Die Absicherung der Arbeitskraft
Niemand kann Berufsunfähigkeit ausschließen. Ist man im Kundenverkehr also im Service tätig, so reicht bereits ein Ausschlag im Gesicht. Schreibtischtäter unterliegen auch dem Risiko des Burn-out sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ein Unfall, der nie ausgeschlossen werden kann, kann zur Berufsunfähigkeit führen. Lohnt sich ein solcher Vertrag?
Was heißt „lohnt“
Ein gesunder Mensch hat 1000 Wünsche. Ein kranker Mensch aber nur einen: Sein Leben wie in gesunden Tagen weiterführen zu können. Dazu gehören auch regelmäßige und planbare Einnahmen. Um das zu ermöglichen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die derzeit beste Möglichkeit. Alle anderen Absicherungen, die oft als Alternativen beurteilt werden, sind lediglich Ausschnittsdeckungen. Sie beziehen sich nicht auf die Restleistung, die ein Erwerbsfähiger nach einem „Ereignis“, wie es Krankheit oder Unfall sind, noch aufweisen kann. Der Gegenwert, betrachtet man den Word-Case Fall für den Anbieter, kann darin liegen, gerade einen Beitrag gezahlt zu haben und auf Dauer berufsunfähig zu werden. Der Wert der Arbeitskraft ist enorm. Sehr schnell kommen Werte von 1 bis 2 Millionen an Einkommen zusammen. Das wird immer wieder vergessen.
Betrachten wir doch einfach mal was passiert, wenn jemand erst arbeitsunfähig und dann berufsunfähig wird:
Aus Arbeitsunfähigkeit wird Berufsunfähigkeit immer dann wenn der Zeitraum (Prognose) der Erkrankung mindestens sechs Monate andauert und eine Prognose im Sinne der Heilung nicht wirklich möglich ist.
Im Falle eines Angestellten beginnt die erste Einkommensreduktion nach bereits sechs Wochen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt noch ein Anteil des bisherigen Lohns. Man berechnet in der Regel 20 % weniger als zuvor. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten, deren Einkommen wesentlich höher als die Beitragsbemessungsgrenze ist, droht ein größeres Risiko. Die gesetzliche Kasse zahlt im Rahmen des Tagegeldanspruches nur so viel Geld pro Tag, wie es umgerechnet zur Beitragsbemessungsgrenze passt. Verdient man weit darüber, erhöht sich auch die Differenz der finanziellen Einbußen. Das Tagegeld wird maximal 72 Wochen gezahlt. Innerhalb der letzten Gesundheitsreform überlegte man, dieses auf 52 Wochen zu reduzieren. Nicht einmal ein Jahr. Danach droht der Sozialstatus, wie die Grafik zeigt. Miete/Heizkosten werden gesondert berechnet.
Gesetzliche „Erwerbsunfähigkeit“
Ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente besteht nur dann:
- Wenn das Rentenalter noch nicht eingetreten ist.
- Mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
- Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Wenn diese Hürden (Auszug) genommen wurden, so hat man sich mit den schwammigen Definitionen der Erwerbsminderung zu befassen. Heißt es doch „irgendeine Tätigkeit“, die nicht mehr ausgeübt werden kann. Beispiel Parkhauswächter.
Der Gegenwert, einfach dargestellt
Betrachtet man dieses Berechnungsbeispiel, wird sehr schnell klar, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung einig noch viel teurer sein könnte. Viele Menschen nehmen regelmäßig an Gewinnspielen teil, verlieren und sind das nächste Mal wieder dabei.
Ein Versicherungsvertrag ähnelt einer Wette. Der Versicherer setzt darauf, dass kein Leistungsfall eintritt und der Versicherte, der lediglich hofft, keinen solchen Fall zu erleben, kann diesen aber nicht ausschließen und hält dagegen.
Würde man jetzt noch daran arbeiten, viele der Begrifflichkeit eines solchen Vertrages transparenter zu gestalten, wäre allen geholfen. Viel wichtiger aber erachte ich, dass die Rechtsprechung in ihren „Gewohnheiten“ überprüft wird. Dazu ein Gedankenspiel: Die Entscheidungskompetenz, ob ein Fall reguliert wird oder vor Gericht geht, liegt bei zwei großen Versicherern jeweils bei einer Dame. Die eine der Dame ist der Meinung, grundsätzlich die Versichertengemeinschaft schützen zu müssen und neigt daher „fallunabhängig“ zu einer Klage. Dame 2 urteilt zum Wohl des Kunden und neigt er zur Regulierung.
Sicherlich ist neben dem Wohl des Versicherten, der im Leistungsfall dringend Hilfe benötigt, auch die Versichertengemeinschaft zu berücksichtigen. Da diese Interessen aber grundsätzlich gegensätzlich sind, nicht wie bei einigen Ratingunternehmen als positiver Punkt in denselben Topf geworfen werden, wird im ersten Unternehmen sehr häufig geklagt. Es fällt auch auf und hier möchte ich mich an die Veröffentlichung von Correctiv halten, dass sich bei sehr langen Gerichtsverhandlungen, meist in der ersten Instanz sogar über 5-9 Jahre laufend, immer wieder dieselben Rechtsanwaltskanzleien in Erscheinung treten. Auch habe ich beim Studium der Gerichtsakten festgestellt, dass der Gerichtsgutachter als auch der Gutachter der Versicherung, nach fünf Jahren erstmals konfrontiert mit den Behandlern des Versicherten, in ihrer Argumentation zurückruderten. Viele beurteilende Sachverhalte, wie zum Beispiel Suizidgedanken, wurden einfach unterschlagen. Man hielt es nicht für wichtig.
Solche Fälle müssen grundsätzlich geahndet werden, denn ich bin der Meinung, dass Anwälte die Aufgaben haben eine Einigung zu suchen, nicht aber Streit zu begründen. Der Gutachter wurde übrigens entlassen.
Die Versicherungswirtschaft lehnt Transparenz ab
Die aktuelle Studie vom PremiumCircle Deutschland, die Transparenz schaffen sollte, wurde nur von wenigen Unternehmen wirklich wahrgenommen. Die Versicherungswirtschaft zweifelt an den Ergebnissen. Bezeichnenderweise die Menschen, wie auch beim GDV, die zuvor kläglich in die Recherchen versagten, wie ich meine. Betrachtet man, dass genau diese Menschen, die finanziell von der Versicherungswirtschaft abhängig sind, dem PremiumCircle finanzielle Interessen vorwerfen, so kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Wie „arm“sind solche Menschen und die, die ihnen folgen? Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.
Welche Fragen gestellt wurden, wurden nie beantwortet. Ganz im Gegenteil zur Transparenzanalyse des PremiumCircle. Auch die profane Bemerkung des Herrn S., dass es sich um eine Statistik handelt und keine Meinungsumfrage, regt zum Nachdeken an. Woran aber unterscheiden sich beide Möglichkeiten? Meinungen müssen nicht zwingend notwendig belegt werden, Statistiken in ihren Einzelheiten aber schon. Bis dahin bleibt es eine Meinungsumfrage, denn die Versicherer meinen lediglich was sie sagen, belegt haben sie es bisher nicht. Erst denken, dann reden lieber GDV.
Frank Dietrich Fachmakler