In der Beihilfe zweier Bundesländer gibt es Neues.

Es betrifft Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Es sind durchweg Verbesserung, meine ich.

Was hat sich geändert?

NRW

  • Leistungen für Zahnersatz gibt es nun auch für Beamtenanwärter, die bisher nur bei Unfall abgesichert waren.
  • Die Erhöhung der Beihilfefähigkeit von zahntechnischen Leistungen steigt von 60 % auf 70 %!

Hamburg

  • Der Anspruch auf Heilfürsorge für Polizei-und Feuerwehrbeamte wird wieder eingeführt.

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Der Versicherer Hallesche, der gerade erst vor zehn Tagen viele Verbesserungen an den Markt brachte, verändert hier auch zum Vorteil der Versicherten seine Bestimmungen. Bisher galt, dass bei Leistungsfreiheit (Sonderbedingungen für Beamtenanwärter) sechs Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung ihre Gültigkeit haben. Nun wird auch anteilig erstattet. Beginnt die Versicherung unterjährig so gilt, dass pro Monat ein halber Monatsbeitrag Rückerstattung möglich ist.

Empfehlung:

Die Beratung in der Beihilfeversicherung ist sehr komplex und sollte ausschließlich einem Fachmann überlassen werden. Zu viele einzelne Vorschriften,, die lediglich regionale Gültigkeit haben, als auch der Versicherungsschutz selbst, der sehr oft im Bereich des höherwertigen Zahnersatzes Begrenzungen hat und nicht zuletzt die Beihilfe- oder einzelnen Anbieter, sind inhaltlich zu vergleichen, die persönlich richtige Absicherung zu finden.

 Frank Dietrich Fachmakler

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