Vertragskündigung in der PKV zur PKV

Dieser Artikel ist nicht dazu geschrieben, Versicherte dahingehend zu animieren, ihren Vertrag zu kündigen. Dennoch ist eine Kündigung manchmal, gerade dann wenn man feststellt, dass der Vertragsinhalt sich besser anhört, als er bei genauerer Analyse ist, notwendig. Bevor eine Kündigung realisiert wird, empfiehlt es sich in den Tarifen des Anbieters nach einer möglichen (inhaltlichen) Verbesserung zu suchen.

Ordentliches Kündigungsrecht

problem-663333_1920 Kündigungsfristen !Wer das Ende des September übersah, übersah auch (meistens) die Möglichkeit, die viele Anbieter durch ihre Vertragslaufzeit geben (Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr), die Fristen des ordentlichen Kündigungsrechtes einzuhalten. Eine solche Kündigung kann in aller Ruhe und ohne jedes Risiko vom Versicherten ausgesprochen werden. Wichtig ist die Erwähnung des § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes. (Auszug):

Satz 1:)

(1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.

Satz 6.)

Abweichend von den Sätzen 1-5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 erfüllt, nur dann kündigen wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person beim neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zudem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden.

In Aller Ruhe

Nun ist Zeit gewonnen, eine inhaltliche Beratung zu vereinbaren. Die durch eine ausschließlich auf Vertragsinhalte  ausgerichtete Beratung gewonnenden (überraschenden) neuen Kenntnisse   können nun genutzt werden, den eigenen Vertrag zu analysieren. Entgegen der Bemerkung eines Vorstandes, dass die Kunden bewusst Begrenzung und Einschränkung im Versicherungsschutz vereinbaren, habe ich dieses in über 20 Jahren noch nie bestätigt gesehen. Gegenteiliges ist der Fall. „Das hab ich nicht gewusst“ oder „das kann doch nicht sein“, sind die Reaktionen zu 100 %.

Viele der Anbieter der Privaten Krankenversicherung erfüllen in meinen Augen nicht den Grundgedanken einer Versicherung: die Absicherung der die existenzgefährdenden Kosten im Leistungsfall. Meiner Meinung nach kann man nur mit 10 % der Anbieter ins Gespräch gehen, wenn man nicht dazu bereit ist, in Teilbereichen unter dem gesetzlichen Niveau zu liegen. Aus Selbstbeteiligung wird dann Selbstzahler, denn eine Selbstbeteiligung gilt immer nur auf die vereinbarten Vertragsinhalte. Das nicht versicherte definiert dann den Selbstzahler. Schon mal darüber nachgedacht?

Kü-Frist Kündigungsfristen !Sonderkündigungsrecht/außerordentliche Kündigung

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Versicherten immer dann, wenn der Versicherer den Beitrag „nach oben“ anpasst oder die Leistung „nach unten“ verändert.

Hier gilt Satz 4):

(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

Grundsätzlich zur Kündigung

Ist die Suche nach höherwertigem Versicherungsschutz bei einem Anbieter, der den bisherigen Tarif des Versicherten erhöht, nicht vom gewollten Erfolg gekrönt, so ist ein Versichererwechsel in Erwägung zu ziehen. Jeder Wechsel ist mit Nachteilen verbunden-bitte nicht vergessen! Auch wenn die Rückstellungen seit 2009 portierbar sind, sind es nicht 100 % der gebildeten Rücklagen – zuerst spürt man die Nachteile im Bereich der Zahnstaffeln (Achtung bei Kindern vor der möglichen KFO). Zudem kann der gesundheitliche Status sich verschlechtert haben.

Der Optimalfall ist, dass der einmal gewählte Versicherungsschutz ein Leben lang vereinbart bleibt. Preise sind Momentaufnahmen, Leistungen dauerhaft und sollen vor Beiträgen schützen. Mit Beitrag meine ich alle die zusätzlichen Aufwendungen, die der Versicherte zu leisten hat, wenn die erwartete Leistung seines Tarifes nicht ausreicht, die Kosten zu vollständig im Leistungsfall zu regulieren.

Was ist bei einer Neuorientierung grundsätzlich zu beachten?
  • Wer berät?
    • Die Beratung sollte ausschließlich von ein Spezialisten/Fachmakler realisiert werden. Es ist zu prüfen, ob dieser Vermittler wirklich spezialisiert ist oder nur darüber redet. Zu empfehlen ist ein Makler, wenn es um die Vermittlung geht. Auch sollte er bereits nachweislich über langjährige Erfahrung verfügen und bereits Kunden im Leistungsfall begleitet haben.
  • Inhalte und Dauer:
    • leider wird die Beratung mit der Anwendung von Software verwechselt. Ich habe mir in letzten Monaten die Auszüge von den marktüblichen Softwaren in jeweils der detaillierteren Form zukommen lassen. Schrecklich! Vieles wird nicht erwähnt, unterschiedliches wird gleich dargestellt und zum Teil falsch interpretiert. Eine Software kann lediglich als Orientierungshilfe gelten. Es sind Vermittler zu bevorzugen, die nicht ausweichen, wenn das Kleingedruckte eingesehen werden soll. Ob sich ein Vermittler in Vertragswerk auskennt, merken sie sehr schnell, wenn sie die ersten Fragen stellen, wo was steht.
  • Notwendige Vorarbeiten:
    • die Recherche der gelisteten Daten zur Gesundheit ist ohne jede Auslassung und ohne jeden Kompromiss zu führen. Gerade erst in dieser Woche erlebte ich bei einer konkreten Nachfrage, dass die sogenannten gelisteten Behandlungsdaten dann doch plötzlich alles nur Verdachtsmomente waren. Wie über Nacht werden manche Kunden plötzlich gesund, die zuvor todkrank waren, wenn man die Akte einsieht. Ein geschulter und geübter Vermittler ist in der Lage, auf Augenhöhe mit einem Arzt die Befunde durchzusprechen und nach deren Verifikation zu fragen. Erst, wenn alle Daten ausgewertet und entsprechend der Realität bewertet werden konnten, kann ein Antrag gestellt werden.
  • Gestaltung:
    • ist der Anbieter erst einmal gefunden, geht es um die Gestaltung, gemeint sind die Tarifmerkmale, wie es die Selbstbeteiligung ist.

Noch ein kurzer Hinweis darauf, dass Risikozuschläge keine persönliche Beleidigung darstellen. In der Privaten Krankenversicherung tritt jeder, der einen Antrag auf Versicherungsschutz stellt für sein Risiko ein, welches er in die Versichertengemeinschaft einbringen. In der gesetzlichen Kasse ist dem nicht so. Der Zuschlag, der nicht dauerhaft sein muss (hängt von der Erkrankung selbst ab), gibt die Sicherheit, dass spätere notwendige Behandlungen auch wirklich im Rahmen der Tarifinhalte versichert sind. Auch wird es vielen Interessenten deutlicher, wenn man ihnen erläutert, dass auch sie nicht die Risiken eines anderen Versicherten tragen möchten, der zum Beispiel schlechte Zähne hat, weil er sie nicht putzt. Richtig?

Ist der Vertrag policiert, sollte man die Inhalte noch einmal durchsprechen. Stimmt alles gegenüber den beantragten Tarifen?

Noch einige Tipps:

  • Es ist nicht zwingend notwendig, dass das Tagegeld der Krankenversicherung folgt. Kombinationen sind zu prüfen, insbesondere auch gegenüber der hoffentlich schon abgesicherten Berufsunfähigkeitsversicherung (Wiedereingliederung, Tagegeldzahlung bei BU, etc.). Diesbezüglich bitte darauf achten, ob die Kombinationen auch möglich sind (ordentliches Kündigungsrecht).
  • Entgegen meiner sonst eher schlechten Meinung zu den sogenannten Beitragsentlastungstarifen, die sich von den Produktmerkmalen her bei manchen Anbietern weiterentwickelt haben, sollte man diese nicht aus dem Auge verlieren. Bei vielen Anbietern gibt es die Möglichkeit, einmalig eine größere Geldsumme anzulegen, die weitere Beitragszahlung bei Rentenbezug damit zu vermeiden, die steuerliche Absetzbarkeit der Zahlung zu nutzen und auch die meist höhere Rendite, gegenüber der, der sie privat am Markt erhalten könten. Ob das Sinn macht, entscheidet der Einzelfall, wie auch der gesamte Vorgang der Beratung und Neuorientierung.

Weiterführende Informationen finden Sie bei mir auf der Homepage und im Downloadcenter in Form eines Leitfadens. Eilen Sie nicht, wenn es um eine Entscheidung geht. Natürlich können Sie auch sehr gern einen Termin vereinbaren und dabei das Kontaktformular nutzen-oder einfach anrufen für ein erstes Gespräch.

Frank Dietrich Fachmakler

RECHTSGRUNDLAGEN ZUM ERHALT DER PATIENTENAKTE

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