Grundsätzliches zur Eltern-Kind-Kur:
Die Belastung im Alltag steigt stetig an. Gerade auch Familien bleiben davon nicht verschont. Immer öfter lese ich von Eltern – Kind – Kuren bei der Durchsicht von Krankenakten als Vorbereitung zur Antragstellungen, gerade auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Ursachen für diese Kuren sind nicht allein in der Belastung des Alltags zu suchen. Körperliche Erkrankungen, Adipositas uund vieles mehr können die Ursache einer solchen Maßnahme sein. Zeit, die Anspruchshaltung sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung näher zu untersuchen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
- diese Art der Kur gehört zu den Pflichtleistung der Krankenkassen.
- Grundlagen der Zusage: starke berufliche oder familiäre Belastung der Eltern – insbesondere bei allein erziehenden Eltern.
- Auch bei gesundheitlichen Problemen des Elternteils kann die Kur bewilligt werden.
- Grundsätzlich muss es sich um Belastungssituationen handeln, die Eltern gegenüber ihren Kindern spezifisch sind ( z.B.: Depressionen, Anpassungsstörungen der Haut Atemwegserkrankungen, Erkrankung des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen, Adipositas, ADHS.). Die Kuren werden meist bis zu drei Wochen bewilligt.
- Zu den Leistungen gehören unter anderem: Gruppen-/Einzelgespräche, Bewegungsschule, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren etc..
Was ist unter dem Begriff Kur zu verstehen?
- Einerseits ist es eine Maßnahme, einer Krankheit vorzubeugen oder in Form einer medizinischen Reha die Absicht der Heilung der vorliegenden Erkrankung.
- Bei einer Bewilligung ist es ausreichend, das einer der Elternteile mit dem Kind die Maßnahme antritt. Die Kinder dürfen dabei nicht älter als zwölf Jahre sein (Ausnahmefälle möglich).
- Für Arbeitsnehmer gilt, dass der Arbeitgeber den entsprechenden Mitarbeiter dafür freistellen muss-bei laufender Zahlung des Gehalts (Bundesurlaubsgesetz § 10 ff.)
Eigenleistung und Beantragung:
- der erste Teil der Eigenbeteiligung liegt in den Fahrtkosten begründet. Gesetzlich geregelt sind zehn Euro Zuzahlung je Kalendertag. Befreiung existiert für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Eine Befragung bei Erwachsenen ist nur dann möglich, wenn bereits Medikamente in einer gewissen Höhe (Chronikerregelung) gezahlt wurde.
- Der erste Schritt, der zu Beantragung führt, ist der Arztbesuch. Die medizinische Notwendigkeit wird von diesem untersucht und attestiert. Im zweiten wird geprüft, ob die am Wohnort vorhandenen therapeutischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Sofern dies der Fall ist, ist eine Bewilligung möglich/wahrscheinlich
- besonders wesentlich ist die Begründung, eine solche Kur zu beantragen und welches Ziel mit der Kur beabsichtigt wird. Bitte die Gültigkeit des Attestes (maximal sechs wurde) bei der Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen bei der Krankenversicherung beachten.
Private Krankenversicherung:
In der privaten Krankenversicherung herrscht das Vertragsrecht entgegen des Solidaritätsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Grundlage einer Leistung muss neben der medizinischen Notwendigkeit als solches auch erst einmal versichert sein. Ein erster Hinweis auf die Versicherungsfähigkeit einer solchen Leistung ist die stationäre Rehabilitationsmaßnahme/stationärer Sanatoriumsaufenthalt. Hier findet sich die erste notwendige Prüfung, wenn es um die Leistung geht. Für Beihilfeberechtigte gilt, dass seit Januar 2004 diese Art von Kuren als Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig sind. Demnach wird entsprechend des Beihilfesatz eine /die Kur bezuschusst. Leider haben viele Vermittler, da die Kunden sich in jungen Jahren versicherten und eine Kur ausgeschlossen haben, nach dem Kunden gerichtet und nicht einen Risikohinweis gegeben, dass wir alle älter werden und der Bedarf sich wandelt.
Vor Beginn einer solchen Behandlung, deren Tagessatz für Selbstzahler mit 70 € für Behandlungen Unterkunft aufwärts beginnt, sollte eine entsprechende Zusage des Versicherers eingeholt werden. So, wie der Bedarf in der Jugend unterschätzt, sogar meist komplett abgelehnt wird, sieht es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung aus. „Mir passiert so etwas nicht“. Bitte mal darüber nachdenken, denn wenn der „Dachstuhl“ erst brennt, ist er nicht mehr versicherbar. Geld regiert diese Welt, bleiben Sie regierungsfähig.
Frank Dietrich Fachmakler:
STEUERBERATER – VERSORGUNGSWERK – VORERKRANKUNG.