Die Einnahmen steigen.

Der Lebensstandard folgt den steigenden Einnahmen, meist aber wird die Absicherung des Einkommens sträflich vernachlässigt. Immer wieder bekomme ich Vorgänge auf den Tisch, bei denen der Kunde finanziell langsam aber sicher gegen die Wand läuft.

Bei den gesetzlich Versicherten bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (60.750,- €) gibt es in der Regel kein Problem. Erst nach sechs Wochen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt und die Krankenkasse die Zahlung übernimmt, verringert sich das Einkommen. Gezahlt werden 70 % vom brutto, limitiert auf 105,88 € pro Tag (stand 2019). Bei langer Arbeitslosigkeit kann auch das schon finanziell gefährlich werden.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sieht es wesentlich schlimmer aus.

Je höher das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, desto höher der finanzielle Verlust bei Krankheit über sechs Wochen hinaus. Die maximale Zahlung von 105,88 € summiert sich monatlich auf 3176,40 €.tg6 Tagegeld-Verdienstausfall absichern.

Wer beispielsweise 90.000 € netto an Einnahmen hat, würde demnach ohne Zusatzabsicherung nur 38.116,8 € erhalten. Über 50.000 € weniger jährlich. Mal ehrlich, wer kann das auf Dauer verkraften?

Viele Versicherer in der privaten Krankenversicherung bieten regelmäßig einem Teil Ihrer Kunden die Option zur Erhöhung des Tagegeldes an. Andere müssen direkt befragt werden, wenn man das Tagegeld erhöhen möchte.

Nehmen Sie sich doch einfach mal die paar Minuten Zeit, Ihr netto zu recherchieren. Alles weitere der übrig sich aus den Zeilen zuvor. Wenn Handlungsbedarf besteht und das ist bei 80 % der Mandanten den Fall, so stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

  • Die Tagegeldabsicherung sollte sorgfältig gewählt werden, denn auch Sie hat sehr stark abweichende vertragliche Inhalte von Anbieter zu Anbieter.
  • Die Absicherung sollte entsprechend der Einnahmen den Lohn bei Wegfall bei Arbeitsunfähigkeit ersetzen, so gut wie es geht.
  • bei selbstständigen gilt grundsätzlich dasselbe.
  • bei privat Krankenversicherten sollte darauf geachtet werden, dass das Tagegeld nicht zwingend notwendig beim selben Anbieter zu versichern ist, wo sich auch die Krankenversicherung befindet. Es gibt Kombinationsmöglichkeiten ohne Verzicht auf das „Ordentliche Kündigungsrecht“. Was das heißt? Wird nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, so besteht die Gefahr, dass der Versicherte bei längerer Erkrankung mit einer Frist von drei Monaten im zweiten Versicherungsjahr von Tagegeldversicherer gekündigt wird.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Tagegeld bis maximal 78 Wochen gezahlt. Danach fällt dieses Einkommen weg!

tgb Tagegeld-Verdienstausfall absichern.Was dann?

Wenn aus Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit wird, stellt sich die Frage, was dann? Viele Mandanten argumentieren damit, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall sowieso nicht zahlt. Allerdings können sie auch keine Antwort darauf geben, wie sie das Problem der drohenden Berufsunfähigkeit, die statistisch gesehen jeden Vierten erreicht, gelöst haben.

Eine entsprechend gut ausgesuchte und sorgfältig in der Beantragung vorbereitete Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine Wahrscheinlichkeit von gut 70 % im Leistungsfall zum Ziel zu führen. Eine private Rechtsschutzversicherung zeitgleich abzuschließen ist dringend zu empfehlen, um die Möglichkeit zu haben, aus 70 % 100 % zu machen.

Der Trugschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fragt man einen Menschen auf der Straße, wo er seine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, erfährt man sehr auf, dass diese Art der Vorsorge nicht vereinbart. Der Glaube, den Kopf erst unter dem Arm tragen zu müssen, entspricht dem Leistungsauslöser der Erwerbsunfähigkeitsrente, nicht aber der Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
    • keinerlei Tätigkeiten mehr mit einer Dauer von bis zu 3 Stunden pro Tag ist die Grundlage, die volle Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten. Derzeit werden 47 % der Anträge vom Staat abgelehnt.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung:
    • berufsunfähig ist, werde ich Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall seine Tätigkeit, so wie sie an gesunden Tagen ausgeübt wurde, nur noch zu 50 % ausüben kann. Die Ablehnungsquoten liegen ganz grob durchschnittlich geschätzt bei 30 %.

Wer eine solche Absicherung nicht trifft, hat im Leistungsfall schon verloren. Ich halte eine solche Entscheidung für falsch.

Frank Dietrich Fachmakler.

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