FAQ´szur Corona-Krise:

Mir ist es wichtig, Informationen anzubieten.

Um diese stetig aktuell halten zu können, fehlt die Zeit. Daher habe ich mich entschlossen, begleitet von kurzen Titeln, die Quellen der Information direkt zu verlinken.

Die Entwicklung in Zahl in Deutschland:

Zahlen des Robert Koch Institutes.

Die weltweite Entwicklung:

Zahlen der John Hopkins Universität.

Thema Kurzarbeit:

Kinder Notfall-KiZZ

Berechnung von Kurzarbeitergeld.

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld.

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit bei Umsatzeinbußen von über 25 % auf Antrag den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt zu bekommen.

Die neue Überbrückungshilfe des Bundes:

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Vorbereitung Antragstellung:

Vergleich der BWAs April-Mai 2020 mit den Vorjahren zur Dokumentation des Umsatzeinbruches.
Wer kann sie beantragen?

Antragsberechtigt sind:

– kleinere und mittlere Unternehmen
– Soloselbstständige im Haupterwerb
– Freiberufler im Haupterwerb
– Organisationen aller Branchen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung?

Voraussetzung ist eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie. Annahme: Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Der Antragsteller darf sich am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Überbrückungshilfe, ein Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten. Die Förderung betrifft die Monate Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

• 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
• 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
• 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent
Liegt der Umsatz in einem Fördermonat bei wenigstens 60 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat.

Zudem gilt:

• Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
• Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate.
• Bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 15.000 Euro für drei Monate.
• In begründeten Ausnahmefällen – Kleinunternehmen mit sehr hohen Fixkosten – können diese Höchstbeträge überschritten werden.

Wie laufen die Antragstellung und die Abrechnung ab?

Es handelt sich um ein digitales, zweistufiges Antragsverfahren, welches über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden muss.
Zuständig für die Durchführung sind die Länder, also in Berlin die Investitionsbank Berlin (IBB)und in Brandenburg die Förderbank des Landes Brandenburg (ILB).
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Stufe 1:

Glaubhaftmachung der Antragsvoraussetzungen und der erstattungsfähigen Fixkosten:
Umsatzzahlen bzw. Schätzungen erforderlich für die Monate April-August 2019 sowie April-August 2020.
Auch sind bestimmte Fixkosten für die Monate Juni-August 2020 zu bestimmen bzw. zu schätzen

Stufe 2:

nachträglicher Nachweis
Nach Programmende findet eine Soll-Ist-Abrechnung statt. Bei Abweichung der tatsächlichen Umsätze von der Prognose sind zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen oder werden nachträglich aufgestockt.

Wann enden die Antragsfristen?

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
Anträge können nur online gestellt werden und es wird eine Portallösung auf Bundesebene geben, die ggf. länderspezifische Anpassungen/Wege ermöglicht. Die Schlussrechnung mit den endgültigen Umsätzen und den endgültigen Fixkosten kann auch nach Eolgende des Programms (spätestens im ersten Quartal 2021) erfn.

Für die Monate November und Dezember diesen Jahres gibt es neue Förderungsprogramme. Neben der Ausweitung der Förderung sind die Zugangsvoraussetzung geringer geworden.

Zwei Möglichkeiten sind die Grundvoraussetzung:

Anspruchsberechtigt ist ein Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vergleichsmonaten des Vorjahres.

oder

Anspruchsberechtigt ist ein Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber den Monaten April bis August 2019.

Höhe der Förderung:

90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 %

Antragstellung:

Anträge für diese zweite Phase können voraussichtlich ab Oktober 2020 wieder über einen Steuerberater gestellt werden.

Die Entwicklung in Zahl in Deutschland:

Zahlen des Robert Koch Institutes.

Thema Kurzarbeit:

Kinder Notfall-KiZZ

Berechnung von Kurzarbeitergeld.

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld.

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit bei Umsatzeinbußen von über 25 % auf Antrag den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt zu bekommen.

Hinweise zur Telemedizin der Barmenia.

  • alle Vollkostenkrankenversicherungstarife der Barmenia verfügen über dieses Modul.

Die Möglichkeit, Telemedizin zu nutzen steigt stetig mit Beginn der Krise.

Finanzielle Hilfen:

Corona Helpdesk

Regionale Hilfe für Betriebe in allen Bundesländern.

Pressemitteilung des GKV Spitzenverbandes vom 24. März 2020. Stundung von Beiträgen für Sozialversicherung.

Privat Versicherte und Kurzarbeit:

  • durch die Kurzarbeit tritt keine Versicherungspflicht ein. Das alte Einkommen wird weiterhin angenommen.
  • Es gelten die Paragrafen: 249 und 257 des SGB V.
    • §249,2: Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein für Beschäftigte, soweit Beiträge für Kurzarbeitergeld zu zahlen sind(….).
    • §257,2: (2) (…) Soweit Kurzarbeitergeld bezogen wird, ist der Beitragszuschuss in Höhe des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten entsprechend § 249 Absatz 2 zu tragen hätte, höchstens jedoch in Höhe des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat; für die Berechnung gilt der um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach § 242a erhöhte allgemeine Beitragssatz nach § 241. Absatz 1 Satz 3 gilt.
  • Demnach ist keine paritätische Beitragsteilung erforderlich. Der Arbeitgeberzuschusskann sich dadurch erhöhen.

Beispiel:

Monatliches Brutto von 5500 €; PKV Beitrag: 650 €; Entgelt bei Kurzarbeit: 2500 €. Daraus resultiert folgende Berechnung:

  • Arbeitgeberanteil entsprechend der bekannten Werte (7,3% und 50% Zusatzbeitrag, hier 0,45 %)  auf das Kurzarbeitsgeld: 176,86 €.
  • beim so genannten fiktiven Entgelt ( Bruttolohn abzüglich Kurzarbeiterlohn) gilt der volle Beitragssatz i.H.v. 14,6% zzgl.1,1%, demnach wird, auf die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4887,50 € abzüglich Lohn für Kurzarbeit berechnet. 261,56.

 Beides zusammen addiertund gibt einen Zuschuss von 438,42 AG Zuschuss.

Private Krankenversicherung (bei Zahlungsschwierigkeiten)

  • Barmenia:
    • Herabstufung der Leistungen für den Zeitraum von bis zu sechs Monaten mit Rückstufung innerhalb oder zum Ablauf des vereinbarten Zeitraumes in den bisherigen Versicherungsschutz, natürlich ohne Gesundheitsprüfung bei bisherigem Beitrag.
    • Hallesche:
    • Stundung bis zu sechs Monaten. Mehr.
  • SDK:
    • Bei der SDK kann man zur Reduktion der finanziellen Belastung die Selbstbeteiligung wechseln.
    • Sonderlösungen sind noch in der Beschlussfassung.
  • Hallesche:
    • FAQ´s
    • Ist eine Covid-19 Infektion versicherbar?
      • Nur nach belegter Ausheilung

 

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Je nach Laufzeit eines Vertrages kann in Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei gestellt werden. Das sollte definitiv genau überlegt werden, denn die psychischen Belastungen der Krise können sehr schnell zu einem Leistungsauslöser werden. Der Versicherungsschutz wird benötigt!

  • Alte Leipziger
  • HDI.
    • Stundung bis jahresende (Voraussetzungen beachten)

Achtung:

  • Die von mir vermittelten Verträge haben nahezu alle eine Infektionsklausel, die, sofern ein behördliches Arbeitsverbot besteht, nach sechs Monaten greifen könnten und Leistungen begründen. Ein solcher Fall war noch nicht da.

Pflegezusatzversicherung der DFV.

  • Neue Generation / Umstellungsangebot: AW kommt hinzu, so dass der Vertrag auch bis zu 36 Monaten beitragsfrei gestellte werden kann und ohne G Prüfung dann weiter läuft.

HINWEIS:

Die hier gemachten Angaben haben kein Anspruch auf Vollständigkeit und sind inhaltlich nicht geprüft worden. Es sind Informationen, die mich zwischendurch erreicht haben.

Eines ist deutlich geworden: die Sensibilität, die eigene Gesundheit und den Lebensstandard abzusichern ist enorm angestiegen. Niemand kann mir heute sagen, ich werde nicht krank. Wie wichtig ihnen Gesundheit und Lebensqualität sind, beurteilen Sie selbst. Denken Sie nicht darüber nach ob, sondern wann Sie die Informationen holen und danach zu überlegen, ob sie sich absichern.

 

Zum Thema Demo ohne Maske und andere Dummheiten.

ZDF Journal – Langzeitfolgen

ard metdiathek. Ein Coronaerkrankter berichtet.

Weitere Berichte zu Erkrankung und der Zeit danach:

NDR Ratgeber.

Innovationsreport.

 

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Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

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