Vertragstexte unter der Lupe
Wie schon in einem Bericht zum VorsorgeFachforum zum Ausdruck gebracht, sind die Bestimmungen der Berufsunfähigkeitsversicherung wie ein Ventil. Steigt der Druck in Richtung Leistungsregulierung, so kann Dampf abgelassen werden, das zu verhindern. Jedenfalls geben sehr viele der Bestimmungen einer solchen Regulierung genügend Nahrung. Wenn das nicht reicht, kommt der Anwalt.
Hier zu einem aktuellen Fall
Der Kunde erkrankte, durch mehrere Gutachten Untersuchungen eindeutig belegt, bereits im Jahre 2011 derart, dass er seinen Beruf nicht mehr ausführen konnte. Er war handwerklich tätig und durch die Erkrankung begründet, schliefen regelmäßig die Finger ein. Man nennt es Raynaud Syndrom. Auch wurde mehrfach und eindeutig belegt, dass eine sehr starke Depression vorliegt. Der Kunde ist nur sehr schwer ansprechbar, was diesen Umstand belegt. Auch sprach er von Plänen, die er bereits hatte, einen Suizid zu begehen, denn er käme an die entsprechenden Stoffe heran. Das meinte der Gutachter nicht erwähnen zu müssen! Der Rentenversicherungsträger hat bereits die volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit attestiert. Natürlich spricht die Sozialversicherung eine andere juristische Sprache als die Privatwirtschaft. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass der Rentenversicherungsträger dem Versicherten attestiert, „keinerlei andere Tätigkeiten“ mit einer Dauer von bis zu 3 Stunden ausführen zu können. betrachtet man einen durchschnittlichen Arbeitstag so finden wir 8-9 Stunden Arbeitszeit vor. Drei sind unschwer unter 50 %. Der Vorstand der Versicherung meinte Medizin sei keine Mathematik!! Mal nachdenken, es sind noch Abendkurse frei:-)!!
Wie ging es weiter
Begründet durch einen nicht sorgfältigen Gerichtsgutachter, der diverse Formfehler machte, als auch den Gutachter der Gesellschaft selbst, der ein sehr ähnliches Verhalten zeigte, war die Richterin nicht zu überzeugen, dass Berufsunfähigkeit vorliegt. Ein kurzer Blick bei Google in Bezug auf die ICD Codes und deren Bewertung auf das Arbeitsleben, hätte ihr da Abhilfe geschaffen. Der Beruf ist eben nicht bei jedem Berufung, sodass das nicht geschah. Urlaub war dann doch wichtiger Mittlerweile sind fünf Jahre vergangen, die Tochter neigte zur Selbstverstümmelung und musste psychotherapeutisch behandelt werden, die Frau bekam Krebs und ein Hinterwandinfarkt und erkrankte auch psychisch. Erst nach sage und schreibe fünf Jahren erkennt man die Notwendigkeit, doch alle anderen Behandler inklusive die Klinikleitung des stationären Aufenthaltes zur Beurteilung des Krankheitsbildes zu laden. Wirklichkeitsverlust a la BER?
Zusammenfassende Beurteilung
Hat man die Bestimmungen sorgfältig gewählt, also das Risiko der „mal eben“Absicherung erfolgreich umgangen, so herrscht neben dem Restrisiko der unklaren Begrifflichkeiten. Dem zu begegnen geht nur in Form einer Rechtsschutzversicherung. Viele mögen jetzt sagen, die zahlen ja nicht und deshalb schließlich eine solche Versicherung nicht ab. Falsch! Warum? Ohne Absicherung haben sie nichts. Mit Absicherung zu mindestens einen einklagbaren Leistungsanspruch. meine Kritik gilt hier den handelnden Personen, die den Anspruch klären sollen. Trotz mantraähnlich wiederkehrender ICD Codes seit 2011, konnte man sich bis heute nicht verständigen.
Es ist sehr begrüßenswert, dass nun eine Markterhebung stattfindet, Anbieter zu befragen, wie diese am Markt agieren die Umfrage des PremiumCircle wurde von einem BU-Spezialisten derart hinterfragt: Meinen Sie wirklich Herr Dietrich, dass die Anbieter uns eine ehrliche Antwort geben? Ich glaube, sie werden das antworten, was ihnen persönlich recht ist, nicht aber das, was Tatsächlich der Fall ist.
Antwort:
Es ist beachtlich, dass sie von der Unehrlichkeit der Anbieter ausgehen und davon, dass die nur das berichten werden, was Ihnen am besten passt. Immerhin verkaufen sie dem Schutzbedürftigen, so wie ich den Kunden nun nennen möchte, Bestimmung aus diesem Hause und sichern ihm Absicherung zu. Ist es nicht vielmehr bedenklich, dass so viele der Anbieter in gutem Licht erscheinen, betrachtet man die Ratingkriterien und Gütesiegel verschiedener Unternehmen, die sich berufen fühlen, das zu beurteilen.
Grundsätzlich sollte ein Verfahren, zur Feststellung der Berufsunfähigkeit immer mit der Bewertung der vorhandenen Belege in Gänze beginnen. Wären von Anfang an alle den Kunden behandelnden Ärzte am Verfahren beteiligt gewesen, so würde er nicht fünf Jahre warten müssen, die Familie verlieren und die Schäden, die durch die lange Verhandlungszeit entstanden sind, ein Leben lang vor sich hertragen. Auch sollte man davon ausgehen, dass Anwälte Streit schlichten, nicht aber ihn anheizen, um dann noch mehr Geld zu verdienen. Der Anwalt des Mandanten versuchte in Privatgesprächen mehr Geld zu erhalten und betonte, dass nur gut bezahlte Anwälte auch Erfolg haben werden.
Dennoch sehe ich den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als verpflichtend an. Immerhin gibt jedoch einen einklagbaren Leistungsanspruch und unter fachlicher Begleitung, solche Baustellen zu verhindern, führt sie in der Regel auch zum Erfolg.
Frank Dietrich Fachmakler