Nichts ist steter als der Wandel

Vor einigen Jahren noch bewertete ich Optionen, die meistens nur ein oder zweimal innerhalb einer Vertragslaufzeit angeboten wurden, als Verkaufshilfe für Vermittler, die nicht auf Inhalte in der Beratung eingehen, sondern über den Preis verkaufen. Auch ist es sehr beachtlich, dass die Nutzung einer Option den Versicherungsschutz nicht immer wirklich in wesentlichen Punkten verbesserte. Zudem wussten die Versicherten, die über den Preis kauften nicht, was ihnen Leistung an Leistungen fehlte. Die Notwendigkeit der Ausübung einer Option war daher fraglich und wurde nicht unbedingt erkannt. Wir kennen das Problem aus dem so genannten „Konzept“ der DKV, die mit Einsteigertarifen vor vielen Jahren am Markt warb und der Meinung war, der Kunde wird sich besser versichert, würde er mehr verdienen. Diese Tarife sind nun alle geschlossen, weil das Konzept nicht tragend war.

Unbenannt-1 Optionen kennen-Optionen nutzenHilfe für Kunde und Vermittler

Die Barmenia Krankenversicherung, bekannt am deutschen Markt für Ihr besonderes Tarifwerk (einsA), bestehend aus 5 Tarifstufen, die in spitze (EXPERT+) den umfangreichsten Versicherungsschutz darstellen, bietet derzeit am Markt umfangreichste Option, die Tarife zu wechseln an. Neben der Möglichkeit zwischen drei Selbstbeteiligungsstufen:

  • 300 €
  • 600 €
  • 1200 €

(Kinder bis 20 Lj. jeweils hälftig).

Die Tarifstufen entscheiden sich zur anderen Anbietern dahingehend, dass Leistungen in den unteren Tarifstufe nicht fehlen, sondern lediglich etwas stärker begrenzt sind. Der Wechsel in eine höhere Tarifstufe oder auch Geringere Selbstbeteiligung, die sonst nur mit einer Gesundheitsprüfung denkbar war, kann per Option nach 3,5 oder sieben Jahren erfolgen. Nach einer fünfzehnjährigen Vertragslaufzeit auch sofort. In diesen Tagen schreibt der Versicherer Kunden an, die den Tarifreihen versichert sind und das Recht auf eine Option haben.

Ausnahmen

Lediglich davon ausgenommen sind Versicherte, deren Optionen bereits abgelaufen sind, sich im siebten Jahr befinden , eine Anwartschaftsversicherung unterhalten, eine hohe Vereinbarung trafen oder auch ein laufendes Mahnverfahren oder bestehende Beitragsbefreiung haben.

Noch ein Hinweis mehr.

Die Rechnung-App, die der Anbieter zur Regulierung von Rechnungen anbietet, ist überarbeitet worden. Sie ist wie beide Systeme iOS und Android nutzbar und rief der Vergangenheit große Begeisterung bei den Mandanten hervor. Die Versendung per Post entfällt und die Regulierung kann viel schneller erfolgen.

Ein Tipp:

Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch die versicherte Höhe ihres Tagegeldes. Hier ist noch keine Dynamik-Aktion bekannt, also ist ihre Eigeninitiative gefragt. Auch möchte ich den Hinweis nicht vermissen lassen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern noch nicht vereinbart, dringend notwendig ist. Warum? Sehr schnell wird erfahrungsgemäß aus einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte und damit verliert sich der Anspruch auf Tagegeld.

Frank Dietrich Fachmakler

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