Es ist noch nicht allzu lange her, da verweis unsere Regierung auf die besondere Wichtigkeit in der Beratung. Lippenbekenntnisse oder Vorhaben, denn die Realität ist eine Andere? Betrachten wir uns eine Seite im Internet. Betreiber ist die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen e. V.. Es geht um das Thema Versicherungen für Polizisten

gun-3149413_1920 Definiere Beratung im Sinne der GdP!Schöne Worte/Vergünstigungen.

Besonders möchte ich mich hier auf den Bereich der Dienstunfähigkeit fokussieren. Das Beispiel, dass ein Polizist, der Dienst an der Waffe tätigt, seinen „Schießfinger“ verliert und damit dienstunfähig wird, lässt mich lächeln. Betrachten wir folgende zwei Szenarien:

  • Es ist ein junger Polizist, dessen „Schießfinger“ verloren geht. Wer sich in den Bereichen auskennt, die die Rechte des Dienstherrn gegenüber dem Beamten dokumentieren, dem ist bekannt, dass sich in diesem Falle eine Umschulung anschließen wird. Der Beamte hat sowohl Minderungen im Einkommen als auch in der sozialen Stellung hinzunehmen. Dienstunfähig wäre er dann nur so lange, bis er einen neuen Arbeitsplatz zugewiesen bekäme. Liege ich falsch? Er könnte sich demnach als Sachbearbeiter wiederfinden. Möglicherweise würde er für diese Zeit dienstunfähig gegenüber der bisherigen Tätigkeit gelten und hätte eine Rente – vorübergehend!palm-1701983_1920 Definiere Beratung im Sinne der GdP!
  • Wäre er ohne Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert, würde der Verlust des „Schießfingers“, der in seinem Vorhandensein eine wesentliche Schlüsselrolle der Tätigkeit darstellt, es unmöglich machen, dass der Herr seinen Tagesablauf „wie in gesunden Tagen“ noch ausüben kann. Da er im Streifendienstdienst an der Waffe tätig ist, diese jederzeit auch bedienen müsste, was nicht möglich ist, denke ich, dass die Benchmark von 50 % unstrittig erzielt werden würde. Die Rente wird demnach ausgezahlt und auch nach einer Umschulung bleibt sie erhalten, sofern die anderen Bestimmungen (soziale Stellung/Einkommen) die Leistungspflicht beenden.

Statt der fachlichen Kritik, der notwendigen Hinweise, erhält der Interessent Versprechungen und schöne Worte, rhetorisch aufbearbeitet. Auch wird er mit dem Begriff „Vergünstigungen“ meines Erachtens gelockt. Das Beispiel mit dem Schießfinger sehe ich als absurd an. zu führen.

Werbeente oder benötigte Absicherung?

Es stellt sich demnach die grundsätzliche Frage nach einem Leistungsfall, in dem eine entsprechende Definition des Begriffes Berufsunfähigkeit nicht greifen würde, die aber der Dienstunfähigkeit. Ich denke, wenn sich hier niemand, der eine solche Klausel am Markt anbietet positioniert, werden entsprechende Anbieter angeschrieben und um Antwort gebeten. Auch wenn wir Rückfragen bei Richtern, die auf das Versicherungsrecht spezialisiert sind, stellen.

Grundsätzliche Kritik.

questions-3143431_1920 Definiere Beratung im Sinne der GdP!Jeder Mensch, der Risiken absichern möchte hat ein Recht auf eine neutrale und kompetente Beratung. Ich sehe Rahmenverträge mit Dienstherren als Zuführungsweg zu Interessenten, so wie es gelebt wird, als einen Verstoß dessen an. Dem Interessenten wird auf diese Art die Möglichkeit genommen, sich unabhängig zu informieren. Künstlicher Zeitdruck wird meistens mit der Aussage begründet, man müsse sich sofort entscheiden. In eigenem Sinne vergisst man natürlich den Hinweis auf die Frist bei Statuswechsel, die sich auf mehrere Monate erstreckt. Auch der Datenschutz kommt zu kurz. Viele der jungen Menschen berichteten, dass der Vermittler bereits alle Daten hatte und auch schon ein Angebot vorlegen konnte. Gerade bei der Polizei sollten wir von Datenschutz ausgehen können. Fehlanzeige?

Wir sind marktführend!

So wurden viele junge Beamte von Signal Iduna begrüßt, wie man mir berichtete. Bereits ein Angebot in der Hand haltend, entfällt sogar die Beratung zwischen den drei Tarifen, die Signal Iduna für junge Beamte im Angebot hat. Wo sind die Unterschiede und welche finanzierte Tragweite haben diese? diese wichtigen Ausführungen scheinen hier nicht zur Beratung zu gehören. Es geht um den Preis und schöne Worte, denn mehr konnten mir die jungen Beamten nicht vorliegen. Protokollierung-Fehlanzeige!

In einem aktuellen Fall sichert mir der Versicherer zu, und auch der Ombudsmann vertritt die Weitergabe einer solchen Information an mich, dass der AO-ler sich nach Jahren noch daran erinnern kann und es „glaubhaft“ erläutert, auf Rechte und Pflichten in der Beratung hingewiesen zu haben. Welches Gewicht hat die Aussage eines Lohnempfängers nach Jahren gegenüber seinem Arbeitgeber? Auch stellte sich mir die Frage, warum der Ombudsmann, eigentlich ein Jurist, solche Zusicherungen die auf Basis von Versprechungen und Vertrauen beruhen, weitergibt, nicht aber auf die fehlende Protokollierung hinweist. Diese ist gesetzlich verankert.

Bisher wusste keiner der jungen Beamten, dass er im Versicherungsschutz eingeschlossen hat und was fehlt. Allein diese Tatsache belegt das Fehlverhalten in der Beratung, welches durch Rahmenverträge oder auch Vertrauenspersonen in den Kasernen begründet wird. Wenn dann auch noch Versicherer mit Öffnungsklausel ohne den Hinweis auf die möglichen Beitragsanpassungspotenziale Angebote schreiben, wird es besonders haarig.

Unterschiedlicher Versicherungsschutz.

Die Anbieter, die im Beihilfebereich mit der Anwesenheit bei der Verbeamtung „glänzen“ haben alle unterschiedliche Tarifmerkmale. Ist das dem Interessenten auch bekannt? Kennt er die finanziellen Hintergründe einer Leistung, wenn er sie dann doch selbst bezahlen muss, weil der Preis entschied? Gehen wir davon aus, dass es Beamte gibt, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten. Wie kann dann das Tarifmerkmal der Erstattung auf Basis der Deutschen Gebührenordnung im Ausland für dieses Klientel interessant sein? Wer rechnet im Ausland nach einer Deutschen Gebührenordnung ab? Möglicherweise fällt die Entscheidung, wie das Leben später weiter zu laufen hat durch diese unvollständige Art der Beratung.

Wer hochwertigen Versicherungsschutz am Markt anbietet, muss sich nicht verstecken. Wer sich hingegen Zugangswege gesichert, die den Erstkontakt garantieren, sollte sich über seine Vorgehensweise und deren Folgen im Klaren sein. Ich denke, dass ein Kunde die Beratung erwarten kann, die man selbst gerne hätte, nicht aber die, die auf Umsatz alleine ausgerichtet ist.

Auch vermisse ich grundsätzlich die sorgfältige Aufarbeitung der Krankenakte. in einem dieser Anträge fand ich den Hinweis „Blasenentzündungen“. Es fehlte sowohl die zeitliche Angabe als auch die Häufigkeit, die auf dieses aufgetreten ist. Dennoch wurde Policiert. Ein Weiterführung Angebot wurde gemacht, geforderte Beiträge innerhalb der Frist einfach eingezogen und der Vertrag danach dennoch beendet. Die Erklärung: man hätte das Weiterführungsangebot noch vor den Zeitpunkt gemacht, bevor alle notwendigen Daten zur Beurteilung vorlagen. Der Versicherer hat in meinen Augen damit belegt, nicht sorgfältig zu arbeiten. Interessanterweise belegte eine kurze Anfrage bei dem Behandler, dass es sich um eine Verdachtsdiagnose handelte. .Die Sache liegt bereits bei der Bundesaufsichtsbehörde und ich bin gespannt, welche Erklärungen findet

Eine Krankenversicherung ist ein meist lebenslanger Vertrag. Die Inhalte sollten nicht gewürfelt oder nach Preis entschieden werden. Eine inhaltliche Beratung zu den Möglichkeiten des Marktes und den finanziellen Hintergründen einer Tarifbestimmung würden Spreu von Weizen bei den Anbietern trennen. Dieses Regulativ ist staatlich ausgeschaltet. Schöne Worte-fehlende Taten zum Nachteil der Verbraucher. Wo bleibt der Verbraucherschutz?

Frank Dietrich Fachmakler

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