gegenüber: die Anbieter selbst.
Bisher war noch kein Anbieter bekannt, der seine Mehr- und Minderleistungen im Detail auflisten konnte, denn gerade die älteren Versicherten werden im Laufe der Versicherungszeit neue gesundheitlich Risiken hinzubekommen haben, die man dann gerne abwehrend mit Risikozuschlägen belegt und nur im Kleingedruckten auf die Möglichkeit des Ausschlusses dieser, den Zuschlag begründenden Mehrleistungen hinweist. Ein solches Schreiben eines anderen Versicherers mit über 2000 € monatlichen Zuschlag erhielt sich in der letzten Woche.
Für die jüngeren Versicherten, die, die noch keine „längere“ Vertragslaufzeit hinter sich gelassen haben, gilt diese Überlegung primär aber auch die, zu prüfen, ob denn der Versicherungsschutz auch die gewünschten Leistungen beinhaltet. Welche unerlässlichen Leistungen vereinbart sein sollten, finden Sie bei mir auf der Homepage unter Kriterien der privaten Krankenversicherung. Sicherlich wollten Sie nicht in Teilbereichen unter dem gesetzlichen Niveau versichert sein-oder?
Weitere Informationen finden Sie in Form eines Leitfadens bei mir im Downloadcenter-bitte entschuldigen Sie, dass dieser noch nicht auf 2016 aktualisiert ist. Die grundsätzlichen Überlegungen Sachverhalte sind unabhängig vom Jahreswechsel.
Frank Dietrich Fachmakler
Weitere Artikel:
DIE SCHÖNGERECHNETE PKV. ACHTUNG RISIKOZUSCHLAG.
BEITRAGSANPASSUNG IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG .