Geld regiert die Welt-bleiben Sie regierungsfähig

In unserer Konsumgesellschaft wird leider noch immer erfolgreich das Risiko, sein Einkommen zu verlieren, verdrängt. Erst, wenn der Dachstuhl bereits brennt, die ersten Leiden aufgetreten sind, denkt man an die Folgen des Einkommensverlustes. Dann aber ist es zu spät.

Alterssprung und Rechnungszins

Mit Beginn 2017 verteuert sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur dadurch, dass man rechnerisch ein Jahr älter wird, sondern auch dadurch, dass der Garantiezins weiter gesenkt wird. Den Lebensversicherern in Europa fehlt Geld. Bringt man denselben Maßstab wie 2010, denn die EU-Versicherungsaufsicht „EIOPA“ zum Ansatz brachte und damit 4,2 % als langfristige Prognose annahm, zum Ansatz, so wären heute noch 0,25 % als risikofreier Zins zu betrachten. Dennoch wird mit dem aktuell beschlossen Rechnungszins von 0,9 % im nächsten Jahr gerechnet. Schon aus diesem Grund ist auch für die nächsten Jahre eine weitere Verteuerung anzunehmen.

Zwei Beiträge? Welcher wird gezahlt?

Mit nur einer Ausnahme am Markt finden Versicherte auf ihren Versicherungsschein zwei Beitragsangaben. Gemeint sind der Brutto-und Nettobeitrag, sofern das Tarifmerkmal der Verrechnung gewählt wurde. Vorher kommt diese Differenz? Nach dem Gesetz der Lebensversicherung stehen die Gewinne, die der Lebensversicherern erzielt auch dem Versicherten zu. Die Versicherer rechnen den Beitrag, den es bedarf das Risiko zu versichern, Rücklagen zu bilden und Vertriebskosten zu begleichen als Bruttobeitrag. Die Verzinsung der Rücklagen wird von Beginn an ( zu Beginn noch theoretisch) gegengerechnet und vermindert den Bruttobeitrag hin zum Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag. Umso geringer der Rechnungszins, umso geringer die „Brutto/Netto-Schere“.

„Brutto/Netto-Schere“ berücksichtigen

Je größer die Differenz dieser beiden Werte ist, desto eher ist von einer Beitragsanpassung in Richtung Brutto auszugehen. Solche Anpassungen finden sich bereits am Markt (WWK, Nürnberger, Protektor). Daher sollte man bei der Auswahl seines Anbieters, natürlich erst, wenn die Inhalte, denn diese versichern allein, bewertet wurden, den persönlich passenden Tarif zu finden, ein Auge auf den Spread zwischen diesen beiden Beiträgen achten. Es gibt Anbieter, die mit einer sehr geringen Prämie am Markt versuchen, gerade auch in Ratings, Kunden einzufangen. Im Paragraph 163 VVG, auf den meistens nicht verzichtet wird, wird darauf hingewiesen die Prämie Richtung Brutto anpassen zu können. Das wird nicht lange auf sich warten lassen, wenn die Netto-Prämie extrem gering ist. Daher gilt immer der Grundsatz: Kunde kauft Brutto, auch wenn er erst einmal Netto zahlt.

Achtung Bestandskunden!

Aus dem oben genannten Sachverhalt wird deutlich, dass die zwingend notwendige Absicherung, den Lebensstandard halten zu können, möglichst noch bis Ende des Jahres vereinbart werden sollte. Bei bereits versicherten Personen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Überprüfung eines Vertrages, gerade wenn er älteren Semesters ist, sinnvoll ist. Warum? Erst vor ein paar Tagen erhielt ich vier solcher Absicherungen von einer Familie zur Durchsicht. Der Vermittler hatte in den Jahren einzelne Familienmitglieder versichert-immer beim selben Versicherer, obwohl er Makler war. Jedes Familienmitglied hat andere Bestimmungen, Leistungsausschlüsse und einige Risikozuschläge fanden sich auch. Von Betreuung keine Spur. Die erste Durchsicht hat ergeben, dass sich in älteren Verträgen noch Bestimmungen finden, wie zum Beispiel ein Prognosezeitraum von drei Jahren, wenn es um die Festung der Berufsunfähigkeit geht, die absolut nicht mehr zeitgemäß sind. Auch sind Leistungsausschlüsse/Risikozuschläge dort zu finden, die bei einem Neuantrag, begründet durch den Fragezeitraum, nicht mehr auftauchen würden. allein eine Überprüfung dieser Vereinbarungen in den letzten Jahren, hätte den Versicherungsschutz aufwerten können. Deshalb kann man nie pauschal sagen, dass ein Neuabschluss mit Nachteilen verbunden sein muss. Bessere Bedingungen  und das Fehlen von Ausschlüssen und Zuschlägen ist kein Nachteil. Bei einem Vertrag konnte sogar eine geringere Prämie dargestellt werden, als die, die gezahlt wurde. Bei allen Verträgen fehlte die Leistungsdynamik, so dass der Versicherte bei Leistungsbezug immer mit demselben Geld auskommen muss. Unglaublich! Ein guter Freund der Familie wird dort nun sicherlich keinen Kaffee mehr bekommen.BU-Kriterien Berufsunfähigkeitsversicherung wird teurer

Worauf meiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Neben den hier im Schaubild dargestellten Kriterien, die einzelnd und ausführlich durchgesprochen werden sollten, kommt noch ein wesentlicher Rat dazu. Es ist die sorgfältige Auswahl des Vermittlers, denn dieser ist auch im Leistungsfall im Sinne des Sachwalterurteils der, der im Leistungsfall begleiten soll/wird/muss. Kein Onlinerechner oder „Fintec“ leistet das. Bevorzugt sollten Vermittler gewählt werden, die den Maklerstatus haben, also nicht nur ein oder eine sehr begrenzte Zahl von Produkten anbieten können, die sich auf das Thema spezialisiert haben und nicht den „Bauchladen“ anbieten und die bevorzugterweise bereits Leistungen reguliert haben und damit nicht nur Theoretiker sind.

Zu den dringend notwendigen und sorgfältigen Vorbereitungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, gemeint ist die Antragstellung, schrieb ich bereits hier. Was im Leistungsfall zu berücksichtigen ist, ist hier nachzulesen.

Frank Dietrich Fachmakler

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf meiner Homepage oder auch im Downloadcenter

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