Irreführende Eilmeldung?

Soeben las ich, dass der PKV Verband zusichert, dass Versicherungsschutz außerhalb Europas, wie wir sie heute in China erleben, gewährleistet sei.

Meines Erachtens falsch.

In vielen der Verträge der Anbieter der privaten Krankenversicherung finden sich Einschränkungen und Begrenzungen bei der Kostenübernahme im Ausland. Versicherungsschutz im Inland ist damit nicht gegeben.

Einige Beispiele aus den Vertragsbestimmungen:

  • Versicherungsschutz basiert bei vielen Anbietern im Ausland auf der Deutschen Gebührenordnung. Kein Behandler oder Arzt rechnet im Ausland auf dieser Basis ab. Der Versicherer ist genau genommen daher nicht verpflichtet, die anfallenden Kosten zu regulieren. Es gibt keinen vertraglich einklagbaren Leistungsanspruch.einige Anbieter konkretisieren, dass sie die Kosten In der Höhe regulieren, wie sie in Deutschland angefallen wären. Die beste Lösung ist, im Ausland die Kosten erstattet zu bekommen, die dort anfallen.
  • Die Bundespflegesatzverordnung, das Krankenhausentgeltgesetz und auch die Fallpauschale sind Abrechnungsmodalitäten, den Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands zum Teil enorm begrenzen. Schon ein schier Unfall in Österreich, der dort 8000 € kostete, wurde in einem Leistungsfall mit ca. 3000 € reguliert.Nun
  • Gibt es eine Rückreisefrist bei Krankheit? In vielen Verträgen findet sich die zwei Monatsfrist. Ist sie überschritten und der Versicherte nicht in die Heimat zurückgekehrt, endet der Versicherungsschutz.

Unklare Bestimmungen nennt man Regulative. Sie bieten keinerlei wirkliche Sicherheit und werden meist vom Versicherer selbst in ihrer Auslegung interpretiert. Die pauschale Sorglosigkeit, die der PKV Verband verspricht ist meines Erachtens deshalb nicht gegeben. Eine Vielzahl der Verträge sollte inhaltlich geprüft werden. Gerne reden wir darüber.

14 ACHTUNG: Coronavirus und privater Versicherungsschutz.Empfehlung.

Ich hoffe, dass schnell ein Mittel gegen diesen Virus gefunden wird, denn sein „Vorgänger“ SARS, hatte meiner Kenntnis nach denselben Virenstamm, verlief aber harmloser, sieht man die aktuellen Zahlen der Infizierten.

Dringende Überprüfung angeraten.

Absolut notwendig erachte ich eine Überprüfung des Versicherungsschutzes. Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass eine Auslandskrankenversicherung dieses Risiko der Erkrankung abdecken wird/will. Bitte beachten, wenn Sie ihren Vertrag inhaltlich prüfen möchten, auf die Kompetenz des Beraters. Lassen Sie sich die unterschiedlichen Bestimmungen am Markt zeigen und dokumentieren Sie seine Aussagen.

Wer günstig eingekauft hat, wird im Leistungsfall sehr oft zur Kasse gebeten.

Diese Wahrheit bestätigt sich regelmäßig. Gewisse Leistungen haben nun mal ihren Preis.

Frank Dietrich, ihr Fachmakler

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