Was war geschehen?

Es begann mit dem Wunsch nach Absicherung. Es soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden. Der erste Schritt war die Prüfung der Versicherungsfähigkeit, also die Recherche der Gesundheitsdaten, gefolgt von der inhaltlichen Beratung.

Unter den vielen Angaben fand sich eine Mandelentfernung im Jahre 2009 in der Berliner Charité. Als Nebendiagnose vermutete man eine Schlafapnoe und gab dem Kunden eine entsprechende Gerät mit, dieses verifizieren zu können.

Ab Ende Juli diesen Jahres bemühte sich der Kunde um die damaligen entsprechende Befunde, sowohl zur Operation als auch die Auswertung des Messgerätes. Er wandte sich an die Charité und die Odyssee begann.

Es ging dann von Schreibtisch zu Schreibtisch. Ständig wurde versprochen, die Befunde zu übersenden. Mehr als eine OP Befund, der die Nebendiagnose mit auswies, war bis heute nicht zu bekommen.

Fotolia_75128569_Smaller Patientenrechtsgesetze - Betriebsabläufe - Charité.

Tablet mit dem Text Berufsunfähigkeit auf dem Display

Folgende Sachverhalte / Umstände wurden als Verzögerung angeführt:

• in 2009 hätte es noch keine EBV unterstützen Dokumentation gegeben
• Anfang November schlussendlich wurde mitgeteilt, dass man wiederholt die Anfrage an den leitenden Oberarzt gegeben hätte. Nichts folgte.
• auch wurde mitgeteilt, dass die beiden Abteilungen, die einerseits mit der Operation und andererseits mit der Befundung einer eventuellen Schlafapnoe beschäftigt sind, grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben und auch nicht miteinander kommunizieren.
• Ein Blick in die Patientenakte zeigte, dass auch hier die Daten fehlten.
Ende November wurde schlussendlich mit entsprechenden rechtlichen Schritten gedroht, da der Kunde in seinen Rechten nicht wahrgenommen wird. Patientenrechtgesetze / Aufbewahrungspflicht? Man bat uns nun im Schlaflabor anzurufen. Die Antwort war die Androhung einer Ausfallsrechnung für unsere Arbeitszeit, da wir nun fast ein halbes Jahr lang den Angaben hinterher laufen und nun auch weiterhin selbst tätig werden sollen, in den internen Abläufen der Charité unser Recht zu suchen und gegebenenfalls zu finden. Die Aussage, wir bekämen ein Schriftstück, ob ein Befund vorliegt oder nicht, ist nicht wirklich akzeptabel, zumal kein zeitlicher Rahmen mit benannt wurde. Der entsprechende Arzt befindet sich, wie kann es anders sein, im Urlaub.

Wir übergeben dieses heute an einen Anwalt.

Hausgemachte Probleme

Trotz mehrerer Stunden Bemühungen, sowohl vom Interessenten als auch von unserem Büro, mit entsprechenden schriftlichen Nachweisen, die wir diesbezüglich nachweisen können, wurden wir lediglich vertröstet. Immer wieder wurde auf die Unmöglichkeit der Beschaffung solcher Befunde hingewiesen, aus dem einen oder auch anderen nicht nachvollziehbaren Grund. Alle Probleme erscheinen hausgemacht.

Man bedenke, dass dieser Kunde möglicherweise auch per Notfalleinweisung dort mal wieder eingeliefert werden könnte. Alle dort bekannten Daten wären nicht greifbar, weil jede einzelne Abteilung ihr Geheimnis hütet. Auch so kann man Kosten erzeugen, die nichts mit der Wahrung der Gesundheit zu tun haben. Ein Hoch auf unsere Bürokratie.
Wir werden diesen Artikel fortführen. Ich denke, wir dürfen alle gespannt sein.

Frank Dietrich Fachmakler

Qualitätssiegel Patientenrechtsgesetze - Betriebsabläufe - Charité.

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