Der Bericht für 2014 vom Ombudsmann für die Private Krankenversicherung ist endlich da. Der Trend des letzten Jahres setzt sich fort. Die Zahl der Beschwerden und Anfragen ging weiter zurück. Besonders erfreulich, so teilte der Ombudsmann für die Private Krankenversicherung mit, ist der Rückgang im Zusammenhang mit Anzeigenpflichtverletzungen und dem Thema Beitragsanpassung und dem Tarifwechsel. Geringere Anpassung belegen für die Private Krankenversicherung eine sorgfältige Kalkulation der neuen Tarifreihen der Unisexwelt. Betrachtet man die Beitragssteigerung des gesetzlichen Bruders mit durchschnittlich 5,9 % pro Jahr seit den siebziger Jahren, so wäre es längst an der Zeit, in der Presse auch darüber einmal zu berichten (Blogartikel).

Die Private Krankenversicherung hat über 42 Millionen Verträge. Es gab nicht einmal 6000 Beschwerden. Die Private Krankenversicherung erfreut sich einer großen Zufriedenheit. Die Zahl der Zusatzversicherungen stieg weiter an und belegt damit die Defizite in der GKV.

Z Große Zufriedenheit: Private Krankenversicherung.(Quelle: Tätigkeitsbericht)

Sehr interessant ist der Hinweis, der sich bereits im Vorwort findet, dass davon abzuraten ist, Verträge zu unterschreiben, die man nicht verstanden hat. Schon bei einzelnen Absätzen, die das trifft, ist von einer Unterschrift abzuraten. Der Ombudsmann verweist damit einmal mehr darauf, dass eine entsprechend gute Beratungsleistung zukünftigen Ärger verhindert.

Ich möchte nicht nachzählen, wie oft ich das geschrieben habe: Was man kauft (oder verkauft), sollte man verstanden haben.

Die Private Krankenversicherung sollte ausschließlich durch Fachmakler beraten werden, die im Nachhinein auch die Betreuung anbieten. Erneut führe ich den Vergleich mit Rechtsanwälten und der Ärzteschaft. Auch hier hatte man sich vor Jahren bereits spezialisiert.

9k= Große Zufriedenheit: Private Krankenversicherung.(Quelle: Tätigkeitsbericht)

Eine Anfrage, natürlich nicht im Notfall möglich, ob eine Leistung und in welcher Höhe übernommen wird, ist anzuraten. In meiner langjährigen Praxis habe ich das immer wieder erfahren müssen. Trotz der Aufklärungspflicht vieler Ärzte, dass und wo es Ungereimtheiten geben könnte, wird dem nicht Rechnung getragen. Der nicht informierte Versicherte, meist auch nicht oder nicht fachmännisch betreut, tritt die Behandlung an und hat danach ein böses Erwachen, wenn es um die Zahlung geht. Wieder wird dann die Schuld dem Versicherer zugeschoben und eine neue Schlagzeile führt die Presse an, die Leserzahlen sucht.

Ein besonderes Augenmerk möchte ich hier auf den Bereich Tagegeld legen. Warum? In den letzten Monaten habe ich öfter über das Thema geschrieben. Tagegeld wird meistens ungeprüft in der Privaten Krankenversicherung beantragt und gerade auch der Übergang von Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit ein hoffentlich bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung, wird in der Regel missachtet. Liest man aktuelle Zahlen, dass viele der Vermittler sich auf diesem Bereich spezialisierten, so macht es nur dann Sinn, wenn sie das Tagegeld, was meist bereits versichert ist, mit einbeziehen und gegebenenfalls austauschen.

Ich empfehle jeden, nicht nur den Vermittlern, die Lektüre „Tätigkeitsbericht 2014“.

Frank Dietrich Fachmakler

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt