Kostentarife vs. Budgettarife 

Der Unterschied auf einen Blick. Die Tarifmodelle in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) unterscheiden sich maßgeblich in ihrer Leistungsstruktur und Zweckbindung:

Kostentarife (auch: Zusatztarife)

Zweckgebundene Absicherung konkreter medizinischer Leistungen
Die Versicherung übernimmt exakt definierte Maßnahmen – z. B. aus dem Bereich Zahn, Ambulant oder Stationär.

Beispiel: Zahnzusatztarife

  • Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz
  • Prophylaxe
  • Schmerzstillende Maßnahmen
    ➡️ Erstattung erfolgt gemäß GOZ/GOÄ (Gebührenordnungen für Ärzte/Zahnärzte)
    ➡️ Meist mit Zahnstaffel (Leistungsstaffelung in den ersten Jahren)

Besonderheit im Zahnbereich:

Wechselrecht
Einige Kostentarife ermöglichen einen Tarifwechsel in eine höherwertige Absicherung, auch bei bereits begonnener Behandlung. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber vielen anderen Tarifmodellen und sorgt für maximale Flexibilität.

Budgettarife

Flexibles Gesundheitsbudget pro Jahr
Versicherte erhalten einen festen Betrag (z. B. 500 €, 1.000 €, 1.500 €) zur freien Verfügung innerhalb eines gewählten Leistungsbereichs.

Nutzung je nach individuellem Bedarf, z. B. für:

  • Heilpraktiker-Leistungen
  • Sehhilfen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arzneimittel
  • Schutzimpfungen
    ➡️ Alles ohne Zweckbindung an bestimmte Maßnahmen – Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, was sie benötigen.

Tarifart

Typische Leistungen
Ambulant Sehhilfen, Naturheilverfahren, Heilpraktiker, Präventionskurse
Stationär Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Zahn

  Zahnersatz, Prophylaxe, Zahnbehandlungen

Die optimale Lösung: Kombination von Budget- und Kostentarifen

In der Praxis hat sich eine Kombination aus Budget- und Kostentarif bewährt:

✅ Viele gesetzlich Versicherte verfügen bereits über Zahnzusatzversicherungen – hier ergänzt ein ambulanter Budgettarif besonders sinnvoll.
✅ Eine stationäre Zusatzversicherung lässt sich ebenfalls optimal integrieren.
✅ Diese Kombination bietet Flexibilität, Wirtschaftlichkeit und Attraktivität – auch im Recruiting.

Tipp: Fragen Sie Ihre Mitarbeitenden nach ihren Wünschen – einfacher kann bKV nicht eingeführt werden.

Weitere Vorteile & Erfolgsfaktoren

Beitragsbefreiung möglich
Nach sechs Monaten kann bei längerer Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Pflegezeit oder Sabbatical eine Beitragsfreistellung vereinbart werden.

Gesund werden – gesund bleiben – gesund leben
In Verbindung mit einem maßgeschneiderten Gesundheitspaket im Rahmen des BGM profitieren Unternehmen spürbar:

  • Weniger Krankheitsausfälle
  • Zufriedene Mitarbeitende
  • Positives Betriebsklima
  • Stärkung der Arbeitgebermarke
  • Wettbewerbsvorteil im Recruiting

Ihr Unternehmen profitiert mehrfach

Die betriebliche Krankenversicherung schafft echte Alleinstellungsmerkmale – sichtbar nach innen und außen.
Neue Mitarbeitende werden sich gezielt für Sie entscheiden.
Langjährige Kräfte bleiben dem Unternehmen treu.
Ihr Betrieb gewinnt – an Image, Gesundheit und Zukunftssicherheit.

signature Kostentarife

Alle Abbildungen sind aus Informationsprospekten der SDK entnommen.