„Ein Irrtum wird nicht zur Wahrheit, nur weil er sich ausbreitet!“  

(Ghandi)

Es ist keine neue Idee! Die Idee, Gesundheitsfragen an Zahl zu reduzieren hatte schon die Central Krankenversicherung vor vielen Jahren. Sie war primär vertrieblich ausgerichtet und zahlte die Zeche. Auch eine Vielzahl von Tarifen der privaten Krankenversicherung, die auf günstig und billig ausgerichtet waren, Kunden zu versichern, wurden geschlossen. Sie hatten für niemanden Vorteile, was leider zu spät erkannt wurde. Zur Klarstellung: Wir reden hier nicht über Sonderaktionen. Am Markt wird derzeit mit neuen Projekten geworben. Man will „zum Vorteil“ der Kunden den gesamten Vorgang, der den Abschluss einer Versicherung definiert, ins Internet verlegen. Wo aber liegt der Vorteil und wo liegen die neuen Risiken?

Fragezeiträume und Gesundheit

Die Fragezeiträume sind je nach Anbieter in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedlich aber dennoch detailliert. In der Regel werden psychotherapeutische Erkrankungen/Untersuchung über zehn Jahre abgefragt. Stationäre Aufenthalte begrenzt man meist auf fünf Jahre und ambulante Untersuchung auf 3 Jahre. Offene Fragen werden kaum noch gestellt, es sei denn, es geht um chronische Erkrankungen wie z. B. HIV.

AL Gesundheitsfragen! Was macht Sinn?HDI Gesundheitsfragen! Was macht Sinn?Die Innovation, wirbt mit „eigenen“ Gesundheitsfragen.

Das Internetangebot:

Ein Testballon wurde gestartet und hier sind die Fragen des Dienstleisters (die Antworten gleich darunter):

  • Das monatliche Nettoeinkommen?
    • Angabe: 3500 € netto
  • Die höchste erreichte Ausbildung?
    • Diplomkaufmann
  • Bürojob oder körperliche Tätigkeit?
    • Büro Job ohne körperliche Tätigkeit
  • Ob ich besonders gefährliche Sachen mache?
    • Gefährlich ist nicht definiert, also nein
  • Ob ich eine Führungskraft bin und wie viel Mitarbeiter ich habe.
    • Bin ich, geben wir mal drei an.

Die Gesundheitsfragen:

  • Psychotherapie nur fünf Jahre abgefragt!( Vorauslese der Anbieter?)
  • Zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten zwölf Monate!
  • Regelmäßige Medikamenteneinnahme der zwölf Monate!
  • Krankenhausaufenthalt der letzten zehn Jahre!
  • Angeratene und beabsichtigte Untersuchungen!

Ist man denn im Internet gesünder?

Allein auf diese Angaben beruhend erhielt ich ein Angebot – genauer gesagt zwei, den ich fragte zweimal an. Ein beispielhafter Auszug aus der Kundenakte fände hier keinerlei Berücksichtigung:

  • Suizidversuch vor sieben Jahren, sechs Monate stationäre Behandlung.
  • Multiple Bandscheiben Vorfälle vor sechs Jahren, zwei Monate Reha.
  • Essstörungen in der Jugend und als Folge zur eng angelegte Spinalkanäle.

Die zum Angebot gebrachten Anbieter haben alle dieselbe hervorragende Positionierung laut Stiftung Warentest und Franke und Bornberg. welche Parameter zu dieser Bewertung führten, wird nicht veröffentlicht. Welche Anbieter genau hinterlegt wurden, wird nicht mitgeteilt.

Der Anbieter versucht nach eigenen Angaben den persönlichen Kontakt zum Kunden im Sinne einer Beratung herzustellen. Allerdings ist ein solches Gespräch keine Bedingung für den Abschluss und würde dann auch das Geschäftsmodell, alles per Internet abwickeln zu können, grundsätzlich infrage stellen. Wohin soll die Fahrt also gehen? Internet oder doch wieder persönliche Beratung? Irrungen und Wirrungen in der Digitalisierung, die jeder anders versteht.

Kommt es nicht zum persönlichen Gespräch, was der Eile wegen ja durchaus vom Kunden aus abgelehnt werden wird/werden könnte, so bleibt es bei diesen Angaben.

  • Günstigster Testsiegertarif
  • Objektiv und unabhängig für dich ermittelt
  • Du kannst deinen Schutz später erhöhen (Nachversicherungsgarantie)
  • Beitragspause möglich
  • 4 Wochen Rücktrittsrecht
  • Steuerlich absetzbar

Nicht ein Wort von Leistung, nicht ein Wort von Unterschieden innerhalb der Bestimmung und sage und schreibe eine angebotene Rente von 1750 €. Darüber sofort der Vermerk: „Sollte der Beitrag zu hoch sein, geht es noch günstiger“. Sicherlich werden bei Vertragsschluss die allgemeinen Vertragsbestimmungen dem Kunden übersendet (ausreichend zuvor?). Was aber soll er dann damit anfangen? Er kennt weder die Begrifflichkeiten, noch die Rechtsprechung, noch weiß er, was noch auf dem Markt geboten wird, um vergleichen zu können. Unter weiteren Details findet sich die Laufzeit vom 65. Lebensjahr, leider keinerlei Hinweise auf Beitragsdynamik oder Rentendynamik. Berechne ich bei einem anderen Anbieter mit für mein Empfinden ausgezeichneten Vertragsbestimmungen, so liege ich genau 15 € darüber.

Der Dienstleister hingegen wirbt damit, dass die sorgfältige Auswahl den Ernstfall besser absichert, als die Schnelle. Auch bietet er Versicherung an, die „in Grenzfällen eher kulant sind“( Wikipedia:Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht). . Kulanz als (werbende) Leistung? Bitte denken Sie nach und nennen Sie mir innerhalb 1 Minute zwei Anbieter, die etwas zu verschenken haben). Auch wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten hat (fällt bei diesen Fragen nicht wirklich schwer) und wenn er die wichtigsten Punkte abgesichert hat, auch eine Rente erhält. Welches sind die wichtigsten Punkte der Absicherung, es ist doch nur ein Risiko? Zu beachten ist auch, dass laut deutscher Rechtsprechung die Folgen der Obliegenheitspflichtverletzung schriftlich dem Kunden vorgelegt werden müssen. Vor Beantwortung der Gesundheitsfragen!

Der große Irrtum

Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus ist mir bekannt, dass ein Bandscheibenvorfall vor gut 15 Jahren nach Ansichten der Risikoprüfer nie ausheilt. Lediglich eine Beschwerde- und Behandlungsfreiheit ist im besten Falle möglich. Der Laie, der über weniger Berufserfahrung oder Spezialisierung verfügt, schätzt das vollkommen falsch ein und die Frage wird verneint.

Ein anderes extremes Beispiel kam mir erst vor Kurzem unter. Bei einem Kunden, der bereits seit Jahren gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert war, fand ich nach diversen und hartnäckigen Nachfragen einen unglaublichen Befund. Er selber war darüber nicht informiert worden. Eigentlich unglaublich. Hätte dieser Herr sich dem Tool im Internet bedient, so wäre der Abschluss lediglich im Sinne der Beitragszahlung möglich gewesen, nicht aber im Sinne von Leistung. Einen Internetabschluss muss man sich dann doch wohl leisten können!

rücken Gesundheitsfragen! Was macht Sinn?Denn sie wissen nicht, was sie tun.

Ein Kunde, der Versicherungsschutz sucht, muss dem Grunde nach an die Hand genommen werden. Anstatt die Prozesse zu verschlanken und den in diesem Falle unbedarften Kunden mit Einfachheit und Schnelligkeit zu locken, sollte ein anderer Weg gegangen werden.

Schon vor Jahren schlug ich einem Krankenversicherer vor, eine besondere Art von Antrag zu entwerfen. Es sollte eine Wahlmöglichkeit für die Vermittler geben. Ich folge hier dem Motto: Wer es eilig hat, sollte langsam gehen! Meist kommt er nicht nur sicher, sondern auch früher an!

  • Beilage zum Antrag:
    • Die Leistungsakte/kompletter Auszug aus der Gesundheitsgeschichte des Antragstellers.
    • Risikorelevante Angaben wären vorher zu prüfen und durch den Arzt bestätigen oder korrigieren zu lassen.

Die Vorteile sind sehr einfach:

  • Ein Kunde, der sich mit diesen Dingen beschäftigt, zeigt ein ernsthaftes Interesse an der Absicherung und wird auch bei der Erteilung eines Risikozuschlags nicht zurückschrecken.
  • Der Anbieter hat im Leistungsfall, also bei Antragstellung zur Berufsunfähigkeitsrente die Antragsangaben nicht mehr im Nachhinein zu prüfen. Gerade auf die aktuelle Rechtsprechung hin bezogen, wenn es um Datenschutz bei Arzt nachfragen geht, wäre das eine große Erleichterung. Auch werden sehr viele Kosten eingespart.
  • Der Vermittler zeigt fachliche Spezialisierung und hat auch später im Leistungsfall keine zusätzliche Arbeit mehr. Ein Storno ist auch unmöglich, wenn es sich auf die Obliegenheiten bei Antragstellung hin bezieht.
  • Eine schnellere Regulierung der Leistung ist damit möglich.

Die Rechtssicherheit des Vertrages ist damit gegeben. Würde man nun auch noch eine gewisse Benchmark der Dokumentation definieren, würden sich sicherlich die Zuwendungen zu einigen Anbietern abschwächen. Wer hat die klarsten Bestimmungen? Wer zeigt welche Transparenz in der Leistungsregulierung? Die neue Benchmark sind dann nicht Ratings und Werbeversprechen, sondern Vertragsinhalte und nachmessbare Kennzahlen im Leistungsverhalten. Auch wird es wohl die Landschaft der Vergleichssoftwaren stark verändern, denn es geht um die Unterschiede, nicht um das, was man gleich macht, den Vertrieb zu fördern.

Der Interessent wird kurz befragt:

Eigene Gesundheitsfragen, meist in kürzeren Zeiträumen formuliert und an Anzahl weniger, ändern nichts an der notwendigen oben näher erläuterten Anzeigepflicht. Ein mehr an Gesundheitsfragen ist zwar aufwendiger zu beantworten, begründet die Notwendigkeit der Recherche, sichert aber den Vertrag. Sind diese Fragen bereits eine Vorauswahl der Anbieter oder sind die Anbieter bereit, hier ein Kompromiss einzugehen, zulasten der Versichertengemeinschaft? Dürfen erhöhte Risiken, durch verkürzte oder Anzahl geminderte Gesundheitsfragen zulasten einer Versichertengemeinschaft gehen?

Ich suchte ein zweites Vergleichsportal und gab dieselben Anfragen ein:

Es folgen diverse Vergleiche nach Preisen gestaffelt. Daneben ein Sterne Rating mit Leistungsbewertungen aus dem Hause M&M, wobei fast alle dieselbe Positionierung haben. Klicke ich Details an und betrachte die Darstellung, so komme ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Warum?

  • Die Definition der bisherigen Lebensstellung ist markiert. Sie ist also Vertragsinhalt. Die Frage stellt sich nur, wie sie definiert ist. Mir fallen ad hoc mindestens fünf Möglichkeiten einen von den nicht nur eine vermitteln wollen würde. Es wird gewürfelt.
  • Der Prognosezeitraum ist richtig, aber geht er rückwirkend oder voraussichtlich?
  • Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung gehört heute zu den Basics. Dennoch wird es an erster Stelle erwähnt. Eine solche Art der Verweisung kann sich in der Nachprüfung befinden, wie noch vor kurzer Zeit bei der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung. Was dann? Dieses Thema wird überhaupt nicht erwähnt.
  • Gibt es eine sogenannte Arztanordnungsklausel? Wie ist diese definiert? Auch hier gibt es sehr viele unterschiedliche Formulierungen von denen im Grunde nur ein, vielleicht zwei akzeptabel sind.

Diese Liste könnte noch nahezu unendlich weitergeführt werden. Mit dem Wegfall wichtiger Informationen/Detaills können viele Tarife als hervorragend bewertet werden. Genau diese Unterscheidungen wären aber notwendig, Spreu von Weizen zu unterscheiden. Der Vergleich dreier Anbieter mit gänzlich unterschiedlichen Bestimmungen dokumentierte lediglich drei Unterscheidungen, wobei zwei sich bei den Optionen befanden. Ein wenig sehr dürftig!

Würden Sie eine Reise buchen, bei der sie Abreisetermin, Rückkehrtermin, das Reiseland und den Hotelnamen kennen? Ich denke, weit mehr an Details wären für sie interessant, wenn sie Geld für eine Urlaubsreise ausgeben. Hier geben Sie Geld zum Erhalt ihres Einkommens aus, betrachten aber nur einige Eckdaten. Mal drüber nachgedacht? Macht das Sinn und können sich das leisten, wenn es zum Leistungsfall kommt. Auch stellt sich die grundsätzliche Frage, wer betreut, sofern sie Versicherungsschutz im Internet suchen. Bedenken Sie bitte das nicht hauptsächlich abgelehnt wird, sondern abgelegt. Gemeint ist damit, dass fast immer die Kunden sich nicht um ihre eigenen Dinge kümmern (können), und es lediglich bei der Meldung gegenüber dem Versicherer bleibt.

Bei allen drei benannten, die Qualität bewertenden Unternehmen spricht man von höchster detailgetreue. Ein wenig polemisch könnte ich nun fragen, warum man diese bisher nicht veröffentlicht hat, denn ich finde sie nicht. Ein Bewerter hat nicht einmal eine Sachkundeprüfung. Bei den anderen bin ich mir nicht sicher. Bei mir auf der Homepage im BU-Leitfaden finden sich sehr viel mehr Hinweise, basierend auf praktischen Erfahrungen, auch in der Leistungsregulierung. Allerdings keine Auswertungen/Bewertungen. Warum? Wir alle sind individuell und sollten nicht in einen Trichter gepresst werden, des Umsatzes wegen.

Wer es eilig hat, sollte langsam gehen (Jap. Sprichwort). Was ist damit im Grunde gemeint, wenn es um unsere Branche geht. Die „schnelle Versicherung“ ist auch die, in der meist die Hoffnung nach entsprechendem Versicherungsschutz anstelle der Gewissheit dessen steht. Nichts begründet eine schnelle Vorgehensweise, ein Ziel wie eine Absicherung zu erreichen, wenn damit die Absicherung selbst infrage gestellt wird.

Grundsatzfrage:

Für wen sind wenige oder verkürzte Gesundheitsfragen besonders interessant? Meist für die, die „normalen“ Gesundheitsfragen nicht beantworten können. Die logische Folge: Der Versicherer kauft sich Risiken ein.

Wer in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Absicherung sucht, der hat nur einen Versuch. Stellen Sie später bei Antragstellung auf BU-Rente Fehler in der Auswahl der Vertragsbestimmungen gegenüber anderen Anbietern fest, oder war die Recherche der Gesundheitsdaten nicht umfassend und ausführlich, so hat man für nichts gezahlt. Es gibt keine Rente und die Beiträge sind auch weg. War das ihre Absicht oder waren sie eher gedankenlos, als sie das Angebot suchten und akzeptierten?

Wäre es nicht sinnvoller, um Rechtssicherheit in den Antragsfragen, also deren Beantwortung zu erhalten, auf solche Dinge hinzuweisen oder auch die Menge der Fragen eher zu erhöhen und zu konkretisieren, als diese zu mindern? Wenn die Bewertungen der Entscheider wie geschrieben ausfallen, so ist es sträflich, diesem Antrag nicht zu erfragen oder die Tiefe der Frage zu erläutern.

Eine solche Vorgehensweise ist eine wirklich günstige Lösung, nicht den Kunden aber für den Versicherer und die Ratingunternehmen. Eine schlechte Lösung für den Vermittler, denn er könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Folge bekommen. Er haftet für die beigebrachten Datenund seine Empfehlungen, meist basierend auf solchen Vergleichsprogrammen. Bei jedem dieser Programme kann man lesen, dass die Vollständigkeit nicht gewährleistet ist.

Frank Dietrich Fachmakler

Fritz und die Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 

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