Das Tarifwechselrecht. Das Tarifwechselrecht ist ein einklagbares Recht. Umso erstaunter war ich, als dieses von einem der Marktteilnehmer wiederholt abgelehnt wurde. Ein Irrtum, so die Antwort. [...]
Nichts ist steter als der Wandel. In meinem Artikel vom 5. Juni 2018 kommentierte ich eine Momentaufnahme. Ich denke, dass wir alle, die wir in dem Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung [...]