Wie wurde kalkuliert?

Am 12. November, so kündigte das Unternehmen gestern per E-Mail an, werden die Benachrichtigungsschreiben an die betroffenen Kunden versendet, die mit einer Beitragsanpassung zu rechnen haben. Über die Höhe der Anpassung wurde nichts geschrieben. Die betroffenen Tarife sehen Sie hier:

AXA-BAP Post von AXA - unverständliche Beitragsanpassungen.Der Versicherer erwähnt weiterhin,

dass alle Versicherten ein Umstellungsangebot auf die verkaufsstärkste Tarifkombination im Neugeschäft, gemeint sind der EL Bonus U und der Vision-U, erhalten. Bitte beachten Sie dabei, dass ein Wechsel in Tarife mit Mehrleistungen in der Regel mit einer Gesundheitsprüfung einherzugehen hat. Zuschläge oder auch ein Leistungsausschluss können die Folge sein. Entsprechend des Versicherungsvertragsgesetzes, § 204, können diese ausgeschlossen werden, um Risikozuschläge zu verhindern. Was genau die Mehrleistungen sind/ wären, muss AXA dann genau auflisten.

Natürlich sind Beitragsanpassungen, wie wir sie auch gerade jetzt verstärkt im gesetzlichen System kennenlernen, für niemanden begrüßenswert. Den Versicherungsschutz deshalb zu kündigen und sich nach Günstigerem um zu sehen, sollte nicht die logische Folge sein. Der Wechsel in die PKV sollte nur aus Gründen der Leistungen geschehen, so auch der Wechsel eines Anbieters.

Rückstellung sind zu beachten.

Sie sind zu bewerten, gerade auch im Gegensatz zu eventuell fehlende Leistungen, die der Versicherte bei Leistungsinanspruchnahme selber zahlen müsste. Ein Wechsel will gut überlegt sein. Jeder Wechsel ist im Grunde einer zufiel.

Es ist genügend Zeit, sich ausführlich mit den Inhalten seiner Krankenversicherung zu beschäftigen. Viele Versicherte hoffen auf guten Versicherungsschutz, wissen es aber nicht wirklich. Oftmals waren die Vermittler nicht spezialisiert und verließen sich auf Aussagen der Anbieter oder den guten Rat eines Maklerbetreuers.
Gerade gestern erreichte mich eine Mail deren ersten Satz ich hier abbilden möchte:

„Hallo Herr Dietrich,

unsere Interessentin hat die Bitte geäußert detaillierte Informationen über den angebotenen Tarif zu erhalten. Helfen hier die AGB´s wenn ja bitte ich Sie mir diese per Mail zukommen zu lassen.“

Auf welcher Basis dieser Vermittler sonst berät, wenn es nicht die Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind, ist spekulativ. Sicher ist, dass weder er und damit in Folge auch seine Kunden, wissen, was versichert ist. Leider  finde ich das immer wieder vor, dass Vermittler nicht einmal den letzten Jahren einen Vertrag gelesen haben, den sie vermittelten. Sie verlassen sich auf gehörtes und Werbung und die Zeche zahlt der Kunde. Wer etwas kauft, sollte es auch wirklich verstanden haben – gerade in der Krankenversicherung als auch der Berufsunfähigkeitsversicherung. Passt der Versicherungsschutz nicht und es kommt ein Leistungsfall, so ist die Existenz gefährdet.  Gutes ist nicht zwingend teuer. Das konnte ich in vielen Jahren immer wieder belegen.

Sind Sie sich sicher, zu wissen, welche Leistungen bei Ihnen vereinbart sind, welche eingeschränkt sind und welche man als „Kann-Leistungen“ zu definieren hat? Besonders wesentliche Kriterien, die ein Versicherungsschutz erfüllen soll/muss finden Sie bei mir auf der Homepage oder in Form eines Leitfadens im Downloadcenter. Beachten Sie bitte dabei auch, dass die Großzahl der PKV-Tarife gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung Lücken aufweist. Gehört der Ihrige dazu?

Frank Dietrich Fachmakler

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