Das Einkommen:
Das Einkommen ist die Grundlage eines selbstbestimmten Lebens. Eine Absicherung, wenn Unfall oder Krankheit die Grundlage bedrohen, kommt gleich nach der Absicherung der Kosten für den Erhalt der Gesundheit.
Leider folgen immer mehr Vermittler den Vorstellungen und Wünschen des Kunden, anstatt zu beraten. Sie handeln auf Basis von Ratings, Empfehlungen von Experten und ungeprüften Behauptungen. Sich des eigenen Verstandes zu bedienen, scheint unmöglich geworden zu sein.
Prüfstand Virus.
Die Absicherung gegen „Schwere Krankheiten“, sei eine Absicherung gegen die Folgen des Virus. Die als Juristin bei einem Anbieter beschäftigte Dame äußerte diese Behauptung gegenüber der Mutter eines Kunden.
Ein Erlebnisbericht, einer von unzähligen, belegt gegenteiliges. Ein (nur) leichter Verlauf begründet oft ein Müdigkeitssyndrom. Eine Erkrankung auf Grundlage der Bestimmung oder der Verlust von Grundfähigkeiten, sollte man eine solche Absicherung erwägen, liegt nicht vor. Marketing vor Berufung, wenn es um die Absicherung existenzieller Risiken geht!
Der AKS Navigator:
Eine Guideline zum „richtigen“ Versicherungsschutz? Die Auswertung, auf Antworten eines befragten Kunden basierend, soll das Ei des Kolumbus sein. Ein Kunde kann zum Zeitpunkt der Befragung nur die Antworten geben, die ihm sein Wissensstand ermöglichen. Das ist aus Erfahrung denkbar wenig und reicht für eine qualitative Entscheidung definitiv nicht aus.
Jahrzehntelange Erfahrung belegt, dass Kunden mit ihren Vorstellungen zur Beratung kommen. Vorstellung, die nach der Beratung gänzlich andere sind. Ohne Beratung geht es nicht. Den Vermittler von dieser Verpflichtung zu befreien, ihn zum Handlanger zu machen, denn so sehe ich das, kann keine Lösung sein.
Gewandelte Vorzeichen für die Beratung?
Psychische Erkrankungen sind an Zahl gestiegen. Das liegt zum großen Teil daran, dass man vor Jahren noch organische Beschwerden nicht als somatische Krankheitsbilder erkannte. Das hat sich gewandelt. Zusätzlich wird Alltagsstress, die beruflichen Belastung und schlussendlich auch das Virus zu weiteren Verhaltensauffälligkeiten und Erkrankungen führen.
Beraten wird von “oben“ nach „unten“.
Die Empfehlung, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Absicherung gegen „Schwere Krankheiten“ oder dem Verlust von Grundfähigkeiten in der Beratung gleichzustellen, sehe ich als falsch an. Es gibt keine andere Absicherung als die Berufsunfähigkeitsversicherung, die dieselben Leistungsausschluss er hat. Leistungsauslöser die Minderungen der Arbeitsfähigkeit/die Veränderung des gewohnten Tagesablaufes um mehr als 50 % zum möglichen Leistungsfall macht.
Auch ist die pauschale Behauptung, dass keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr für den möglichst, der das Virus hatte, nachweislich falsch und unbelegt. Eine Umfrage unter den Versicherten dokumentierte, dass die Absicherung nach überstandener Virus und eine Ausheilung möglich ist. Unüberlegte und unbelegte Behauptung gehören nicht in die Öffentlichkeit.
Entscheidung Basis gleicher Leistungsauslöser?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch die Erwerbsminderungsversicherung haben durchaus viele gleiche Leistungsauslöser. Sind Sie daher vergleichbar oder als Alternativen zueinander zu nennen? Nein. Ein Rentner der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat oft kurzfristig den Wunsch zur Aufnahme einer Tätigkeit. Ist die konkrete Verweisung entsprechend formuliert, so hat er die Möglichkeit neben der Rente hinzuzuverdienen. Rente plus Erwerbseinkommen unterscheiden sich von den Folgen einer Tätigkeitsaufnahme bei der Erwerbsminderungsrente. Die Rente entfällt sofort und es bleibt beim Erwerbseinkommen. Solche Ratschläge sind kein Expertenwissen, sondern Marketing zulasten des Kunden, haftend durch den unkundigen Vermittler.
Ich vertrete die Meinung, dass ein Kunde auf Basis umfangreichen Wissens, welches in der Berater schuldet, selbst zu entscheiden hat. Prämissen ändern sich, wenn Wissen hinzukommt.
Frank Dietrich Fachmakler