„Geiz ist geil“
Dieser Gedanke bestimmt leider noch immer viele Entscheidungen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Dabei wird der Versicherungsschutz häufig ausschließlich über den Beitrag verkauft.
Das Vorgehen ist einfach: Es werden lediglich einige wenige Tarifmerkmale miteinander verglichen – oftmals sogar unvollständig. Fristen, Leistungseinschränkungen oder Ausschlüsse bleiben unerwähnt. Auf diese Weise erscheinen unterschiedlichste Tarife auf den ersten Blick nahezu identisch. Der Vermittler versichert, dass „doch alles enthalten“ sei, und am Ende entscheidet der Preis.
Dabei gilt ein entscheidender Grundsatz:
Es gibt am deutschen Markt keine zwei identischen PKV-Tarife in der Privaten Krankenversicherung. Wo also liegen sie- die Unterschiede?
Eigentlich müssten einem Interessenten mindestens drei Angebote unterschiedlicher Leistungsqualität vorgestellt werden. Genau an diesem Punkt beginnen jedoch die entscheidenden Fragen. Warum unterscheiden sich die Leistungen? Welche Auswirkungen haben diese Unterschiede im Leistungsfall? Und weshalb kostet ein Tarif mehr als ein anderer?
Viele Vermittler vermeiden diese Diskussion, weil sie die Unterschiede selbst nicht ausreichend erklären können.


Tarifmerkmale sind keine Leistungsbeschreibung
Ein klassisches Beispiel ist das Tarifmerkmal „Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer“. Viele Verbraucher verbinden damit automatisch den Status eines Privatpatienten mit Zugang zur hochwertigen Privatmedizin.
Tatsächlich sagt dieses Merkmal darüber jedoch nur wenig aus.
Entscheidend in der Privaten Krankenversicherung ist beispielsweise, ob Leistungen in Privatkliniken oder sogenannten Gemischten Anstalten überhaupt versichert sind, wie stationäre Spezialbehandlungen geregelt werden oder welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten. Es geht dabei um die Beachtung des Krankenhausendgeldgesetzes. Welche Regelung haben Sie gekauft?
Ebenso kritisch sind Fristen innerhalb der Tarifbedingungen.
So begrenzen manche Tarife den Zeitraum, innerhalb dessen nach einer Akutbehandlung eine Anschlussheilbehandlung begonnen werden muss. Diese Fristen dienen nicht dazu, dem Patienten ausreichend Zeit für die Organisation eines Rehabilitationsplatzes zu geben. Sie entscheiden vielmehr darüber, ob er aus den Folgen der Therapie heraus „schon“ behandelt werden kann.
Wenn eine Frist über die Leistung entscheidet
Ein Beispiel aus der Praxis:
Nach einer strahlentherapeutischen Behandlung eines Prostatakarzinoms können die Folgen der Therapie dazu führen, dass eine Anschlussheilbehandlung medizinisch erst deutlich später möglich ist.
Ein Tarif der HanseMerkur sieht beispielsweise vor, dass die Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung beginnen muss.
Auf den ersten Blick wirkt diese Regelung kundenfreundlich und klar. In der Praxis kann sie jedoch dazu führen, dass der Versicherer keine Leistungen erbringen muss, weil die medizinische Situation die Einhaltung dieser Frist gar nicht zulässt. Beispielsweise bei einer Strahlentherapie bei Karzinomen. Hier sind mindestens 14 Tage einzuhalten, meist mehr.
Der Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Tarif zeigt sich daher nicht im Werbeprospekt, sondern ausschließlich in den Versicherungsbedingungen.

Der günstige Beitrag ist nur solange günstig, wie keine Leistungen benötigt werden
Wer seine Tarifentscheidung ausschließlich am Beitrag orientiert, profitiert finanziell nur solange, wie der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen wird.
Erst im Leistungsfall zeigt sich, welche Leistungen fehlen oder nur eingeschränkt versichert sind.
Dann ist es häufig zu spät. Ein Tarifwechsel ist aufgrund des Gesundheitszustandes oftmals nicht mehr möglich. Die Folge können lebenslange Eigenbeteiligungen oder erhebliche Versorgungslücken sein.
Der vermeintliche Beitragsvorteil ist damit schnell aufgebraucht. Wozu war der Versicherungsschutz bei Abschluss gedacht?
Wer profitiert wirklich?
Von einer rein beitragsorientierten Beratung profitieren vor allem Versicherer, deren Tarife im Leistungsumfang Schwächen aufweisen, diese aber durch einen niedrigen Beitrag kompensieren.
Hinzu kommen Vermittler, die sich nicht intensiv mit den Versicherungsbedingungen beschäftigen, stattdessen auf Verkaufsargumente und Vertrauen setzen und den Abschluss in den Mittelpunkt stellen.
Die Leidtragenden sind die Kunden. Sie tragen das finanzielle Risiko unzureichender Leistungen. Gleichzeitig leidet das Ansehen einer gesamten Branche.
Meine Empfehlung an Sie
Haben Sie sich bereits für einen PKV-Tarif entschieden?
Dann stellen Sie sich eine einfache Frage:
War der Beitrag der entscheidende Grund für Ihre Wahl – oder kennen Sie die tatsächlichen Leistungsunterschiede Ihres Vertrages?
Auf meiner Homepage sowie als Download zu diesem Artikel finden Sie einen Fragenkatalog, den Sie Ihrem Versicherer oder Vermittler vorlegen können. Hier können Sie den Tarif unverbindlich analysieren lassen.
Die Antworten zeigen häufig sehr deutlich, ob Ihr Versicherungsschutz auch langfristig zu Ihrem persönlichen Bedarf passt oder ob wichtige Versorgungslücken bestehen.
Gern analysiere ich die Antworten gemeinsam mit Ihnen. Denn in der Praxis zeigt sich immer wieder: Mündliche Zusagen und Verkaufsargumente stimmen nicht immer mit dem tatsächlichen Vertragswortlaut überein. Erst der fachliche Vergleich mit anderen Tarifen macht sichtbar, welche Leistungen tatsächlich versichert sind – und welche eben nicht.

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