Als ich es las, wollte ich es nicht glauben.
Es erreichte mich als Pressemitteilung von einem guten Freund. Allerdings möchte ich bemerken, dass es nicht wirklich neu ist, dass der Deutsche Staat gegen einige Reglements verstößt, die er selber schriftlich fixierte und versprach. Kennen Sie das Wort „alternativlos“?:-)
Pressemitteilung
Nr. 05/ 2015 Berlin / Augsburg, 24. 03. 2015
Bruch der Verfassung in der Gesundheitspolitik der BRD !
Nachfolgend verweisen wir auf das Urteil des BVG vom 22. 11. 2002 – 1 BvR1586/02 zur Frage der ärztlichen Therapie, mit dem Inhalt:
“ Es steht fest, dass es sich bei der Frage des sozialrechtlich verankerten Wirtschaftslichkeitsgebotes und dem zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab im Hinblick auf die bestmögliche Therapie um eine Konkurrenz zwischen Einzel- und Gemeinschaftsinteressen handelt. Dabei steht der Arzt zuerst im Dienste des konkreten Patienten in dessen Not und darf sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht über anerkanntes Fachwissen und feste Standards der Medizin zum Nachteil des Patienten hinwegsetzen. Hierfür sprechen mit Blick auf die in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes geschützten Rechtsgüter „Leben“ und „Gesundheit“ auch verfassungsrechtliche Aspekte. Diesen Rechtsgütern mit verfassungsrechtlichem Höchstrang muss in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Insbesondere darf der Mensch nicht zum Rechnungsposten ökonomischen Kalküls degradiert werden.“
Unsere praktischen Erfahrungen und die Erkenntnisse zur Gesundheitspolitik der letzten Jahre/Jahrzehnte weisen folgendes auf:
a. Die weit verbreiteten Fallpauschalen als Vergütung für die Berufsgruppen und Institutionen der Versorgung/Behandlung/Betreuung des individuellen Patienten zwingen zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und reduzieren den Einsatz von anerkanntem Fachwissen der Mediziner, der Therapeuten und der Pflegeberufe.
b. Die Orientierung auf den Rabatt und den niedrigen Preis bei der Gewährung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln behindern die Berufsgruppen beim Einsatz von anerkanntem Fachwissen für die konkrete Versorgung der Patienten und minimieren die Qualität für die Patienten.
c. Die Budgetierung von Einzelleistungen der ambulant tätigen Mediziner, die fortschreitende Androhung von Regressen der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber der Leistungen der Mediziner, die Zeitvorgaben für die Mitarbeiter der Pflege für die Betreuung der Pflegebedürftigen usw., machen den Bürger/ Versicherten/Patienten zu einem Rechnungsposten und verhindern den Einsatz von anerkanntem Fachwissen, reduzieren die Lebensqualität und erhöhen die Risiken.
d. Die unter dem Einfluss der gesetzlichen Krankenkassen und der Politik entwickelten Versorgungsstandards (Gemeinsamer Bundesausschuss, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit) usw. beeinflussen das anerkannte Fachwissen der Mediziner und sonstigen Berufsgruppen durch eine fast ausschließliche Ausrichtung auf Wirtschaftlichkeit. Die Therapiefreiheit ist gefährdet und somit auch die Therapieverantwortung.
e. Die teilweise Ausgrenzung von Leistungen für die Zahnversorgung oder die fast komplette Reduzierung von Leistungen für Brillen und Zubehör aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen verstößt vollkommen gegen die Forderungen des Grundgesetzes für das Rechtsgut „Leben“ und „Gesundheit“. Wer schlecht kauen kann oder wer schlecht sehen kann, gefährdet seine Gesundheit und sein Leben.
f. Der im Jahr 2015 und Folgejahre von den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik geplante Abbau von stationären Einrichtungen und Arztpraxen reduziert die wohnortnahe Versorgung. Die demografische Entwicklung mit einem immer größer werdenden Bedarf an Versorgung/Behandlung/Betreuung wird dabei auf dem Altar der Wirtschaftlichkeit geopfert und somit erfolgt ein weiterer Verstoß gegen das Grundgesetz mit dem verfassungsrechtlichen Höchstrang für „Leben“ und „Gesundheit“.
Auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 fordern wir den sofortigen Stopp der konzertierten Kostensenkungsmaßnahmen des Gesetzgebers und der gesetzlichen Krankenkassen sowie der stringenten Ausrichtung auf Wirtschaftlichkeit.
Die Ausrichtung der Versorgung/Behandlung/Betreuung der Bürger muss auf dem stabilen Fundament des anerkannten Fachwissens der Berufsgruppen erfolgen und nicht auf dem unzureichenden Wissen der Ökonomen, Finanz-Jongleure, Versicherungsfachleute und der Politiker und Beamten in den Ministerien.
Nur so können die anhaltenden millionenfachen Verstöße gegen das Grundgesetz und das anerkannte Fachwissen der Berufsgruppen abgeschafft werden.
Zum besseren Verständnis fügen wir Urteile des Bundessozialgerichts bei. (Bitte auf der HP des Verfasseres einsehen / Admin)
Wolfram – Arnim Candidus
Präsident
Bürger Initiative Gesundheit e.V.
im Namen des Gesamtvorstandes
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