Keine Angst vor der Nachprüfung.

Es war einer meiner ersten Fälle. Ich begleitete bei der Antragstellung zur Berufsunfähigkeitsrente. Aufmerksamen Lesern ist bekannt, dass das Hauptproblem in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn nicht gezahlt wird, darin liegt, dass der Erkrankte seine Rechte nicht kennt, geschweige denn weiß, wie er vorgehen muss/soll, diese zu wahren. Die Versicherer werben alle mit Tradition und langjähriger Erfahrung und Professionalität in diesem Bereich der Absicherung. Wer aber garantiert, dass diese Professionalität nicht im eigenen Interesse genutzt wird, sondern im Sinne einer fairen Begleitung bei Antragstellung für den Versicherten? Niemand! Es ist noch nicht sehr lange her, als ein Anbieter des Marktes in der Presse verlauten ließ, zukünftig die Kunden fair zu behandeln. Erlaubt das Rückschlüsse auf die Vergangenheit und bitte wie definiert man „fair“?

Unbenannt Nachprüfung erfolgreich bestanden-BerufsunfähigkeitsversicherungWorauf ist grundsätzlich beim BU-Rentenbezug zu achten?

Mit der Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente sollte keine grundsätzliche Sorglosigkeit eintreten. Es gibt immer noch Verträge, die Meldepflichten im Vertragswerk mitführen und damit dem Kunden meiner Meinung nach Obliegenheiten „überhelfen“, die dieser nicht immer wirklich erfüllen kann. Was ist gemeint? Meldepflichten sind im Grunde in zweierlei Form am Markt zu finden:

  • Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
  • oder/und eine Verbesserung der Gesundheit

Die Meldung einer beruflichen Tätigkeit sehe ich nicht als das Problem an, wenn es Kunden mit solchen Verträgen auch schlechter stellt als die Kunden, die eine solche Klausel nicht gekauft haben. Bei der gesundheitlichen Verbesserungen hingegen wird es schwer, diese als erkrankter Kunde zu beurteilen. Der größte Anteil der Auslöser einer Berufsunfähigkeit liegt im Bereich der psychischen Erkrankungen. Bedenkt man, das ein psychisch erkrankter Mensch seine Interessen gegenüber dem Versicherer wahrzunehmen hat und auch noch beurteilen soll, ob es ihm besser geht, so beginnt die Spekulation, ob und ab wann was zu melden ist. Auch die Behandler solcher Patienten können lediglich prognostizieren, ob eine Verbesserung wirklich vorliegt, in welchem Maße und ob sie vorübergehend ist oder tatsächlich eine dauerhafte Besserung darstellt. Der Versicherer wünscht eine Meldung, nicht aber den täglichen Bericht, ob man „heute“ Stufe mehr steigen konnte als „gestern“.

Leistungsbegleitung in der Nachprüfung

Es empfiehlt sich, da eine Nachprüfung von jedem Versicherer in der Regel nach einem Jahr Rentenbezug  vorgenommen wird, dieses bereits bei der Erstprüfung mit zu berücksichtigen. Gemeint sind die Formulierung der medizinischen Diagnosen und deren Tragweite in Bezug auf die Einschränkung der Arbeitskraft, die Benchmark der 50 % auch zu erreichen. Bisher fragten alle Versicherten nach relativ kurzer Zeit an, denen ich habe helfen dürfen, ob sie eine andere Tätigkeit parallel zum Rentenbezug ausüben dürften. Worauf dabei achten, die Rente nicht zu gefährden (entgegen der Aussage eines Ratingunternehmens, das in Berufsgruppe 1+ nahezu 70 % auch EU sind, die eine Berufsunfähigkeit Rente erhalten), war die dann gestellte Frage. Diese sich immer wieder bestätigende Tatsache schließt zusätzlich den Kreis, schon bei der Beratung besonders auch auf die Nachprüfung/Obliegenheiten (im Leistungsfall) zu achten.

Ich erinnere mich an eine Aussage eines Sachbearbeiters, der mit der Regulierung betraut war, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Zugewinnversicherung sei (sehr emotionale und unsachliche Aussage), als wir eine theoretische, konkret ausübbare Tätigkeit nachfragten. Ich persönlich bin der Meinung, die Formulierung einer „höchstrichterlichen Rechtsprechung“ zur Bemessung einer hinnehmbaren Einkommensminderung gegenüber einer klaren Prozentzahl nicht akzeptieren zu wollen. Gerade auch der Anbieter des oben genannten Sachbearbeiters teilte mir lapidar mit, dass es diese Rechtsprechung nicht wirklich gibt. Das sehe ich auch so, denn jeder Fall ist ein Einzelfall und das jeweils/persönlich zu definieren kostet Zeit, Zeit, die ein Versicherter  nicht hat.

Die Prüfung selbst

Geprüft wurde, ob sich der Gesundheistzustand verändert hat und in welchem Maße. Bestehen die Diagnosen noch immer, wie wurde therapiert und gibt es eine Besserung im Sinne der Belastung gegenüber der damaligen beruflichen Tätigkeit? Sofern dem so ist, in welchem Maß wird diese definiert? In diesem Falle übte der Versicherte eine berufliche Tätigkeit neu aus, die in seiner sozialen Stellung, also der Wahrnehmung in der Gesellschaft, weit unter dem Niveau der versicherten Tätigkeit lag. Auch das Einkommen erreichte nicht einmal 70 % des ursprünglichen Einkommens. Zudem war es möglich, die Prognose, wie sich das Krankheitsbild weiter verhalten wird, derart zu dokumentieren, dass die Prüfung nicht mehr jährlich stattfindet, sondern alle zwei Jahre. Die zweite Nachprüfung liegt gerade auf dem Tisch und wird vermutlich ähnlich verlaufen, da bereits schon zu Beginn, also beim stellen des Leistungsantrages auf all die Punkte geachtet wurde. Der Rückschluss auf die Beratung: Es muss darauf geachtet werden, dass der Beruf auch bei ausüben einer konkreten Tätigkeit noch immer der versicherte Beruf bleibt, das Berufsbild also nicht „aufgeweicht“ wird.

Grundsätzlichkeiten für Beratung/Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Wählen Sie Ihr Produkt niemals über den Preis. Eine Marktanalyse hat eindeutig belegt, dass guter Versicherungsschutz nicht bei den teuren Anbieter zu finden ist.
  • Lassen sie sich ausschließlich von einem Fachmakler/Spezialisten beraten, der möglichst in seinem Bestand bereits Leistung regulieren konnte und daher auch praktische Erfahrung hat und Bestimmung dahingehend unterscheiden kann, was sich nur gut anhört und was auch leistet
  • Achten Sie auf die Vertragstexte. Wie klar sind die Begriffe definiert?
  • Welche Obliegenheiten vereinbart der Anbieter im Leistungsbezug?
  • Ist eine Rentendynamik vereinbart? Immer wieder erlebe ich, dass der Vermittler dem Kunden folgt, der sparen will und diese gar nicht anbietet. Erfährt der Kunde davon, ist er bereit mehr zu zahlen, wie ich zu 100 % immer wieder erfahren habe.
  • Kommt es zu einem Leistungsantrag, geben Sie niemals eine pauschale Schweigepflichtsentbindung heraus. Diese würde dem Versicherer das Ruder in die Hand geben. Ab hier spätestens ist professionelle Hilfe zu empfehlen, die Sie von dem Berater erhalten sollten, der Ihnen den Vertrag vermittelte. Hier schließt sich der Kreis, wenn es um die Kompetenz und Spezialisierung des Vermittlers geht. Ich spreche von Spezialisierung nicht von „alles aus einer Hand“. In meinem Blogartikeln zum Thema finden Sie genügend „Beratungen“, die so nie hätten sein sollen.

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Frank Dietrich Fachmakler

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