Wenn mir schon einmal die Worte fehlen!

Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt seit Langem die Medien. Unklare Begriffe, eine intransparente Rechtsprechung und die Leistungsquote sind dabei im besonderen Fokus. Die Leistungsquote wird durchschnittlich mit 77 % angegeben. Mit solchen Angaben gibt sich meines Erachtens nur der zufrieden, der sich nicht versichern möchte. Warum? Polarisieren wir, und gehen wir davon aus, dass es zwei Anbieter am Markt gibt. Einer der Anbieter klagt zu 100 %, der andere niemals. Damit wäre die durchschnittliche Leistungsquote 50 %. Sowohl der Vermittler als auch der Kunde wüssten sehr gerne, mit wem sie es zu tun haben. Anbieter eins oder Anbieter zwei? Diese Transparenz zu verhindern, scheint Ziel des GDV zu sein, der 77 % behauptet aber nicht dokumentieren kann. Ich sehe Intransparenz als eine sehr schlechte Basis für (vertrauensvolle) Beratung und Dienstleistung an. Gäbe es die volle Transparenz, so gäbe es auch „berechenbaren“ Versicherungsschutz. Die damit verbundene Qualität wäre die beste Werbung.

Es gibt noch eine vierte „Baustelle“.

In dem mir zur Kenntnis gebrachten Leistungsfall meldete eine Kundin bereits im Juli ihre Berufsunfähigkeit und forderte den entsprechenden Antrag beim Kollegen an. Erst am 28. Dezember 2017 fand der Gutachtertermin statt! Der Gutachter hat in einer Zeit von 4 Stunden die Kunden wahrscheinlich nie gesehen. Ein Assistenzarzt untersuchte 1 Stunde von den 4 Stunden. Die restliche Zeit verbrachte eine Ärztin/Mitarbeiterin (?) mit der Verteilung von Fragebögen. Allein dieser Sachverhalt ist unvertretbar. Wenn jemand begutachtet, so sollte es immer und ausschließlich ein Facharzt sein. Dieses Fehlverhalten wurde auch vom Versicherer bemerkt und abschlägig bewertet. Worauf ich aber hinaus will, ist die meines Erachtens selbstherrliche Interpretation des Facharztes, der die Kunden nie gesehen hat. Bitte lesen sie selbst:

Unbenan-1 Thema Gutachten - wenn Ärzte beurteilen!Unglaublich!

Im Umkehrschluss empfiehlt der Behandler die Verweigerung der Rente und die damit einhergehende Existenzangst. Unbegreiflich, dass Existenzangst heilend wirken soll. Ist sie doch die Grundursache vieler neurologischer Erkrankungen. Die mit der Zahlung der Rente verbundene mögliche Entspannung der Situation im Sinne einer Heilung, scheint dem Arzt fremd zu sein. Bisher wollte jeder der Kunden, die ich kennen lernen durfte, möglichst zeitnah in seinen / seinen Beruf zurück – nur nicht an DEN jeweiligen Arbeitsplatz. Den Menschen sollte man unterstützen, nicht mit Existenzängsten bedrohen.

Bedenkt man die Grundeinstellung des Arztes, so bleibt zu befürchten, dass auch viele Teile des Gutachtens dahin gehend „eingefärbt“ sind. Den Begriff des neutralen Gutachters scheint dieser Mann noch niemals gehört zu haben. Auch spricht er im Konjunktiv, da Medizin keine Wissenschaft ist. Sie sind anderer Meinung? Eine Wissenschaft zeichnet sich dadurch aus, dass immer wieder gleiche Vorgänge denselben Verlauf haben. Betrachten wir das Beispiel eines grippalen Infekts. Wenn drei Personen die Beschwerden haben, so werden diese unterschiedlich stark sein und in ihrer Ausheilung unterschiedliche Dauer in Anspruch nehmen. Nur wenn sie alle gleich wären, wäre die Definition von Wissenschaft gegeben. Medizin ist der Wissenschaft sehr nahe, mehr aber auch nicht.

Mit seinem Rat überschreitet der Behandler definitiv seine Kompetenz und empfiehlt dem Versicherer die Verweigerungshaltung! Ich kann ihn verraten, dass dieser Arzt das letzte Mal konsultiert wurde. Es war übrigens auch das erste Mal! Bisher war das der erste Fall dieser eklatanten Missachtung gegenüber dem Schutzbedürftigen.

Allerdings gibt dieser Vorgang auch Grund zum Nachdenken. Welche Regularien hat ein Gutachter im Sinne der Neutralität zu beachten? Gibt es überhaupt welche? Bekannterweise gibt es Gutachter, die fast ausschließlich im Sinne der auftraggebenden Versicherer begutachten. Widersprechen sich diese Gutachten mit den bereits vorliegenden Befunden und Behandlungsergebnissen, so haben die Anwälte des Versicherers ein leichtes Spiel. Grundsätzlich alles anzweifeln. Die Zeit vergeht und damit löst sich das Problem der möglichen Zahlung oftmals von allein, so die Hoffnung der Anbieter, wie ich vermuten muss.

Betrachtet man den Vorwurf der Politik gegenüber den Versicherern, so muss ich hier auf staatliches Versagen hindeuten. Die intransparente Rechtsprechung, die bei gleichen Delikten eine jeweils unterschiedliches Strafmaß begründen kann, ist nicht Sache der Versicherer.

Ach übrigens noch ein Vorschlag:

Alle machen sich Gedanken darum, wie man möglichst jedem Menschen eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zukommen lassen kann. Die streitenden Parteien sind sowohl der Staat als auch die Versicherungswirtschaft. Eigentliches nicht zu verstehen, warum der Staat sich hier aus dem Fenster lehnt, hat er doch die gesamte Versorgung vor vielen Jahren eingestellt. Die zu erwartenden Kosten der Rentenzahlungen hätte er wohl nicht tragen. Das Problem übergab er der Versicherungswirtschaft. Die Versicherungswirtschaft hat hingegen staatlichen Regularien der Kalkulation und auch Risikoverteilung zu folgen und gründet auf dem Vertragsrecht. Dafür wird sie nun vom Staat kritisiert. Dass die Gewinninteressen von Versicherern noch zu erwähnen sind, steht außer Frage. Wie also könnte man beide Parteien in ihre Verantwortlichkeit rufen und daraus die Vorteile für die Bürger machen?

Jeder Mensch, der in einer Ausbildung geht (wobei die frühere Absicherung noch zu bevorzugen wäre), wird aktenkundig. Entweder geht es in die Lehre, ins Studium oder er geht in die Beamtenlaufbahn. Mit Beginn der Ausbildung ist auch das Risiko bekannt, welches zu versichern wäre. Stellen wir uns nun den staatlichen Zuschuss vor, der aufgrund des Risikos in unterschiedlicher Höhe bewilligt wird. Ein handwerklich tätiger, der meist nur mit höheren Beiträgen versicherbar ist, erhält eine entsprechend höhere Förderung, als der Student. Das Ziel ist, dass jeder in seinen Möglichkeiten (feste Prozentzahl zum Einkommen) durch den Staat die Möglichkeit hält, Versicherungsschutz zu vereinbaren. Damit ist die staatliche Fürsorgepflicht in ihrer Verantwortung eingeplant. Eine solche Maßnahme würde dem Staat im Gegenzug die Zahlung der BU- Renten der Erwerbsunfähigkeit ersparen (derzeit werden gut 42% der Anträge abgelehnt). Zudem entfallen die Kosten der Bürokratie. Auch wäre über dieses Einkommen im Leistungsfall auch die weitere Zahlung zur Altersvorsorge geregelt.

Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, ein Weg der über klare Begrifflichkeiten und Transparenz in der Rechtsprechung führt. Wenn man hingegen schon beim ersten Schritt behindert wird, weil Transparenz versucht wird zu verhindern, denn so interpretiere ich die Bemühungen des GDV und einiger Ratingunternehmen, sollten wir und fragen, ob Verbraucherschützer und Politiker wirklich an der Lösung des Problemes interessiert sind.

Frank Dietrich Fachmakler

Was drei Tage danach geschah ist unglaublich. Wieder hat nicht der beauftragte Facharzt angerufen, sondern anscheinend sein Beauftragter. Dieser stellte die Fragen, die zur Beantwortung der Fragen durch den Versicherer notwendig sind. Was hat er wohl in der Zeit der Erstellung des Gutachtens innerhalb der 4 Stunden getan. Nichts! So scheint es. Auch erwähnt er, dass die Gesellschaft den Antrag ablehnen wollen würde und dass sie andere Maßstäbe hätte, als er selbst. Dokumentierter Wirklichkeitsverlust. Etwas anderes fällt mir nicht mehr ein.

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