DBV bietet an:

Z Heilfürsorge - neuer Tarif der DBV des AXA Konzerns

Die Leistungen der freien Heilfürsorge entsprechen grundsätzlich die in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit sind auch Begrenzungen und Lücken in den Leistungen einhergehend. Der Versicherer DBV hat sich aktuell mit einem neuen Tarif, diese zu schließen, am Markt positioniert. Wer erhält freie Heilfürsorge:

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Berufssoldaten
  • Soldaten auf Zeit

(Zum Teil in Abhängigkeit vom Bundesland).

Der Tarif „BN HF-UZ“ bietet folgende Leistungen an:

  • nach Erfüllung der Zahnstaffel, Erstattung bis zu 100 % bei Zahnersatz hatte Real-und Laborkosten (24 Monate: 1000,- € / 48 Monate: 2000,- €)
  • Hörgeräte bis zu 1300 € die Uhr innerhalb von drei Kalenderjahren und nach Vorleistung der Heilfürsorge.
  • Bis zu einem Rechnungsbetrag von 300 € innerhalb von drei Kalenderjahren Erstattung bis zu 100 % bei Brillen und Kontaktlinsen.
  • Hilfsmittel zu 100 % nach Vorleistung der Heilfürsorge
  • Reisekrankenversicherung inklusive Rücktransport
  • bis zu 1250 € pro Kalenderjahr gilt eine 80 prozentige Erstattung (Rechnungsbetrag)

Der neue Tarif kann nur in Verbindung mit einer Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Aus dieser Kombination heraus wird er bei Statusänderung in eine Beihilfe Krankenversicherung, nach Wegfall der Heilfürsorge, überführt. Die Ergänzung ist dann mit dabei.

Weitere Besonderheit der DBV:

  • Verzicht auf Gesundheitsprüfung auch bei Neuantragstellung für Polizeianwärter mit Heilfürsorge oder Beihilfeanspruch, gültig für die Anwartschaftsversicherung und beihilfekonforme Krankenversicherung. (Tarife: BN-HF-ZU / BW2-U/Flex3 (500) / KURT-UZ (70)).

Frank Dietrich Fachmakler

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