Nichts ist stetiger als der Wandel – so auch in der Beihilfe.
Die Änderung kam sehr kurzfristig und bezieht sich im Wesentlichen auf die privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer, die so genannten Wahlleistungen.
Gegen eine Zahlung von 18,90 € monatlich an den Dienstherrn bleibt diese Leistung für den Beihilfe-Versicherten und seine Angehörigen, die mitversichert sind, erhalten.
Der Zeitpunkt einer Entscheidung darüber, ist an gewisse Anlässe gebunden:
- zu Beginn der Ausbildung (Beamte auf Widerruf) innerhalb einer Dreimonatsfrist
- zu Beginn als Beamte auf Probe mit gleicher Frist
- zu Beginn der Verbeamtung auf Lebenszeit mit gleicher Frist
- bei Versetzungen von Beamten nach Hessen nach Änderungsbeginn vom 1. November 2015 gleicher Frist
- eine Frist von sechs Monaten hingegen haben Witwen-, Witwer Waisengeld Empfänger, sofern der Anspruch erstmals erfolgt.Gibt es keine Entscheidung, so wird der Versicherungsschutz auf die Regelleistungen begrenzt.
Empfehlung:
Ich erachte es als sehr sinnvoll, diesen Versicherungsschutz zu erhalten, ermöglicht er doch die Behandlungen auch in Privatkliniken. Sehr oft erhöht sich durch die Wahlleistungen auch die Möglichkeit in der Honorarerstattung, gemeint sind die Begrenzungen der Gebührenordnung.
Frank Dietrich Fachmakler
BEITRAGSANPASSUNG IN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG .
PASST DER TARIF NOCH? PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
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