Bitte nicht pauschalisieren!

Der Artikel basiert auf einem aktuellen Vorgang, der mich hat erschaudern lassen. Ich denke, dass die Ausschließlichkeitsorganisationen wie auch andere Mitarbeiter, die bei den Anbietern tätig sind, eine grundsätzliche Weiterbildung benötigen. Jeder sollte seine Rechte und Pflichten kennen. Ausschließlichkeitsverkäufer sollten sich nicht über die Dinge stellen, die Sie nicht kennen. Vermutlich wäre dieser Herr, würde er nicht mehr Ausschließlichkeit tätig sein, nach sehr kurzer Zeit nicht mehr existent. Man sagt doch immer, der Fisch fängt am Kopf an zu stinken. Das scheint mir richtig, denn was ich mit der Ausschließlichkeit erlebe, habe ich meist vorher schon in den Firmen selbst kennengelernt. Ich möchte nicht weiter ins Detail gehen, denn die Berichte dazu werden in Zukunft noch erscheinen. Nun aber zu der Korrespondenz mit dem Herren. Wie begann das Ganze?

Von einer Verbraucherzentrale empfohlen.

Eine Interessentin, die Rat zum Thema BU suchte wurde an mich weiter empfohlen. Die Dame hatte von der yyy zu einem alten Vertrag (Kapitallebensversicherung mit BU und BUZ) eine Verlängerungsoption (aktuell nur bis EA 60 laufend) angeboten bekommen. Interessanterweise ohne Gesundheitsprüfung! Der Vertrag basierte auf den Bestimmungen des Jahres 2011. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder eine Leistungsdynamik gab es folglich nicht. Die Dame wurde nach Erhalt des Angebotes stutzig und suchte Rat. Nach einer eingehenden produktunabhängigen und  inhaltlichen Beratung zu den aktuellen Möglichkeiten des Marktes erbat sie sich Bedenkzeit. Sie entschloss sich in der Folge für einen neuen Vertrag, da die dem jetzigen Vertrag fehlenden Leistungen für Sie nicht akzeptabel waren. Wir recherchierten die Gesundheitsdaten über die Krankenversicherung / Arztakten, berieten uns über die Tarifdetails, nachdem eine kleine Auswahl von Anbietern gefunden war, und beantragten den Versicherungsschutz.

Kommunikation mit dem Betreuer.

Der Vermittler wurde von der Kundin zur Teilkündigung informiert und stellte sich unverständig. Wir wendeten uns, per Vollmacht ausweisend an ihn und konkretisierten den Wunsch. In der Mail begründeten wir die Entscheidung mit den alten Bestimmungen, der geringen und nicht dynamisierten Rentenhöhe von 763 €, der fehlenden Leistungsdynamik als auch vielen weiteren Tarifdetails, die die heutige Zeit uns bietet. Die Kundin sprach ihm gegenüber den Wunsch aus, die BU-Rente aus dem Vertrag zu kündigen, nicht aber die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. In seiner Antwort, brachte er latent zum Ausdruck, dass er an dem neuen Vertragsverhältnis gewisse Zweifel hegt. Die Begründung sei die Vollständigkeit der Gesundheitsdaten, die wir wahrscheinlich so nicht erklärt haben. Dieser latenten Unterstellung begegneten wir mit Hinweis, dass der § 19 des VVG nicht abschließend ist. Immerhin ist er heute noch immer in der Diskussion der Juristen. Auch belegten wir ihm, dass die Recherchen entsprechend umfangreich waren, und baten ihn um eine Positionierung zu seiner Aussage.

Die Antwort.

buddha-1128428_1920 Die Selbstherrlichkeit eines Ausschließlichkeitsvermittlers.Sehr geehrter Herr Dietrich,

Vielen Dank für Ihre Nachricht und die damit verbundene Konkretisierung Ihres Anliegens. Das beigefügte Maklermandat zeugt von einem tiefgründigen Vertrauen in Sie und Ihr Vorgehen. Das möchte ich akzeptieren. Da ich Ihre Ansichten aber mitnichten teile weil das, um nur ein Beispiel zu nennen, im Umkehrschluss bedeuten würde, dass bei jeder neuen Novellierung des VVG  die bestehende BU gekündigt werden müsste, dann eine wiederum neue BU mit erhöhtem Eintrittsalter und  erneuten Abschlusskosten installiert werden müsste und ich mich zeitlich auf die Kunden konzentrieren möchte, die mir nach 27 Tätigkeitsjahren ihr Vertrauen schenken, bitte ich Sie, das Maklermandat an xxxxxxx@yyy.de zu senden. Diese wird dann den kompletten Vertrag in Ihre Betreuung geben und dann können auch zeitgleich die gewünschten Änderungen realisiert werden. Abschließend möchte ich noch anmerken, dass sich im meinem Kundenkreis mehrere BU-Bezieher befinden, darunter viele mit BU-Bedingungen aus den 90ern und niemand hat sich bislang beschwert über Leistungsprobleme. Ich verabschiede mich und wünsche Ihnen beiden alles Gute in der Zusammenarbeit.

Meine Bemerkungen dazu:

Es ist sehr bezeichnend, dass er meint, es akzeptieren zu möchten. Ich meine eine Selbstüberschätzung zu erkennen. Der Umkehrschluss, wie es der „Kollegen“ nennt, ist eine sehr polarisierende Darstellung. Gemeinst ist die pauschale Umdeckung, die er anführt. Jede Berufsunfähigkeitsversicherung verdient eine inhaltliche Überprüfung. Es gibt genügend Fälle und Gründe, einen alten Vertrag nicht umzudenken. Im Vordergrund müssen immer der Nutzen des Kunden und die rechtliche Sicherheit des Vertrages stehen.

Unaufgefordert reagierte er wiederholt:buddha-1128426_1920 Die Selbstherrlichkeit eines Ausschließlichkeitsvermittlers.

Sehr geehrter Herr Dietrich,

ich hatte Ihnen gestern versucht zu schildern, dass ich für diese Kindergartenspiele keine Zeit investieren möchte. Sie haben von der Kundin einen unterschriebenen Maklervertrag. Dort ist nichts von Ihrer beabsichtigten Rosinenpickerei zu lesen. Also leiten Sie bitte diesen Maklervertrag wie von mir angeregt weiter oder ich gebe alternativ bei weiterer Verweigerungshaltung die Kundin in die yyy-Direktbetreuung.

Meine Bemerkung dazu:

„Verweigerungshaltung“:-), „Kindergartenspiele“! Die Kindergartenspiele kann ich nur dahin gehend interpretieren, dass ich an die fachlichen Argumente dachte, die dem Herrn wahrscheinlich nicht bekannt sind. Welche Rosinenpickerei meint er? Weiterhin bestätigt er, dass er die Vollmacht nicht an seinen AG weiterleitet, obwohl er noch immer Betreuer der Dame ist und das seine Aufgabe darstellt. Warum hat dieser Herr eigentlich nicht auf den fehlenden Versicherungsschutz im Jahre 2008 draufgesattelt? Wahrscheinlich das alte Motto: beantragen, abschließen und vergessen!

buddha-1128427_1920 Die Selbstherrlichkeit eines Ausschließlichkeitsvermittlers.Um den Artikel nicht noch unnötig zu strecken, können wir abschließend sagen, dass dann die Kundin noch einmal in die Korrespondenz eingetreten ist.

Der Vermittler antwortete:

(…)Daher sehe ich mich gezwungen, von nun an jegliche Kommunikation zu Ihnen einzustellen und darf Sie bitten, weitere Anfragen direkt oder über Ihren Spezi an die yyy zu richten. Es ist schon traurig genug zu sehen, dass er die unten aufgeworfene Frage nicht selbst beantworten kann. Und wenn Sie ehrlich sind, dürften Sie bei seinen Vorwürfen zur schlechten Betreuung auch nur wie ich ins Gähnen geraten, weil Sie sich erinnern, dass ich seinerzeit darauf hingewiesen habe, dass das einzige Manko Ihrer BU die nicht mehr zeitgemäße Laufzeit bis 60 war. Meine Vorschläge zur Verlängerung haben Sie ignoriert. Das war Ihr gutes Recht. Ich grüße Sie aus der Sonne Kaliforniens, wohin mich ein zufriedener Kunde zur Feier seiner 60. Geburtstages eingeladen hat und werde mir meine gute Laune nicht verderben lassen, auch wenn ich jetzt natürlich ein ganzes Jahr wegen der drohenden Klage kein Auge zumachen kann.

Fazit:

Klage? Welche Klage?
Schon sehr interessant, das in diesem Fall nur die Laufzeit für den Vermittler ein Manko darstellt. Desweiteren wollte ich wissen, inwiefern er zufriedene Kunden hat, die ihn einladen – sogar nach Kalifornien. Jemand rief im Büro an und bat um einen Termin. Ihm wurde mitgeteilt, dass der Herr zwar im Urlaub ist aber heute noch einen Termin vor Ort wahrnehmen könnte. Liegt Kalifornien an der Ostseeküste? Hat der Mann einen Learjet mit Überschallgeschwindigkeit? Sicherlich, denn Ausschließlichkeitsvermittler haben alle soetwas (bitte entschuldigen Sie die Polemik).

Ein Gespräch mit der entsprechenden Abteilung zeigte, dass er die Maklervollmacht, bereits vor drei Wochen eingereicht, nicht weitergeleitet hatte. Dadurch reagierte der AG mit direkten Kontakt zur Kunden, obwohl er es nicht mehr durfte. Das neue Angebot trug einen Rentenhöhe von 61,66 € in sich, damit der Mindesbeitrag nicht unterschritten wird. Dass man einfach auch hätte den Zahlungsrhythmus ändern können, schien unbekannt. Ob ein derart geringer Beitrag sich wirklich lohnt, sei dahingestellt.

Ich habe mich  entschlossen, die yyy anzuschreiben und von dieser Korrespondenz als auch den Verfehlungen des AO-lers in Kenntnis zu setzen. Immerhin ist die Kenntnis des Ausschließlichkeitsvermittlers zu meiner Vollmacht auch dem Versicherer zuzurechnen. Solche Beschwerden brachten bereits Aufträge, Aufträge bei den Versicherern selbst, Dinge zu ändern. die für mein Empfinden notwendige Änderung hätte längst geschehen müssen.

Zudem werde ich die Frage nach der regelmäßigen Weiterbildung stellen. Wenn der Herr in einer Berufsunfähigkeitsversicherung, stammend aus 2001 lediglich das Manko der Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr erkennt, stellt sich die Frage, ob ihm auch andere Tarifmerkmale, die zwischenzeitlich am Markt sind, bekannt gemacht wurden. Ob er auch schon mal was von der „Spontanen Anzeigepflicht“ gehört hat?

Ich freue mich auf die Antwort der yyy. Gern werde ich sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Frank Dietrich Fachmakler

Einige Tage später rief mich der Vorgesetzte des Herren an. Er hätte 70 Mitarbeiter und der Kollege, der hier gemeint ist, wäre unter den ersten drei zu finden. Ich persönlich erachte diese Information als erschreckend, denn welches Verhalten soll ich bei den anderen erwarten?

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