Was ist das „Beste“?

Immer wieder wird  das Beste angeboten. Was aber soll das Beste sein? Woran erkennt man das Beste und warum gibt es dann noch andere Angebote, denn niemand will das Schlechte kaufen? Wiederholt werden die „Ergebnisse“  von Vergleichsrechnern, die oftmals voreinstellbar sind, mit einer Beratung verwechselt. Eine Software kann bei der Beratung lediglich unterstützend wirken, niemals aber die Beratung selber ersetzen. Software ersetzt niemals die zwingend notwendige Kompetenz, die eine Beratung erfordert.

Ein junger Mann, Student der Ingenieurwissenschaften, wandte sich bei der Suche einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung an mich. Nach der Beratung zu den Möglichkeiten des Marktes, die ihm zur Verfügung stehen und den inhaltlichen Bewertung der einzelnen Bestimmungen untereinander, sprach ihn ein „alter“ Schulfreund an, der auch aus der Branche kam.

Der Herr, tätig in einer Wirtschaftskanzlei (WIKA), kümmerte sich um das seiner Meinung nach „beste“ Angebot für seinen alten Kumpel. Er nutzte eine der Softwaren, deren Bewertungsparameter vor Vergleichserstellung einstellbar / vorbelegbar sind, die Anbieter in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bewerten. Wie es scheint, zählte besonders der Beitrag in der Beratung. Auch werden unterschiedliche Dinge gleiche gemacht.

MundM Das "beste" Angebot einer Wirtschaftskanzlei

Dazu der begleitende Kommentar:

Hallo TXXXXXX,

im Anhang einmal den kompletten BU Vergleich, ich habe mit Endalter 67, 1000€ Rente und 3% Leistungsdynamik gerechnet.
Wichtig sind die 5 Sterne Bewertungen, 4 Sterne habe ich auch mit reingenommen damit die Canada Life angezeigt wird, die hat nur 4 Sterne weil es die nicht solange auf dem Markt gibt, vom Vertragswerk ist sie komplett Identisch mit den 5 Sterne Bewertungen.

Dazu bekommst du einen 3-er Vergleich wie du ihn mir geschickt hast, wo alle wichtigen Sachen auf Augenhöhe verglichen werden. Ich habe einmal die Alte Leipziger mit reingenommen, dann den besten 5 Sterne Anbieter die Swiss-Life (Europa ist ein Internetanbieter, können wir zwar vergleichen aber nicht anbieten und raten generell davon ab), und die Canada Life. Das besondere an der ist dass der Brutto- und Netto Beitrag genau identisch ist, das ist so das Alleinstellungsmerkmal von denen und auf dem Markt einmalig.


Wichtig Beim 3-er Vergleich die Frage A01, die alte Leipziger hat diesen Punkt nicht mit drin was bedeutet dass wenn es mal schlecht laufen sollte, die auch über den festlgelegten Maximalbeitrag hinausgehen dürfen.

(Der Herr meinte den Paragraphen 163, der die Möglichkeit gibt, vom Nettobeitrag auf den Bruttobeitrag anzupassen, wenn die Notwendigkeit beim Versicherer dazu besteht. Die Canada Life hat diese Möglichkeit nicht im Vertrag verankert und erstellte die grundsätzliche Frage, da dieses Unternehmen auch nur ein Marktteilnehmer ist, wie die anderen, was denn die Folge davon sein würde, würde auch hier ein Anpassungsbedarf bestehen)

Bemerkung

  • Obwohl er klar und deutlich mitteilt, dass ihm persönlich die fünf Sterne Bewertungen (auf welcher Grundlage diese auch immer erzielt wurden, bleibt unbekannt) wichtig sind, nimmt er dann doch einen Anbieter mit vier Sternen hinein, empfiehlt schlussendlich aber dann doch einen Anbieter mit 5 Sternen. Die Argumentation, warum Canada Life nur vier Sterne hat, versuchte ich nachzuprüfen. Ich fand beim Softwarehersteller keinen Hinweis dieser Art. Das Vertragswerk sei mit der 5 Sterne Bewertung komplett identisch. Das läßt sich überprüfen.
  • Nicht nachvollziehbar ist die Behauptung des Vermittlers, dass die Swiss-Live, die erst vor einiger Zeit erklärte, zukünftig mit den Kunden fair umgehen zu wollen, der beste der fünf Sterne BU Anbieter sei. Was macht eigentlich „beste“ aus? Warum man die Europa nicht nehmen würde, hat er erklärt. Er kann sie nicht anbieten und rät davon ab (Provisionsfrage?). Das Alleinstellungsmerkmal der Canada-Life in Gegenüberstellung des von ihm sogenannten Nachteils (gemeint ist der Verzicht auf Paragraph 163) der Alten-Leipziger, ist doch wirklich “ sehr interessant“. Was ist, wenn es bei der Canada-Life mal nicht richtig läuft?
  • Auch stellt sich die Frage, warum er sich nicht ausschließlich auf den Vergleich der Bestimmungen stützt, denn die Alte Leipziger ist der einzige Anbieter der den Kräfteverfall und den mehr als altersentsprechender Kräfteverfall  im Vertrag führt damit die größtmögliche Sicherheit  in diesem Bereich am Markt definiert. Auch ist die AU-Klausel am Markt führend.

Es folgen nun einige kurze Passagen der Gegenüberstellung:

anerkenntnis Das "beste" Angebot einer Wirtschaftskanzlei

Nachp-abstrakte-V Das "beste" Angebot einer WirtschaftskanzleiWr-BU Das "beste" Angebot einer WirtschaftskanzleiAnbieter eins erhält das „+“ Zeichen, ist aber nicht die Swiss-Life.

Alle Anbieter erhalten das „+“ Zeichen, sind aber grundsätzlich unterschiedlich formuliert. Ungleich wird gleich gemacht, so mein Eindruck. Bitte lesen Sie auch diesen Blog Artikel dazu.

Das Gleichstellungsbedürfnis scheint sich fortzusetzen.

Nur einer der Anbieter bietet die AU-Klausel und ist nicht die Swiss-Life. Wiederholt belegt sich, dass die Bestimmungen unterschiedlich sind, egal ob mit 4 oder 5 Sternen.

UnbenanntAU-1 Das "beste" Angebot einer WirtschaftskanzleiFazit:

Der hier nur in kurzen Worten geschilderte Vorgang erinnert mich an den Artikel “ Wer berät“?
Die genutzte Software zeigt für mein Empfinden, dass nicht wirklich in der Tiefe verglichen wird. Ich vermisse sehr viel Punkte, die möglicherweise ausgeblendet wurden.

Der Vermittler widerspricht sich in seinen Aussagen, scheint sich nicht sicher. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel ist durchaus von Interesse für viele/die meisten Mandanten. Wichtiger scheint ihm aber die mögliche Beitragsanpassung nach VVG § 163. Mit der pauschalen Übermittlung des Vergleiches setzt er das Verständnis des Interessenten voraus, die Aussagen und deren Bedeutung im Leistungsfall zu kennen.

Die Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind relativ überschaubar. Nicht überschaubar ist für den Kunden und den Nichtfachmann die rechtliche Bedeutung der einzelnen Formulierung im Gegensatz zu anderen Formulierungen am Markt.
Kommt es zum Leistungsfall, so werden folgende Punkte nacheinander geprüft.

Eine Software ist keine Beratung, sondern lediglich ein Werkzeug dazu. Sie ersetzt nicht die fachliche Kompetenz und die Erfahrung, die eine Beratung ausmachen. Allein im letzten Jahr durfte ich sechs Rentenanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung begleiten. Alle bekamen ihr Geld und ich einen größeren Erfahrungsschatz, mit der Thematik bereits in der Beratung umzugehen. Da hilft keine Software. Der Artikel hat zweifelsfrei aufgezeigt, das gleiche Bewertung nicht wirklich immer auf gleichem Inhalt zu Gründen scheinen. Ohne fachliche Erläuterung und Hintergrundwissen geht es dann doch nicht.

Wie soll ein Verbraucher oder auch ein Berater, der nicht spezialisiert ist,  den für den Kunden persönlich richtigen Tarif finden? Auf meiner Homepage im Downloadcenter finden Sie erste Hinweise in Form eines Leitfadens.

Weitere Artikel:

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