Statistiken-wer hat sie gemacht?

Heute wurden vom GDV Zahlen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Die Ausführlichkeit des Berichtes meines Berufskollegen Herrn Matthias Helberg ist nicht Grundlage  meines Artikels. Ich beziehe mich mehr auf die Datenerhebung selbst, denn ich kann es kaum glauben. Es wurde getwittert und das machte mich aufmerksam.

Folgende Informationen war zu erhalten (Ausschnitt):

10 Berufsunfähigkeitsversicherung-Statistiken des GDV

 

 

Die Leistungsquote soll bei 77 % gelegen haben, die Annahmequote von gestellten Anträgen bei 94 %. Hört sich alles sehr gut an aber woher kommen die Daten? N11 Berufsunfähigkeitsversicherung-Statistiken des GDVatürlich fragte ich nach:

 

 

 

Die unglaubliche Antwort:

12 Berufsunfähigkeitsversicherung-Statistiken des GDV

 

 

 

 

 

 

Unglaublich-oder?

Man fragt beim Versicherer nach, ob er gut oder weniger gut ist und wie er reguliert. Die Antwort ist nicht belegt, belegbar oder kann in irgendeiner Form überprüft werden. Welche Aussagekraft haben diese Daten dann und warum werden sie veröffentlicht? Einen Nutzen für den Verbraucher gegenüber der Selbstdarstellung  der Institution, kann ich hier nicht erkennen

Der Vorschlag, entsprechende Fachmakler und Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, die ihre Kunden auch bei Leistungsanträgen begleiten, wurde mit dem Argument beantwortet, dass das nicht repräsentativ sei! Wieder eine Abwehrfloskeln, denn genau hier findet sich die Zahl  der eingereichten Leistungsanträge gegenüber den Ablehnungen und Zusagen. aauch könnte man die Statistik zusätzlich mit Daten  aus den gerichtlichen Verhandlungen versorgen.

Sind denn ungeprüfte und möglicherweise  geschönte Daten repräsentativ? Berufskollegen und Versicherte sollten befragt werden. Wichtig wäre auch, die Vertragsinhalte klarer zu definieren. Die Bestimmungen strotzen vor nicht wirklich greifbaren Begriffen wie beispielsweise „zumutbar“, mehr als altersentsprechender Kräfteverfall und höchstrichterliche Rechtsprechung.

Renten wurden gezahlt

Bisher war es mir möglich, 100 % der mir übertragenen Aufträge im Sinne der Regulierung einer Berufsunfähigkeitsrente ins Ziel zu führen. Einfach war es nicht. Vieles wurde versucht, nicht zahlen zu müssen. Auch musste ich wiederholt feststellen, dass es nicht die Allgemeinen Vertragsbestimmung alleine sind, sondern der beauftragte Anwalt, der sich gegen klar berechtigte Ansprüche stellte und damit den Versicherten aushungern möchte. Viele Anwälte sollten sich überlegen, warum sie die Tätigkeit aufgenommen haben. Die Tätigkeit eines Anwalts  ist die Schlichtung und Lösungsfindung, nicht die Streitigkeit.

Gern sprechen wir über die für Sie persönlich richtige Absicherung. Der erste Schritt muss von Ihnen kommen und ich freue mich darauf.

 Frank Dietrich Fachmakler

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