Macht Sinn? Eine Absicherung auf Basis von Erkrankungen?

Die Form der Absicherung ist nicht neu, wird aber meiner Meinung nach immer zu wenig beachtet. Ich sehe die Versicherung gegen „Schwere Krankheiten“ nicht wirklich als Konkurrenten der Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie „nur“ als Ausschnittsdeckung für den Verlust der Arbeitskraft zu werten ist. Sie leistet eben nur (wenn überhaupt, bei den Definitionen der Leistungsauslöser), wenn eine der gelisteten Krankheitsbilder diagnostiziert wird. Dennoch gehört sie in die Beratung.
Gegenüber den vorhergehenden Tarifgenerationen, gibt es nun auch die Möglichkeit, bei bestimmten chronischen Erkrankungen (gemäß der AVB) eine Rente hinzu zu versichern. Im Fokus steht hier das Produkt „Schwere Krankheiten“ der Canada-Life.
Bei dem Produkt handelt es sich um eine Fondsgebundene Risikolebensversicherung, die derzeit 43 Krankheitsbilder versichert.

Mögliche Zusatzoptionen sind:

• Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
• EU/Pflege als Einmalleistung
• Berufsunfähigkeitsrente bei chronischen Erkrankungen der Wirbelsäule oder des Geistes.

Die Zugangsvoraussetzung zur Absicherung „Schwere Krankheiten“ sind unterschiedlich:

• ohne Zusatzoptionen ist das Mindesteintrittsalter das 1. Lebensjahr-abgeschlossen werden kann bis zu 69. Lebensjahr.
• Mit der Option für EU/Pflegeschutz steigt das Mindesteintrittsalter auf das 15. Lebensjahr.
• Mit dem Schutz gegen Berufsunfähigkeit bleibt das Eintrittsalter aber es verringert sich das maximale Aufnahmealter bis zum 50. Lebensjahr.
• Die Beitragsbefreiung lässt sich auch ab dem 15. Lebensjahr bis zum 59. vereinbart
Eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren ist dieser Versicherung angestrebt und kann auf lebenslang ausgedehnt werden.
• Bis maximal zum sechsten Lebensjahr kann der Risiko-Leben-Schutz auf 8000 € vereinbart werden. Danach beginnt es mit mindestens 10.000 € und endet bei 100.000 €. Ab dem 16. Lebensjahr bleibt die Mindestsumme von 10.000. Die maximale Versicherungssumme liegt bei 5 Millionen.
• Die Werte für die Absicherung gegen „Schwere Krankheiten“ sind auch unterteilt. Bis zum 14. Lebensjahr mindestens 10.000 € und maximal 150.000 €. Danach mindestens 10.000-1.000.000, die aber nicht mehr als maximal das fünffache des Jahreseinkommens betragen darf.
• Die monatliche BU Rente in der „Schwere Krankheiten“-Vorsorge per Zusatzoption beläuft sich auf mindestens 500 € und maximal 2000 €, wobei dieses nicht mehr als ein Prozent der versicherten Leistungen bei „Schwere Krankheiten“ darstellen darf.
• Eine Verlängerung der Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist möglich.
• Eine jährliche Erhöhung um 3 % ist vereinbar.
Ergebnisbezogene Optionen gehören zum Produkt. Ohne Ergebnis ist zum fünften aber auch zum zehnten Jahrestag nach Beginn einer Option anwendbar.

Canada-Life "Schwere Krankheiten" -alternative Absicherung??

Quelle Canada Life

• Kindernachersicherungsschutz besteht automatisch

• vorgezogene Todesfallleistung kann mit vereinbart werden
• entgegen der pauschalen Einmalzahlung vieler Anbieter der Absicherung gegen „Schwere Krankheiten“ , kann auch hier bei gewissen Krankheitsbildern eine Teilzahlung vereinbart werden
• Vertragsprüfungen zur Überprüfung der Versicherungsleistung und auch der Beiträge finden alle fünf Jahre statt.

Steuerliche Gegebenheiten:

• Die Beiträge der Absicherung gegen „Schwere Krankheiten“ sind nicht im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen gemäß Paragraph 10 EStG abzugsfähig. Das gilt auch die nicht erfüllten Voraussetzung entsprechend der Paragraphen 10a,82 Abs. 2 EStG.

Zielgruppen:

• Das Produkt kommt insbesondere für die Menschen in die engere Wahl, die keine Absicherung der Berufsunfähigkeit erhalten oder den diese zu teuer ist. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Schwere Krankheiten / Berufsunfähigkeitsversicherung/Erwerbsunfähigkeit Versicherung/Grundfähigkeiten versichern.
• Im Hinblick auf die Generationen und deren Verschiebung zueinander, ist das Produkt gerade für ältere Menschen geeignet. Die Wahrscheinlichkeiten, zu erkranken, steigt und eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit lässt sich meist des Alters wegen nicht mehr wirklich vereinbaren.
• Da der früheste gesetzliche Versicherungsschutz gegen Invalidität bei Kindern erst mit Beginn des Kindergartenalters beginnt, sehe ich hier eine besondere Zielgruppe. Wie auch schon in der Pflegezusatzversicherung, die ein Kontrahierungszwang für Kinder hat, findet sich dieser auch hier. Jeder Vermittler hat in meinen Augen die Pflicht, Familien, deren Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist auf diese beiden Absicherungsmöglichkeiten hinzuweisen.
• Schlussendlich gilt als besondere Zielgruppe Manager und Führungskräfte, da fast 1 Million davon jährlich schwer erkranken.
Die Vorsorge gegen „Schwere Krankheiten“ gehört in das Portfolio eines jeden Maklers, der sich mit der Absicherung biometrischer Risiken beschäftigt. Auch hier gelten die selben Grundprinzipien wie bei der Berufsunfähigkeit. Gemeint ist die Auswahl des Anbieters aus der Gesamtheit des Marktes und auf Basis der Vertragsbestimmungen. Die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Antragsfragen und die entsprechend überlegt gewählte Versicherungssumme.

Deshalb gilt auch hier, die Beratung beginnt immer mit der Prüfung, wer einen berät. Ist es einfach Makler, also ein Spezialist oder jemand, der „sowas auch vermittelt“?

Frank Dietrich Fachmakler

Service Telefon: 033237 85027 / 0172 3 222 898
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