EU Versicherungen

Ein aktueller Artikel zum Thema Marktstandard in der Erwerbsunfähigkeit-Versicherung ist Anlass für diesen Blogeintrag.

Worum geht es?

Trotz der nachweislichen „Berufsunfähigkeit“ von Finanztest, belegt von Matthias Helberg in Sachen Rating der Berufsunfähigkeitsanbieter und in Sachen private Krankenversicherung von Sven Hennig schon vor Jahren, scheinen sich Vergleiche und Ratingergebnisse immer noch gut zu publizieren. Bereits am 21. Mai diesen Jahres schrieb ich über ein Ratingergebnis von Infima im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Problem!

Das Ratingunternehmen suggeriert in meinen Augen, dass Marktstandard etwas mit Qualität zu tun hat. Bestimmungen, heute im Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die möglichst häufig am Markt in einer bestimmten Ausgestaltung vorkommen belegen nach Meinung des Institutes den Marktstandard (selbst definiert). Im Umkehrschluss erfüllen die Unternehmen, die nicht mit diesen am häufigsten auftretenden Ausformulierung von Bestimmungen, den Marktstandard. Wie schon im Artikel vom 21. Mai hat dieser Marktstandard nichts mit Qualität zu tun, sondern nur mit der Häufigkeit des Auftretens einer Definition – egal, ob gut oder schlecht. Das Unternehmen selbst will seine Veröffentlichung nicht als Rating verstanden wissen. Als was dann?

Das Institut hält es für sehr sinnvoll, gerade im Hinblick auf „Best Advice“ die Bedingungswerke daran zu messen was aktuell am Markt üblich ist. Man ist der Meinung, dass es weder für den Berater noch für den Kunden von Interesse sei, zu wissen, ob ein Leistungsmerkmal gut oder schlecht ist, wenn es kein anderes am Markt gibt. Dem kann ich so nicht folgen.

Ich denke, es ist wesentlich zu wissen, ob eine Bestimmung wirklich versichert  (tragfähig im Leistungsfall) ist oder eben nicht. Ist sie es nicht, muss ich, gibt es keine bessere Bestimmung in dieser Sparte, das Produkt wechseln.

Auch findet sich im Internet unter dem Ausdruck „Best Advice“:

beste Beratung f

optimale Beratung f

beste Empfehlung f

bester Rat

Fazit:

In meinen Augen ist diese Veröffentlichung lediglich das Papier füllend, hat aber keinen wirklich praktischen Nutzen. Der Nutzen fehlt in meinen Augen, war eine Darstellung von Häufigkeiten, wie Bestimmung am Markt angeboten werden lediglich ein Rechenexempel darstellen (Statistik ) – mehr nicht.

Frank Dietrich Fachmakler

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