Central Die Central Krankenversicherung & Rechtsprechung!

Central und Rechtsauffassung

Die Central Krankenversicherung kocht (wie immer) ihr eigenes Süppchen. Urteile und Rechtsprechung scheinen am Versicherer spurlos vorbei zu gehen. Des Kunden Wünsche erscheinen sekundär?!

Was war geschehen?

Vor einigen Jahren wurde ein Versicherter der Central Krankenversicherung von seinem Betreuer, natürlich ein Mitarbeiter der DVAG, ins Büro gebeten. Es ging um einen möglichen Tarifwechsel im Sinne von besseren Leistung, bei gleichem oder sogar geringerem Beitrag. Der Kunde folgt dem Aufruf und lies sich beraten. Die Folge: er wusste nun überhaupt nicht mehr was er tun sollte, so seine Ausführungen.

Er suchte Rat und fand mich im Internet. Er äußerte die Bitte, Fragen stellen zu dürfen, damit er die Möglichkeiten, die man ihm eröffnete, auch „greifen“ könne. Ich beantragte die Betreuung und wurde tätig. Der Kunde war im Tarif „EKN“ versichert. Man hatte ihm die „vario“-Tarifreihe im Sinne eines Wechsels angeboten. Trotz der Mehrleistung, sollte er einfach wechseln können – ohne Gesundheitsprüfung!!!

Nach mehreren Gesprächen signalisierte er, dass er Interesse an dem Wechsel hätte, lediglich die genaue Ausgestaltung des modular aufgebauten Tarifsystems noch überdenken möchte und dabei Hilfe benötige. Es wurden mehrere Kombinationen angefragt, nicht nur in der inhaltlichen Ausgestaltung, sondern auch in der Selbstbeteiligung. Interessanterweise waren Tarife mit geringeren Selbstbeteiligung teilweise auch noch günstiger als die mit einem höheren Eigenanteil.

Kurz vor der Entscheidung erkrankte der Kunde sehr stark und schob seitdem den Vorgang weiter vor sich her. Nun endlich, die Gesundheit war wieder hergestellt, fragte er über uns konkret und nochmals unter Vorlage eines kompletten Maklervertrages nebst Vollmacht nach, unter welchen Bedingungen zu welchen Beitrag der Wechsel möglich wäre.

Service?

Keine Reaktion von der Central Krankenversicherung. Mehrfach wurde nachgefragt und erinnert. Nach einigen Wochen fand sich dann ein Schreiben beim Versicherten, nicht beim Makler, der anfragte (auch kein Hinweis oder eine Kopie).

Entgegen des damaligen Verzichtes einer Gesundheitsprüfung und der Wiederholung im Anschreiben, wird nun mindestens die Zusicherung, wie hier abgebildet erwartet, dass sich der Gesundheitszustand  bezogen auf die hinzukommenden Teile des Versicherungsschutzes nicht verändert hat. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass wir welche gemacht hatten.

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Maklerpost kam also an; detailliert!; Gesundheitsfragen nicht (!) beantworten!

22 Die Central Krankenversicherung & Rechtsprechung!Wir fassen zusammen:

• Kunde wird aufgefordert in eine bessere wahrscheinlich auch günstiger Tarifreihe zu wechseln. Er würde damit auch mehr Leistungen erhalten – ohne Gesundheitsprüfung.

• Kunde beantragt schlussendlich in den beiden oberen Tarifreihen( VS 111S 1/ VS 222S2) eine klare Auskunft, um den Vertrag verändern zu können und wird auf eine Verschlechterung hingewiesen.
• Trotz dem Hinweis, dass keine Gesundheitsfragen gäbe die zu beantworten sind, erwartet man von ihm unter Vorlage der kleingedruckten AVB, nur für den Zieltarif, die schriftliche Bestätigung, der Gesundheitszustand hätte sich nicht geändert. Interessanterweise wurde keine Gesundheitserklärung in den letzten Jahren abgegeben.
Runden wir die Sache noch ab. Als wir das erste Mal in Versicherungsschein in der Hand hielten, fiel sofort auf, dass das Tagegeld definitiv nicht die richtige Höhe hatte. 100 € täglich! Natürlich fragten wir, welcher Weg zu einer Erhöhung führen würde. Es gäbe keine Möglichkeit, dieses zu erhöhen, so der Tenor. Dem entgegen erhielt der Kunde nun aber dieses Schreiben:

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Immer wieder hört man, die PKV schafft sich selber ab.

Wenn ein Versicherer die Rechtslage, die durch einen Maklervertrag nebst Vollmacht gegenüber der Betreuung in der Ausschließlichkeit, die nicht wirklich erfolgte, in ihrer Veränderung nicht kennt, sollte er gegebenenfalls anderes Personal einsetzen. Definitiv sind solche „Geschichten“ Futter für die Boulevardpresse gegen das System der PKV (Urteil 1 / Urteil 2 / BGH vom 29.5.13 IV ZR 165/12, LG Münster).

Die „Geschichten“ mit dem Versicherer häufen sich. Träumen denn die Aufsichtsbehörden nur von besseren Zeiten, wollen aber sonst nichts dafür tun? Es scheint so!

Frank Diertich Fachmakler

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