Worum geht es?
In meiner Tätigkeit bin ich immer wieder den Regularien von Behörden ausgesetzt, die von mir den Nachweis der Weiterbildung verlangen. Auch muß ich eine Haftpflicht haben um den Anforderungen zu genügen. Interessanterweise treffe ich genau dort, an der Quelle der Forderungen, auf immer mehr gelebte Inkompetenz, wie ich es empfinde. Sicherlich hat noch niemand von diesen Herrschaften die grauen Zellen dazu genutzt, sich die rechtliche Stellung eines Maklers zu Gemüte zu führen. Zum düngen der Haare sind die Zellen nicht gedacht! :-). Nicht nur die Rechtsstellung des Maklers und die damit dazugehörenden Verpflichtung auch des Anbieters ihm gegenüber sind in der Regel fehlerhaft, sondern auch die Interpretation geltender Gesetzgebungen. Man könnte darüber nachdenken ob man nicht auch einen 34 „V“ einführen sollte. „V“ steht für Versicherer aber auch Verbraucherschutz. Beide unterliegen nicht den Regularien, denen der Makler sich zu fügen hat. Gewohnte Verhaltensweisen wurden seit Jahren nicht geändert und sind heute nicht mehr rechtskräftig. Beispielsweise wurde letztens ein Berufsunfähigkeitsversicherer, aufgefordert durch einen Leistungsantrag, seine Prüfung durchführen. Dem Vertrag, 2002 geschlossen wurde in 2018 im Sinne einer Leistung begegnet. Statt sich nun an die aktuelle Rechtsprechung des BGB zu halten, die den Rückfragezeitraum auf zehn Jahre begrenzt, also bis 2008, fragt der Versicherer die ersten fünf Jahre nach Antragsbeginn ab. Ich rief an! Wie wird das erklärt? Antwort: wir haben das Recht, diesen Fragezeitraum als Frage Zeitraum zu definieren, wäre der Antrag in den ersten fünf Jahren gestellt worden. Ich wies die Dame auf Ihre Wortwahl hin: WÄRE! Sich damit ihrer Handlungsgrundlage entzogen begann sie unsicher zu werden und erbat sich die Zeit, es an die Juristen weiterzugeben. Dieser Vorgang dauert nun bereits 10 Tage. Ich denke, dem heutigen Anruf werde ich erfahren, dass man sich mit dem Thema noch nicht einmal ansatzweise beschäftigt hat und damit Nachteile in der Prüfung eines Leistungsantrag für den Kunden Kauf nimmt.
Einige Beispiele:
Die PKV ist kein Sachgeschäft!
Wer Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann oder will, wird nach Vollendung des Beitragsrückstandes für drei Monate darüber informiert, dass es kurzfristig in den Notlagentarif geht. Nicht aber bei der U KV. Hier scheint es, wenn man im dritten Monat ist und einen kleinen Anteil des Gesamttarifes noch schuldig ist, dass man eine Kündigung nach Paragraf 38 VVG erhält. Der Versicherer ordnet nach eigenen Vorgaben und Gedanken den Zahlungsrückstand dem ein oder anderen Tarif zu, ignoriert aber das Gesetz zur Pflichtversicherung. Zur Vorgeschichte: Noch kurz zuvor stützte sich der Versicherer gegenüber dem Kunden auf eine fehlende Angabe im Antrag von vor zehn Jahren. Aus einer einmaligen Verdachtsdiagnose konstruierte er eine Krankheit. Entsprechend der ihm gelieferten Argumente und Befunde, denn eine Migräne ist eine chronische Erkrankung, die nicht ausheilt und schubweise verläuft, trat er von seiner Interpretation zurück. Es gab nur einen einzigen Zeitpunkt in der Akte des Kunden, der eine solche „Diagnose“ stellte. Da der Kunde durch eine andere chronische Erkrankung innerhalb der Versicherungszeit droht teurer zu werden, sehe icheine mögliche Grundlage des Handelns. Ich persönliche erachte ein solches Aufsicht nicht haltbares Verhalten als eine Art Zwergenaufstand. es gibt noch genug Versicherte, die ihre Rechte nicht kennen und dementsprechend würden.
Tagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung!
Der Auszug zeigt unserer Meinung nach klar und deutlich, dass die Kasse lediglich im eigenen Interesse handelt. Man beachte die Wortwahl. “ Mir ist….“.! Der Kunde, der bereits einen BU Leistungsantrag stellte und diverse Befunde und Untersuchungen, nicht zuletzt vom Deutschen Rentenversicherungsträger vorliegen hat, kann mindestens vier gesicherte Diagnosen vorlegen. Es ist sehr interessant, dass der MDK (unparteiisch soll er sein) auf dieser Aktenlage den Kunden als gesund bezeichnet. Zwei Behörden, vier gesicherte Diagnosen und zwei Meinungen ( je nach eigenem Interesse?). Noch interessanter ist es, dass die Arbeitsunfähigkeit und daher die Erstattung von Tagegeld gesetzlich derart formuliert ist, dass der Kunde dieses Tagegeld zu bekommen hat, wenn er „nicht ohne Gefährdung seiner Gesundheit, seine bisherige Tätigkeit ausüben kann“. „Seine bisherige Tätigkeit“, nicht irgend eine andere. Man schickte ihm ins Jobcenter. Ich rechne der Kasse die Kenntnis des Sozialrechtes zu und frage mich daher, wie eine solche in meinen Augen, bewusste bewusste und falsche Anweisung/Interpretation ergehen kann. Auch hier warten wir gespannt auf eine Erklärung. Für mich grenuzt das an Nötigung!
Kündigung bei Beitragsanpassung nach Paragraf 205 VVG und Beratung.
Jedem, der in der Branche tätig ist, ist die Tatsache bekannt, dass eine Kündigung nach Paragraf 205 VVG ausgesprochen nur dann rechtskräftig ist, wenn ein nahtlos anschließendes Vertragsverhältnis, gültig nach den gesetzlichen Bestimmungen, zum Zeitpunkt der Kündigung nachgewiesen wird. Das scheint so auch bei der Hanse Merkur der Fall zu sein, denn diese Inkompetenz möchte ich nicht unterstellen. Allerdings habe ich ein anderes Problem mit diesem Schreiben. Gesetzt der Fall, ein Makler hat beraten und den Kunden weg von der Hanse Merkur weggebracht. Der Makler stand im Lager des Kunden und haftet für seine Angaben. Liest man das Schreiben, so könnte es dazu kommen, dass nun die Beratung von der Ausschließlichkeit der Hansemerkur, gänzlich oder Haftung, weitergeführt oder neu begonnen wird. Meine Frage ist nun, ob dem Kunden die unterschiedliche Rechtsstellung auch bekannt ist, oder sogar bekannt gemacht wird/ werden muss. Ich sehe die veränderte Rechtslage ähnlich wie eine Schlechterstellung und diese ist gegenüber dem Kunden zu kommunizieren. Wo sind hier die Verbraucherschützer, wo die Gewerbeämter?
Verbraucherzentralen!
Auch Herr Klaus Müller spricht von Algorithmen, wie seine Mitarbeiterin Frau Mohn. Algorithmen kommen aus dem arabischen und bezeichnen eine logische Folge von Gegebenheiten auf technischer Basis. Beispiel: eins und eins ist logischerweise 2. Es ist richtig, dass viele Programme auf der Basis von Algorithmen laufen. Allerdings gilt das nicht für die eigengepflegten Inhalte einer Vergleichssoftware im Bereich der Privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, so wie sie mir bekannt sind und von den Verbraucherzentralen verwendet werden. Von den Übersetzern der Bestimmungen, gemeint sind zum Beispiel Franke und Bornberg, bei denen die Übersetzung aus unterschieden Gleiches macht, sind Algorithmen nicht zu erkennen. Dennoch werden sie argumentativ benutzt. Realitätsverlust aus eigenem Interesse?
Jede einzelne Leistung muss aus den Verträgen herausgelesen, verstanden und eingetragen werden. Die Algorithmen definieren den Rechenkern, dass diese Dinge dann erscheinen, nicht aber deren Inhalt. Daher muss ich Herrn Müller und Frau Mohn den Realitätsbezug absprechen, wenn sie damit versuchen zu begründen.
Vielleicht liegt es aber daran, dass Herr Müller damals im Beirat von Stiftung Warentest saß und man sich dort des Vergleichsrechners von Morgen und Morgen bediente. Ein Vergleichsrechner der meiner Meinung nach unvollständige und zum Teil nicht korrekte Angaben macht. Auch ist das Programm zuvor einstellbar, sodass der, der berät und vermittelt das auswählen kann, was er nicht verstanden hat. Weiterbildung ist daher nicht notwendig, wie ich bei einer Verbraucherzentrale erfahren musste. Eine 25 Jahre im Amt tätige Finanzexpertin kannte nicht mal die grundlegenden Eckdaten der Berufsunfähigkeit. Es ist so als wenn der Autoverkäufer noch nie etwas von Reifen gehört hat! Trotz dieser klaren Nachweise sonnt man sich weiterhin in Selbstherrlichkeit, großen Reden von Verbraucherschutz und duckt sich immer rechtzeitig weg. Vergleichsrechner die Versicherungsbestimmungen interpretieren, also nicht abbilden folgen dem Kinderspiel „Stille Post“. man könnte auch „heiteres Tariferaten“ daraus machen: Welchen Tarif hätten’s denn gern?
Die Analyse des Herrn Hellberg (avanti dilletanti) wurde schon Jahre zuvor einfach ignoriert. Das Prinzip der Selbstherrlichkeit verhindert die Optimierung der Empfehlungen gegenüber dem Kunden und damit seinem Nutzen.
Die Politik!
Seit Jahrzehnten ist es bekannt. Die Bundeswehr ist nicht entsprechend ihrer Notwendigkeit ausgestattet. Ein Herr de Maizière (der „Bundeslothar“) erwirbt hingegen Drohnen, die niemals fliegen dürfen als auch Maschinenpistolen, die nach kurzer Zeit nicht mehr treffen. Frau von der Leyen denkt in erster Linie an Kindergärten. Ich denke schon, lieber Leser, dass Ihnen schon jetzt klar wird, worauf ich hinaus will. Nicht zuletzt der diese Skandal steht im Raum. Bereits viele Jahre zuvor hat die EU die Bundesrepublik abgemahnt, da sie diese Normen im Bereich der Luftverschmutzung nicht einhält. Die Regierung hat noch vor vielen Jahren den Anreiz gegeben, sich einen Diesel zu kaufen. Auch wusste sie meiner Kenntnis nach von den „optimierten“ Programmen, den eigentlichen Schadstoffausstoß zu vertuschen. Nun wird der Bürger die Kosten für die Klage der EU tragen aber auch für die Neuanschaffung der Autos. „Zum Wohle des Volkes“.
Ich bitte um Pardonn aber so langsam ist das Faß voll – oder?
.Es gibt immer nur einen einzigen klaren Weg. Nutze den eigenen Verstand, traue dich, ihn zu bedienen. SAPERE AUDE, sagte Kant.