Ein Vierteljahr früher

Es geht um die DKV. Im letzten Jahr hatte sie Beitragsanpassungen, die bei 49 % limitiert waren. In Summe waren es 123 €. Der Versicherer versendet bereits schon wieder Beitragsanpassungen mit der Post, die auch über die Anpassung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung informiert. Der Wert der Anpassung ist sogar höher: 129 €

Unbenannt1 Beitragsanpassungen lange im Voraus bekannt

Wo liegt der Sinn der frühen Benachrichtigung

Einerseits liegt der Sinn in der frühen Benachrichtigung in der Einsparung von Kosten. Die Post muss nur einmal versendet werden. Auch hofft der Versicherer wahrscheinlich, dass diese in ein zwei Monaten in den Hintergrund gerutscht ist und nicht mehr alle reagieren, die eine Anpassung bekommen haben.

Wie aber soll man reagieren

Grundsätzlich ist eine Anpassung kein Kündigungsgrund. Wer aber bei der DKV versichert ist, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Teilbereiche des Vertragsinhaltes weniger Leistung begründen/versprechen, als sie der gesetzliche Bruder aufweist. Vertragsrecht ist nicht alles! Es geht beispielsweise um die Mindestkriterien, die auf Empfehlung Ende 2012 in die neuen Kalkulationen von PKV-Tarifen mit eingepflegt werden sollten. Es war eben nur eine Empfehlung und der Versicherer sah keine Notwendigkeit, all die Dinge zu berücksichtigen. Auch die Thematik der Einsteigertarife als Geschäftsmodell hat sich als nicht tragend erwiesen. Warum? Wenn eine PKV-Beratung sich lediglich auf einige wenige Tarifmerkmale stützt, so erkennt der Versicherte nicht den Bedarf, den er noch hat und den er durch einen Tarifwechsel einen höheren Tarif absichern könnte. Warum also wechseln. Es war also die fehlende Beratungskompetenz/Beratungstiefe, die das Geschäftsmodell hat gar nicht erst greifen lassen.

Sehr bedenklich

Unbenannt2 Beitragsanpassungen lange im Voraus bekanntIch erachte es als sehr bedenklich, dass die DKV zur Minderung der Anpassungen bereits Geld aus den Rückstellungen des Versicherten entnimmt. Meines Erachtens ist der Hinweis im Versicherungsschein so zu interpretieren, dass man eine Summe X aus den Rückstellungen monatlich entnimmt, den Beitrag zu subventionieren. Allerdings wird weniger durch die monatlichen gesetzlichen Zuschlag zur Bildung von Rückstellungen zurückgezahlt, als entnommen wird. Das Problem wird verschärft und vor sich hergeschoben. Ist das überhaupt statthaft? Auch ist die Stundung von Beitragsanpassung, wie es immer öfter am Markt zu finden ist, nicht nachvollziehbar. Fremdes Geld, denn die Kosten müssen doch bezahlt werden, kostet Geld. Wenn es auch wenig Zinsen dieser Zeit sind, sind es weiterhin Kosten, die der Versicherte später zu tragen hat.

Fazit:

Schon vor einigen Jahren war es Spezialisten möglich, zu erkennen, wer sich am Markt behaupten wird, wenn es um Leistungen und bezahlbare Beiträge geht und wer nicht. Besonders bestraft werden die, die mit Einsteiger-und Billigtarifen am Markt geworben und dorthin versichert worden. Dass ein Mensch bewusst Beschränkungen kauft, wie es die Geschäftsführung der Hanse Merkur dokumentiert, erachte ich als unsinnig. Ich hatte noch nie einen Kunden in 20 Jahren der die Beschränkung einer Versicherung vor Leistungsinanspruchnahme kannte.

Frank Dietrich Fachmakler

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