Versicherungsjournal. Der Artikel.

Lieber Herr Wenzel,

Es ist unbestritten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Königsklasse der Absicherung ist, wenn es um Status und Arbeitskraft geht. Auch ist unbestritten, dass nicht der Versicherungsschutz schlecht ist, sondern dass die Akteure, insbesondere Leistungsprüfer ausreichende Möglichkeiten haben, aus Schwarz Weiß zu machen und Leistungen ablehnen. In meinem Blog finden Sie einige Hinweise dazu. Motto:  nur der Versicherer bestimmt, wer BU ist. In einem aktuellen Vorgang bestritt der Versicherer über einen Dr. der Rechtskunde, dass der Kunde überhaupt auch nur einen einzigen Tag BU war. Zeitgleich traf die Bewilligung des Deutschen Rentenversicherungsträgers ein. Volle EU Rente!

Dem Problem sollte man nicht ausweichen, sondern begegnen. Auch schönreden, wie es die Ratings und „Durchschnittsbildungen“ veröffentlichen sind in meinen Augen nicht nur die Intransparenz fördernd, sondern eine weitere „Verarschung“ des Verbrauchers. Gäbe es klare Regeln der Leistungsprüfung, so würden wir nicht einmal Werbung benötigen, es zu vertreiben.

Die Transparenzinitiative des PremiumCircle wurde boykottiert und viele machten mit. Es scheint keine Berufung mehr im Beruf zu geben, wenn ich mir solche Dinge ansehe. Als Sachwalter meines Kunden sehe ich mich aufgerufen, solchen Themen zu begegnen, anstatt rhetorische Floskeln zu nutzen, Vertrieb zu gestalten.

Wie wäre es denn, würde man die Leistungsprüfung mithilfe von Arbeitsrechtsmedizinern, denn nur diese können beide Bereiche, die der Medizin und die des Arbeitsplatzes (Einschätzung der Diagnosen auf die Arbeitstätigkeit hin bewertend) einschätzen? Bei organischen Leiden sollte die Frist von drei Monaten zur Leistungsprüfung gesetzlich fixiert werden.

Bei Leiden aus dem Formenkreis der F-Diagnosen,sollte man einen Monat mehr geben.  Die Verpflichtung, einen stationären Aufenthalt (4 Wochen) zu Zwecken der Diagnostik, sollte fixiert werden.

Jedes Krankheitsbild lässt sich nachweisen und diese Nachweise sollten definiert werden. Beispielsweise ein MRT bei MS erkrankten. Die Argumentation nach der Befundtiefe, die einem der renommierten Anbieters schon in die Genetik übergegangen zu sein scheint, wäre damit erledigt. Gesicherte Diagnosen von Fachärzten würden dann tatsächlich auch in die Bewertung einfließen.

Natürlich würden die Beiträge steigen, denn die Leistungsfälle wären greifbar und müssten bedient werden. Hier sehe ich den Staat in seiner Pflicht. Es ist richtig, dass er sich klammheimlich der zu erwartenden Kosten wegen vor vielen Jahren aus dem sozialen Netz dieser Absicherung verabschiedet hat. Denken wir doch einfach mal weiter! Wäre die Berufsunfähigkeit wie gerade geschildert ein greifbares und berechenbares Produkt, so könnte der Staat jede Art Kosten für die Erwerbsunfähigkeit einsparen (Verwaltungskosten, meist Ablehnung; die EU Renten, sofern zugeteilt; die Folgen fehlender Absicherung wie der Sozialfall und der ungesicherte Pflegefall). Das Ersparte könnte er zur Subventionierung der Beiträge der zukünftigen Absicherung nutzen. Vermutlich hätte er noch ein Plus in der Kasse und jeder wäre in der Lage, eine solche Absicherung zu vereinbaren. Eine Absicherung die nicht nur gute AVB hat, sondern auch eine greifbare und nachvollziehbare Leistungspraxis, denn nur diese bestimmt den Wert des Vertrages.

Würde ich Ihrem Vorschlag folgen und auf andere Produkte ausweichen, so wäre das Problem nicht gelöst. Auch hätten die anderen Produkte eine intransparente Leistungsregulierung und niemanden wäre geholfen. Das Problem ist der fehlende Wille es zu verändern. Die Politik, die über vieles redet, handelt nicht.Man redet über den Aufbau einer Altersversorgung, nicht aber die Beiträge, diese zu begründen. Wer baut ein Haus schon vom Dach aus?

Sapere aude.

Frank Dietrich Fachmakler

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