Das Tarifwechselrecht. Das Tarifwechselrecht ist ein einklagbares Recht. Umso erstaunter war ich, als dieses von einem der Marktteilnehmer wiederholt abgelehnt wurde. Ein Irrtum, so die Antwort. [...]
Haben Sie eine Frage?
Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!