Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Man nennt sie so! Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sind sie das auch? Klares Nein! Die Produkte sind jeweils Ausschnittsdeckungen. Sie tragen  unterschiedliche Namen und sind nahezu unüberschaubar in der Tarifvielfalt.

Unbenannt2 Pflegestärkungsgesetz - Multiriskpolicen

  • Dread Disease
  • Multi-Risk
  • Körperschutz -Policen
  • Invaliditätsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung

Jedes Produkt  hat einen anderen Leistungsauslöser. Einige von ihnen fassen verschiedene Risiken zusammen. Bei diesen Produkten ist besonders darauf zu achten, das Leistungsauslöser z.T. gemeinschaftlich und gleichzeitig auftreten müssen um den Versicherungsfall zu begründen. Betrachtet man die Beiträge gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung, so lässt sich die Vermutung nicht leugnen,  dass die Leistungsauslöser im Sinne des Kunden entweder schlecht gewählt sind  oder ungenau in der Definition. Auch gibt es in manchen Policen etwas ähnliches wie eine Arztanordnungsklausel. Allein deren Formulierung lässt abschrecken

Dazu ein Beispiel:

  • die versicherte Person ist verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen und sich damit allen zumutbaren ärztlichen und medizinischen Maßnahmen zu unterziehen, die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung erwarten lassen.
  • Zumutbar sind allerdings nur Untersuchungen und Behandlungen, bei denen ein Schaden für das Leben oder Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, mit denen keine erheblichen Schmerzen verbunden sind und die keinen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten.
  • immer zumutbar sind damit Maßnahmen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung (z. B. Blutkontrollen, das einhalten von Diäten, Physiotherapie, Allergiebehandlung) und die Verwendung allgemein gebräuchlicher medizintechnischer Hilfsmittel  (z.B. Verwendung von Prothesen, See-oder Hörhilfen)

Vermutlich handelt sich es auch hier um eine Summenversicherung, wie es die Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Dennoch spricht man von der Schadensminderungspflicht.  Wo beginnt diese und wo hört sie auf? Kann man einem Raucher das Rauchen verbieten, der einen chronischen Husten hat? Wenn ja, müsste man allen den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz entziehen, die eine gesunde Lebensweise nicht leben. So steht’s im Paragrafen 1 des Sozialgesetzbuches V. Dass grundsätzlich medizinische Hilfsmittel, offen formuliert,  zu nutzen sind, sehe ich als sehr bedenklich an.  Eine Prothese ist kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Bedarfes, je nachdem  welche Prothese getragen werden muss. Muss ich dann auch ein Sauerstoffzelt mit ins Büro nehmen?

Worauf aber ist zu achten, wenn

Wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Gesundheitsfragen, die vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Zwingend notwendig ist die Recherche der gelisteten Behandlungsdaten in der Krankenversicherung und unter Umständen auch bei behandelnden Ärzten. Wieder hatte sich bei der Nachfrage zeigt, dass eine Kundin eine Diagnose einer depressiven Erkrankung erhielt, obwohl sie lediglich übermüdet war und den Tod der Mutter betrauerte. Ärzte sind erfinderisch!

Bei den oben genannten Produkten handelt es sich, bis auf wenige Ausnahmen, um Konglomerate verschiedener Bausteine von Versicherungsschutz, je nach Anbieter gemischt. Der eine versichert die Invalidität mithilfe einer Gliedertaxe und zu dem auch das Risiko der Pflege. Ein Anderer versichert einzelne Fähigkeiten, Grundfähigkeiten genannt. Mischung zwischen Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit und Invalidität finden sich in allen Formen am Markt. Die Tarifvielfalt lässt nichts zu wünschen übrig aber auch hier liegt das Problem. Um einen Mandanten entsprechend sicher in dieser intransparent Materie zu beraten, muss man sowohl alle Tarifmerkmale aber auch Krankheitsdefinition  und deren zum Teil gemeinschaftliches Auftreten,  den Leistungsfall zu begründen, kennen. Immerhin gab es vor kurzem ein Urteil, welches dem Makler verpflichtet, seinen Kunden grundsätzlich auf intransparente Bestimmung hinzuweisen. was bliebe in diesem Falle von einem solchen Vertrag eigentlich noch übrig?

Genau hinsehen

Bei der Grundfähigkeitsversicherung, betrachten wir beispielsweise drei Anbieter

  • Canada Live
  • Swiss Life
  • Zürich

Alle Angebote tragen denselben Namen der Absicherung, sind inhaltlich aber grundsätzlich unterschiedlich. Bei einem Anbieter sind einzelne Fähigkeiten nur dann versichert, wenn sie in Kombination mit dem Verlust anderer Fähigkeiten eintreten. Je nach Anbieter ist der Verlust einiger Fähigkeiten gar nicht erst versichert. Ab wann gilt die Fähigkeit  als nicht mehr vorhanden?  Definitionen beachten und natürlich auch die Arztanordnungsklausel. Den Begriff kennen wir aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und wen wundert es, die sogenannten Alternativprodukte haben teilweise dieselben Formulierungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung!

Bei den „Multi-Policen“  lohnt ein noch genaueres hinsehen. Sehr viele Ausschlüsse, beispielsweise bei der Allianz, sind zu finden. Bei AXA und Arag sind die Fähigkeiten, die dem Geist zuzuschreiben sind, in der Regel nicht versicherbar. Bei der Absicherung gegen Schwere Krankheiten lohnt sich, ein Medizinstudium zu überdenken, sieht man die Definitionen, die zum Leistungsfall führen. Welche Bestimmung ist unklar, welche besser und welche greifbar? Hier wird dem Vermittler die Haftung der Beurteilung eines Auslöser für einen Versicherungsfall übergeben. Würde auf alle Unklarheiten Entfaltungsverträgen hinweisen, so blieben weiße Papiere übrig.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sehe ich nicht als ein empfehlenswertes Produkt an. Heißt es doch „irgend eine Tätigkeit“ ist nicht mehr ausübbar. Wo bitte ist die Besserstellung der über dem staatlichen Versicherungsschutz?

Veränderung der Handlungsgrundlage im Pflegebaustein

Viele Anbieter haben einen Pflegebaustein in ihre Angebote eingearbeitet. Begründet durch das Pflegestärkungsgesetz, gültig ab 2007, sind hier Veränderung zu erwarten. Es wird von drei Pflegestufen in drei Pflege gerade umgewandelt. Auch sind Anpassungen im Beitrag zu erwarten, da die Mehrleistung, begründet durch die mehr Pflegegrade gegenüber den Pflegestufen, zu kalkulieren sind.

Die wirkliche Alternative ist das Umdenken in der Gesellschaft zur Wahrnehmung des Risikos des Verlustes der Arbeitskraft. Es wird nicht von heut auf morgen gehen aber es verzeiht, den ersten Schritt zu gehen. Die Eltern von Schülern sollten frühzeitig, gern auch am Elternabend, über das Risiko informiert werden. Bisher herrscht immer noch der Glaube vor, erst einen Beruf ergreifen zu müssen oder auch, dass das Risikoverein nicht wirklich zutrifft. Eine plötzliche Erkrankung aber oder auch ein Unfall, der zu Invalidität oder Berufsunfähigkeit führt, lässt beim Betroffenen aber den Wunsch entstehen, eine solche Absicherung zu haben, koste es was es wolle.

Noch  ein Hinweis:

Vor einigen Tagen wurde ich in einem Thread gefragt, ob ich wirklich davon ausgehen würde,  dass  die derzeit befragten Anbieter für die Berufsunfähigkeitsversicherung (umfangreiche Fragebögen, die das Regulierungsverhalten der Anbieter beleuchten sollen) die Fragen auch wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Man könne diesen doch nicht trauen, wenn es um die Beantwortung dieser Fragen geht, denn sie seien doch meist sowieso  nicht ehrlich.  Interessanter Hinweis! Immerhin vermitteln wir nahezu täglich Versicherungschutz von diesen Personen und glauben daran,  dass dieser transparent ist im Leistungsfall auch hält. Mal nachdenken! Zeit für Veränderungen!

Frank Dietrich Fachmakler

Glauben Sie nicht was man ihnen verspricht, lesen Sie es selbst!

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