Die Begutachtung.
Ein seit bereits fast einem Jahr andauernder Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung durfte von mir eingesehen werden. Interessant, wie sich der Mitarbeiter des Rückversicherers (Gen Re) nach einem persönlichen Besuch beim Versicherten über Grundsätzlichkeiten der Dokumentation einer Begutachtung äußert. Die Mängel der Sachverhalte, die im Konjunktiv formuliert werden, lassen Zweifel daran hegen, ob überhaupt ein Gutachten gefertigt wurde :-).
Zur Vorgeschichte:

Meine Kritik.
Wenn es um die Begutachtung eines Leistungsfalles geht, sollte man niemals auf Aktenlage entscheiden. Individualität zeichnet den Menschen und sein Tagesablauf aus, nicht ein Raster auf Basis von 08/15. Wir sind hier nicht beim MDK, von dem ich sehr oft solche realitätsfremde Entscheidungen vorgelegt bekommen habe. Auch sollte jeder der Beteiligten, der an einem Gutachten mitwirkt wie ein Schuster bei seinen Leisten bleiben.
Eine entsprechende Entgleisung eines der Akteure erwähnte ich in einem vorherigen Bericht. Er forderte den Versicherer als Gutachter auf, die Rente nicht zu zahlen. Zeitgleich dokumentierte er Berufsunfähigkeit. Ob er wirklich der Meinung ist, dass Existenzängste den Heilungsprozess fördern, wage ich zu bezweifeln. Warum also dieser Rat? Zurück zum Gutachten. Es gibt zweifelsfrei Fakten und Annahmen bei jeder Begutachtung. Diese miteinander zu vermischen und grundsätzlich den Konjunktiv in den Formulierungen zu führen, sehe ich als untragbar an. Wozu dann ein Gutachten, welches eine Beurteilung darstellt meine ich? Fakten sollten Fakten bleiben, damit Entscheidungen möglich werden. Den Gutachter darauf angesprochen erhielt ich folgende Antwort:
„Vorab sei Ihnen darüber hinaus mitgeteilt, dass wir generell den gesamten Bericht nach Möglichkeit im Konjunktiv halten, da es sich ja nicht um meine eigenen Bewertungen oder Feststellungen als Berichterstatter handelt, sondern ich ja lediglich die Aussagen des Versicherten oder dessen Ärzte zusammenfasse.
Eine Aussage meinerseits über den Wahrheitsgehalt bzw. ein Bestreiten der entsprechenden Umstände ist hiermit nicht verbunden.“
Wie kam er ungefragt im zweiten Satz auf meine Vermutung? Besteht hier doch eine Absicht? Die Absicht, eine Steilvorlage für die intransparent der Rechtsprechung zu geben? Glauben Sie den nicht nachvollziehbaren und nicht dokumentierten Versprechen eines Versicherers?


