Lesen und verstehen – dann befolgen

Methodik oder nur ein Irrtum? Die Continentale und die „Interpretation“ des VVG bei ordentlicher Kündigung. Kaum zu glauben, was ich hier zu lesen bekam aber beginnen wir von vorn. Was geschah?

Eine Mandantin, inhaltlich aus der Gesamtheit der Möglichkeiten des Marktes für die PKV beraten, kündigte ihren Vertrag bei der Continentalen Krankenversicherung innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist im September zum Jahreswechsel. Die Kündigung, sorgsam formuliert, ging an Continentale Ende September 2013.
Nun begann die Suche nach alternativen Anbietern natürlich auf Basis der Vertragsinhalte der Anbieter am Markt und, gelinde gesagt, da gibt es Vieles, was meiner Meinung nach besser formuliert ist, als bei Continentale. Die Continentale bestätigte den Erhalt der noch unwirksamen Kündigung.

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Dennoch kam es nicht zu einer erneuten Annahme – noch nicht! Die Kundin nahm die Kündigung  im Zeitraum der Kündigungsfrist zurück, denkt an de späteren Wechsel.

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Soweit alles gut und rechtsmäßig stimmig erledigt. Nicht so, wenn man bei der Conti versichert ist? Diese Post erhielt die Dame dann darauf folgend.

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Auch telefonierte die Versicherungsnehmerin mit der Sachbearbeiterin und diese bestätigte wiederholt die Forderung nach einer erneute Gesundheitsprüfung. Man bat uns nun um Hilfe.

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Gilt hier ein eigenes VVG? Ich denke nicht:

Antwort Continentale – promt und per Fax.

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Fazit. Nur wer nicht nachhakt, gehört zur Zahl der „Schafe“, die dem folgen, was vorgekaut wird. Kompetenz entscheidet – ausschließlich die Kompetenz, die zum Nutzen es Kunden eingesetzt wird.

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

Frank Dietrich

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