Teilkasko bleibt-Pflegeversicherung
Zum Pflegestärkungsgesetz 2 Mit Beginn 2017 ändert sich vieles in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Dennoch bleibt die Teilkaskomentalität erhalten, der Schutz wird also nicht in seiner Höhe auf die tatsächlichen Kosten, die bei pflege
