Private Krankenversicherung

Wie hoch sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze. Welch Einnahmen gehören dazu und welche Beiträge errechnen sich daraus?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt in 2026 77.400,- € brutto/ Jahr, das sind 6450,- € im Monat. In 2027 wird voraussichtlich zwischen 84.684 1800 € brutto (ca. 7050-7067 € monatlich, liegen. Das ist der stärkste Anstieg, den es bisher gegeben hat. Der Zusatzbeitrag liegt bei vielen Kassen bereits heute über 4 % und ist, gesetzlich festgelegt mit 2,9 % hinzu zu addieren.
Die Beitragsbemessungsgrenze (2026) beträgt 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat). Sie wird in 2027 bei 76.500 € liegen.
Zur Errechnung des Einkommens zu diesen Grenzen gelten alle regelmäßig vertraglich garantierten Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auch Urlaubs-und Weihnachtsgeld gehören dazu aber auch wenn Zahlungen wiederholt freiwillig geleistet werden. Nicht dazu gehören: SGB IV § 14

Wie hoch sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze. Ich Einnahmen gehören dazu und welche Beiträge errechnet sich daraus?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt in 2026 77.400,- € brutto/ Jahr, das sind 6450,- € im Monat. In 2027 wird voraussichtlich zwischen 84.684 1800 € brutto (ca. 7050-7067 € monatlich, liegen. Das ist der stärkste Anstieg, den es bisher gegeben hat. Der Zusatzbeitrag liegt bei vielen Kassen bereits heute über 4 % und ist, gesetzlich festgelegt mit 2,9 % hinzu zu addieren.
Die Beitragsbemessungsgrenze (2026) beträgt 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat). Sie wird in 2027 bei 76.500 € liegen.
Zur Errechnung des Einkommens zu diesen Grenzen gelten alle regelmäßig vertraglich garantierten Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auch Urlaubs-und Weihnachtsgeld gehören dazu aber auch wenn Zahlungen wiederholt freiwillig geleistet werden. Nicht dazu gehören: SGB IV § 14

Wie hoch sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze. Ich Einnahmen gehören dazu und welche Beiträge errechnet sich daraus?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt in 2026 77.400,- € brutto/ Jahr, das sind 6450,- € im Monat. In 2027 wird voraussichtlich zwischen 84.684 1800 € brutto (ca. 7050-7067 € monatlich, liegen. Das ist der stärkste Anstieg, den es bisher gegeben hat. Der Zusatzbeitrag liegt bei vielen Kassen bereits heute über 4 % und ist, gesetzlich festgelegt mit 2,9 % hinzu zu addieren.
Die Beitragsbemessungsgrenze (2026) beträgt 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat). Sie wird in 2027 bei 76.500 € liegen.
Zur Errechnung des Einkommens zu diesen Grenzen gelten alle regelmäßig vertraglich garantierten Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auch Urlaubs-und Weihnachtsgeld gehören dazu aber auch wenn Zahlungen wiederholt freiwillig geleistet werden. Nicht dazu gehören: SGB IV § 14

Wie hoch sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze. Ich Einnahmen gehören dazu und welche Beiträge errechnet sich daraus?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt in 2026 77.400,- € brutto/ Jahr, das sind 6450,- € im Monat. In 2027 wird voraussichtlich zwischen 84.684 1800 € brutto (ca. 7050-7067 € monatlich, liegen. Das ist der stärkste Anstieg, den es bisher gegeben hat. Der Zusatzbeitrag liegt bei vielen Kassen bereits heute über 4 % und ist, gesetzlich festgelegt mit 2,9 % hinzu zu addieren.
Die Beitragsbemessungsgrenze (2026) beträgt 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat). Sie wird in 2027 bei 76.500 € liegen.
Zur Errechnung des Einkommens zu diesen Grenzen gelten alle regelmäßig vertraglich garantierten Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auch Urlaubs-und Weihnachtsgeld gehören dazu aber auch wenn Zahlungen wiederholt freiwillig geleistet werden. Nicht dazu gehören: SGB IV § 14

Wie hoch sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze. Ich Einnahmen gehören dazu und welche Beiträge errechnet sich daraus?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt in 2026 77.400,- € brutto/ Jahr, das sind 6450,- € im Monat. In 2027 wird voraussichtlich zwischen 84.684 1800 € brutto (ca. 7050-7067 € monatlich, liegen. Das ist der stärkste Anstieg, den es bisher gegeben hat. Der Zusatzbeitrag liegt bei vielen Kassen bereits heute über 4 % und ist, gesetzlich festgelegt mit 2,9 % hinzu zu addieren.
Die Beitragsbemessungsgrenze (2026) beträgt 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat). Sie wird in 2027 bei 76.500 € liegen.
Zur Errechnung des Einkommens zu diesen Grenzen gelten alle regelmäßig vertraglich garantierten Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auch Urlaubs-und Weihnachtsgeld gehören dazu aber auch wenn Zahlungen wiederholt freiwillig geleistet werden. Nicht dazu gehören: SGB IV § 14

Welche Höhe hat der Arbeitgeberzuschuss? Was ist arbeitgeberzuschussfähig?

Der Beitragszuschuss/Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für 2026: Hälftiger Durchschnittssatz der Kassen (7,3%) zzgl.: 50 % vom Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %, also 1,45%) = gleich 8,75% * 5812,50 € (BBG des Jahres/Monat) = 508,59€.

Für die Pflegepflichtversicherung: Hälftiger Betrag der Pflegepflichtversicherung: 3,6%. (Kinderlose ab dem 23. LJ. zzgl.: 0,6%) = 104,62€. In 2027 steigt Ersatz für kinderlose um 0,1%.

Arbeitgeberzuschussfähig sind zusätzlich im Rahmen der maximalen Zuzahlung Beitragsentlastungstarife und auch Familienangehörige, wenn diese sich im selben Vertrag mit dem Versicherten befinden oder dieser Versicherungsnehmer einer anderen privaten Krankenversicherung für das Kind ist.

Worauf achten, wenn ich in die private Krankenversicherung wechseln möchte?

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nur aus dem Grunde erfolgen, sich für einen Zeitpunkt von dem man nicht weiß ob und wann er kommt, die dann dafür notwendige Medizin zu sichern, die eine Heilungserfolg ermöglicht. Die Auswahl, da sie für einen lebenslangen Vertrag gültig ist, hat sorgfältig zu erfolgen. Ratings und Vergleichsrechner bilden Leistungen nur ungenügend ab und sind nicht zu empfehlen. Die Möglichkeit, Rückstellungen zusätzlich zu erhöhen, ist empfehlenswert. Bei weiteren gleichen Leistungen werden die Beiträge im Ruhestand dadurch gesenkt.

Wie komme ich an meine Gesundheitsdaten, um einen Antrag vollständig ausfüllen zu können?

Eine Antragstellung auf privaten Krankenversicherungsschutz oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte ausschließlich erst dann erfolgen, wenn die Patientenakte und zusätzlich die Arztakte eingesehen wurden und inhaltlich bekannt sind. Nur so können die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten wir. Die Patientenrechtegesetze ermöglichen die Einsicht.

1. BGB § 630 F. und folgende
2. DSGVO § 15

Beitragsanpassung erhalten? Sollte gekündigt werden?

Eine Beitragsanpassung ist nicht grundsätzlich ein Kündigungsgrund und auch nicht persönlich zu nehmen. Die Kosten steigen in beiden Systemen. Die Gründe sind die überalterte Gesellschaft und, dass die Babyboomer beginnen verstärkt den Arzt konsultieren. Ungesunde Lebensweisen fördern Krankheiten und diese erhöhen die Kosten. Eine Kündigung macht nur dann Sinn, wenn genügend Zeit zu Neubildung von Rückstellungen nach einem theoretischen Wechsel besteht, denn diese gehen größtenteils verloren. Definitiv ist ein Wechsel in Erwägung zu ziehen, wenn die Versichertenleistungen nicht dementsprechend, was versichert werden sollte, lebenslang anfallende Kosten abzusichern. Dazu biete ich eine umfassende Beratung, produktneutral zu allen Bereichen der PKV, die sie heute benötigen und morgen wahrscheinlich benötigen werden.

Was gibt es bei Schwangerschaft/Elternzeit zu beachten?

Nur Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden in der Elternzeit beitragsfrei.
Freilich gesetzlich Versicherte können nur dann beitragsfrei werden, wenn sie verheiratet sind, der Partner auch gesetzlich versichert ist und damit ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen würde. Ist der Partner privat krankenversichert gilt folgendes:

Das Einkommen des sich in Elternzeit befinden Partners wird mit dem Einkommen des Privatversicherten Partners addiert und durch den Abzugsbeitrag für familienversicherte Kinder gemindert. Das Familieneinkommen ist damit berechnet und wird halbiert. Der Wert stellt das maximale Einkommen pro Monat dar.

Wie lange wird Tagegeld gezahlt und was schließt sich an? Was ist bei Berufsunfähigkeit?

Das Tagegeld in der privaten Krankenversicherung hat eine andere Leistungsgrundlage als in der gesetzlichen Krankenkasse. Es gilt der Gelbe Schein und die damit dokumentierte Unfähigkeit die bisherige Tätigkeit ohne Gefährdung der Gesundheit weiterführen zu können. In der gesetzlichen Krankenkasse muss auch noch ein Einkommensverlust nachgewiesen werden. Oftmals nachteilig bei Selbstständigen mit Mitarbeitern, die bei Krankheit den Betrieb weiterführen. Regelmäßig besteht die Möglichkeit nach sechs Monaten Tagegeldbezug in der privaten Krankenversicherung, dass der Versicherer auf Berufsunfähigkeit prüft. Besteht Berufsunfähigkeit, erlischt die Zahlung des Tagegeldes, welches noch drei Monate ab dem Zeitpunkt der Feststellung/dem Leistungsbeginn weiterzahlt. Aus diesem Grunde ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Erhalt der finanziellen Existenz dringend zu empfehlen.

Werden meine Beiträge bei Arbeitslosigkeit bezahlt?

Wird man als Privatversicherte arbeitslos so wird man entsprechendes §5 (1) Abs.2 versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht kann man sich nach §8 (1) Abs. 1a befreien lassen. Es empfiehlt sich, sofern das nicht möglich ist, über eine Anwaltschaft nachzudenken. Wir unterscheiden dabei in eine große oder eine kleine Anwartschaft.

Kann ich bei einem Anbieterwechsel Rückstellungen, die bereits angespart wurden, mitnehmen?

Bei der Mitnahme von Rückstellung ist zwischen den Tarifgenerationen vor 2009 und in folgenden zu unterscheiden. Wichtig sind auch der Abschluss des Versicherungsvertrages und ob ein Tarifwechsel zwischenzeitlich erfolgte. Die Tarife ab 2009 haben die Möglichkeit, einen Teil der Rückstellung neben den gesamten Rückstellungen der Pflegepflichtversicherung, mitzunehmen.

Kündigungsfristen bei Wechsel in die private Krankenversicherung oder Wechsel des Anbieters

Die Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung betragen drei Monate zum Jahresende (Kalenderjahr/Versicherungsjahr). Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre. Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung. Die Kündigung bei Beitragsanpassung kann bei Kenntnisnahme zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung ausgesprochen werden. Wahlweise auch einen Tag zuvor mit einer verlängerten Frist von zwei Monaten, dann rückwirkend.
Die Kündigung bei Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung kann bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze gekündigt werden. Nachweisfrist eine anschließend den gesetzlichen Grundlagen entsprechenden Krankenversicherung beträgt zwei Monate. Bei Statuswechsel, beispielsweise bei Beginn der Beihilfefähigkeit, gilt der Zeitpunkt bei bis dahin pflichtversicherten, zu denen der Status gewechselt wurde. Nachweisfrist auch zwei Monate. Freilich gesetzlich Versicherte müssen kündigen, empfehlenswerter Weise zum Zeitpunkt des Statuswechsels. Die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate zum Monatsende. Voraussetzung ist, dass mindestens 12 Monate Versicherungsschutz dort bestanden hat. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Beitragserhöhung entfällt diese Bindungsfrist durch ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen nicht selbst kündigen; das übernimmt aktuell die neue Krankenkasse.

Gibt es bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung Wartezeiten?

Wartezeiten bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung gibt es nicht, sofern der Wechsel aus einem anderen Versicherungsverhältnis, den gesetzlichen Grundlagen entsprechend, nahtlos erfolgte. Gibt es keine Vorversicherung, so hat der Versicherte die Möglichkeit auf Anforderung des Versicherers, ein ärztliches Gutachten nach dessen Vorgaben erstellen zu lassen, damit Wartezeiten entfallen.

Was ist bei Arztrechnungen zu beachten?

Als Privatversicherte ist man rechtlich Vertragspartner des Arztes aber auch des Versicherers. Es ist darauf zu achten, dass die Abrechnungen/Leistungen des Arztes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfolgten und durch den Versicherer versichert sind. Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte. Der einfache Satz wird in der Regel mit 2,3 (Regelhöchstsatz) multipliziert und ergibt den in Rechnung gestellten Betrag. Rechnet der Arzt für ab, so hat er eine medizinische Begründung dafür zu liefern - ohne diese würde private Versicherer nicht liquidieren. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung die besonderen gesetzlichen Grundlagen folgt.

Beihilfe

Wie kann ich mich als Beihilfeberechtigter versichern?

Beihilfeberechtigte können gesetzlich versichert bleiben, müssen aber darauf achten, dass diese Entscheidung endgültig ist. Begründet durch die dann viele Beihilfe erhalten Sie keine erhöhte Bezuschussung, je nach Kinderzahl (abhängig von der Beihilfeverordnung). Zusätzlich geht man davon aus, dass in Bundesländern, die bereits heute 90 % Beihilfe anbieten der Krankenstand in Zukunft ein wesentlich höherer sein soll, da die gesundheitliche Versorgung schlechter ist als in der privaten Krankenversicherung. Bei Wechsel des Bundeslandes muss das Bundesland, in das gewechselt werden soll, auch ein solches Angebot bereithalten.

Der allergrößte Teil der beihilfeberechtigten sicherlich in der privaten Krankenversicherung ab.

Die Leistungen sind garantiert, umfassende und in der Regel in der Kombination mit der Beihilfe selbst wesentlich kostengünstiger zu haben. Die Höhe der Beihilfe richtet sich sowohl nach der Beihilfeverordnung als auch nach dem Status des Beihilfeversicherten.

Wann kann ich in die Beihilfe wechseln?

Die Beihilfeversicherung ist ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung möglich. Sie kann Tag genau aber rückwirkend mit einer Frist von zwei Monaten und der Vorlage einer nahtlos folgenden Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Grundlagen erfolgen. Ist die Laufbahn schon beschlossen, empfiehlt es sich eine Anwartschaft/Option, je nach Gegebenheit für späteren Versicherungsschutz abzuschließen. Dazu gerne werden Gespräch.

Zu beachten ist der Versicherungsstatus bis zu diesem Zeitpunkt. Gesetzlich Versicherte können dieser Regel folgen. Freiwillig Versicherte haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten (laufender Monat +2) und es empfiehlt sich diese auf den Zeitpunkt der Verbeamtung abzustimmen.

Ein Wechsel kann auch zu jeder anderen Zeit nach Verbeamtung stattfinden.

Der Wechsel in die Beihilfe sollte sorgfältig geplant sein und es empfiehlt sich auch, eine Anwartschaftsversicherung für Tagegeld abzuschließen, sollte der Beihilfeanspruch in Zukunft möglicherweise entfallen.

Wegfall der Beihilfe

Verliert ein Versicherer den Anspruch auf Beihilfe zu würde entweder gesetzlich krankenversichert oder kann, sofern er weiterhin versicherungsfrei bleibt sein Vertrag beim Anbieter ohne Beihilfe weiterführen. Die Frist, sich zu entscheiden beträgt sechs Monate. Die Umwandlung in einen Vollkostentarif, also ohne Beihilfe, erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einigen Anbietern gibt es im Versicherungsschutz bereits die Option auf Tagegeld bis zu einer gewissen Höhe, den dieses in einem solchen Fall abzusichern, ist abhängig vom gesundheitlichen Status.

Für wen gilt der Beihilfeanspruch?

Der Beihilfeanspruch gilt für die Kinder des beihilfeberechtigten und richtet sich nach der Höhe des Beihilfeträger. Die Gleichberechtigung gilt für Zeiten der Ausbildung und bis maximal zum 25. Lebensjahr mit einer möglichen Verlängerung bei Zivildienstzeiten oder Wehrdienstzeiten. Ehepartner sind in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen beihilfeberechtigt. Die Höhe des Hinzuverdienstes regelt wiederum die Beihilfeverordnung.

Was ist Beihilfe?

Die Leistungen der Beihilfe sind ähnlich die der gesetzlichen Krankenkasse und damit auch vergleichbar. Die ärztlichen Gebühren begrenzen sich auf den Höchstsatz. Der Versicherungsschutz hat Lücken, die durch eine Beihilfeergänzungsversicherung des privaten Anbieters je nach Tarifleistung zum Teil oder vollkommen geschlossen werden können.

Öffnungsklausel

Jeder Beihilfeberechtigte hat Anspruch auf privaten Versicherungsschutz. Erlaubt der gesundheitliche Status keine normale Annahme, so hat er die Möglichkeit über den Versicherer, bei dem er den ersten Antrag gestellt hat, nach dessen Ablehnung, den Antrag auf Aufnahme über die Öffnungsklauseln zu stellen. Die Annahme ist mit einem Zuschlag von maximal 30 % garantiert. Bis auf wenige Ausnahmen entfallen die Beihilfeergänzungsversicherung und je nach Dienstherren, ist es entscheidend, ob ein Chefarzt Zweibettzimmer mit den möglicherweise dadurch verbesserten stationären Leistungen, mitversichert werden kann.

Elternzeit und Mutterschutz

Die Beihilfe bleibt zu diesen Zeiten erhalten. Die verschiedensten Möglichkeiten, die in der inhaltlichen Ausgestaltung bei Elternzeit möglich sind, haben auch je nach Bundesland verschiedene Konsequenzen, die vor der Elternzeit ausführlich geprüft werden sollten. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind, bis auf wenige Ausnahmen und bis zu gewissen Zeiten, selbst zu bezahlen. Die Möglichkeiten, Verdienstausfall zu erhalten sind eher gering und sollten zu den zu klärenden Konsequenzen hinzugefügt werden.

Antragstellung

Auch hier gilt der Hinweis, kein Antrag ohne vorherige Einsicht in die gelisteten Behandlungsdaten/Patientenakte. Dazu lesen Sie bitte auch bei den Antworten „FAQ- private Krankenversicherung“.

Rückstellungen

Wie auch in der privaten Krankenversicherung für nicht Beihilfeberechtigte empfiehlt es sich, sofern finanziell möglich, freiwillige weitere Zuzahlung in den Tarif einfließen zu lassen. Die dadurch erhöhten Rückstellungen subventionieren die Beiträge im Alter, sodass bei gleichen Leistungen wie der Beitrag zu zahlen ist.

Berufsunfähigkeit & Dienstunfähigkeit

Was meint Berufsunfähigkeit im Versicherungssinne?

Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsrechtes (VVG § 172) ist eine Person dann, wenn sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer ihre bisherige Tätigkeit nicht ausüben kann. Ab 50 % Veränderung Minderung wird der Leistungsfall geprüft. Ab 2009 wurde aus dem Kräfteverfall ein mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall der den Versicherten im Zweifel die Beweislast lässt, ob sein Kräfteverfall dem Alter nicht typisch ist. Die Medizin kann das nicht belegen, der Kunde demnach auch nicht und ist im Nachteil. Daher verliere ich auf die alte Regelung Kräfteverfall. Erst einmal sei erwähnt sei erwähnt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung einen falschen Namen trägt. Warum? Entgegen der Annahme, dass ein Beruf und damit ein Einkommen versichert ist, wird ein Tagesablauf versichert. So wie er in gesunden Tagen erlebt wurde. Kinder und nicht Erwerbstätige, wie beispielsweise Studenten oder zu Hause tätige (Haushalt), sind versicherbar. Wenn beispielsweise ein Schüler, denn ab dem sechsten Lebensjahr ist die Versicherung möglich, durch einen Unfall oder beispielsweise eine Erkrankung (Zeckenbiss im Urlaub) nicht mehr den Tagesablauf so ausüben kann, wie es zuvor möglich war, so hat er Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn die Veränderung über 50 % liegt. Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf (Tätigkeit), so wie er (sie) vor dem Ereignis (Unfall, Krankheit, Kräfteverfall) ausgeübt werden konnte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kennt keine Meldepflichten bei Veränderung der Tätigkeit oder seines Tagesablaufes. Versichert ist immer der letzte Stand.

Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung

Zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten. Berufsunfähigkeit haben wir schon definiert. Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit ist nach staatlichen Definition (gültig für alle nach dem 2. Januar 1961 geborenen), die Bemessung der Restfähigkeit bei ausüben irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt. Dabei wird nicht auf Qualifikation und Einkommen geachtet. Kann eine solche Tätigkeit noch bis zu 6 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) oder nur noch bis zu 3 Stunden (Teil Erwerbsminderungsrente) ausgeübt werden, ist der Leistungsfall zu prüfen.

Um Ansprüche zu haben, muss der Versicherte mindestens fünf Jahre Wartezeit), beim deutschen Rentenversicherungsträger versichert sein und drei Jahre mit mindestens den Pflichtbeiträgen vor Beginn des möglichen Leistungsfalles versichert gewesen sein. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente liegt bei brutto 1059 €. Kranken und Pflegeversicherung werden noch abgezogen. Das stellt keine Versorgung im Sinne einer lebenswerten Existenz dar.

Wann sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

So früh als irgendwie möglich, ist der beste Rat. Warum? Wer jung ist, hat meist eine ungetrübte Gesundheit, noch keine risikorelevanten Hobbys und geht keiner beruflichen Tätigkeit nach, die ein Risiko darstellen könnte. Die Beiträge sind gering und da es keine Meldepflichten gibt, die das versicherungsrelevante Risiko erhöhen könnten, ändert sich der Beitrag bei gleicher Rente nicht. Trotz eines früheren Beginns zahlt man fast immer weniger Beiträge über die Laufzeit als mit später vereinbarten Versicherungsschutz. Eine Vielzahl von Berufen ist nur schwer oder überhaupt nicht versicherbar. Wurde der Versicherungsschutz schon lange zuvor abgeschlossen, entfällt auch dieses Risiko.

Für Beihilfeberechtigte ist was zu beachten?

Beihilfeberechtigte haben die Möglichkeit, eine Dienstunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung mit abzuschließen. Das ist empfehlenswert! In einer echten Dienstunfähigkeitsversicherung beurteilt nicht der Versicherer, sondern ein Beauftragter Arzt/Gutachter des Arbeitgebers, ob Dienstfähigkeit besteht oder nicht und löst damit den möglichen Leistungsfall aus. Der Versicherer hat kein Mitspracherecht. Zu empfehlen ist, zuerst die Berufsunfähigkeit auf Basis garantierter und deutlich formulierter Bestimmungen zu wählen. Wer von den Anbietern mit der höchsten Transparenz in den Vertragsbestimmungen bietet eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Warum diese Reihenfolge? Wird ein Beamter dienstunfähig, so hat kann er ohne Widerspruch gegenüber den Dienstherren von diesem umgeschult werden. Wahrscheinlich sinkt dann sei soziales Ansehen, wie auch sein Einkommen. Die neue Verwendungsfähigkeit lässt die Dienstunfähigkeitsklausel die Leistung einstellen. Der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeit kann aber noch bis zum Rest der Vertragslaufzeit, wenn die dafür notwendigen Bestimmungen eingehalten werden, leisten.

Antragstellung

Auch hier gilt das Prinzip der Akteneinsicht bei Kasse unter anderen bevor der Antrag gestellt werden kann (Siehe FAQ- Private Krankenversicherung).

Alternativen zu Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese gibt es nicht. Immer wieder wird von Alternativen gesprochen, gemeint sind dann Grundfähigkeitsversicherungen und Absicherung gegen Schwere Krankheiten. Der Versicherungsschutz ist nicht vergleichbar. Begründet schon dadurch, dass die Erkrankung der Psyche in Deutschland der hauptsächliche Grund ist, Berufs-dienstunfähig zu werden, dieses in den „Alternativen“ nicht abgesichert ist, spricht eine deutliche Sprache. Es wäre so, als wenn man einen Versicherungsvertrag für sein Auto abschließt, denn nur dann leistet, wenn Sie einen Unfall mit einem Lkw haben. Würden Sie den Vertrag schließen?

Pflegezusatzversicherung

Welche Möglichkeiten der Pflegezusatzversicherung gibt es und was ist zu empfehlen?

Es gibt die Pflegekostenversicherung, die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Der klare Nachteil in der Pflegekostenversicherung liegt darin, dass man im Leistungsfall den Versicherer die Kosten nachweisen muss, vorausgesetzt, die Nachweise haben einen bereits erreicht. Für ältere Menschen, möglicherweise dement, ist diese Verwaltungsarbeit die klare Überforderung. Bei der Pflegerente steht meiner Auffassung nach nicht die Pflegeleistung im Vordergrund, sondern die Rentenzahlung. Das Produkt ist nicht der Krankenversicherung sollen wir Lebensversicherung zuzuordnen und hat einen laufenden Beitrag, der nicht erhöht wird. Über 80 % entfallen auf das Pflegetagegeld. Ein fester Betrag und in Abhängigkeit der Pflegestufe monatlich ohne irgendwelche Nachweise gezahlt. Die Verwendung ist frei. Das Produkt gehört wie Pflegekostenversicherung zur Krankenversicherung, ist leistungsorientiert und kann vom Beitrag her angepasst werden.

Was ist besonders zu beachten?

Es sind, wie bei jeder anderen Absicherung die Leistungen. Es beginnt mit dem Geltungsbereich, also dem Aufenthaltsort des Versicherten. Gibt es weltweit Leistungen oder nur eingeschränkt? Was gilt bei Wohnsitzverlegung oder kriegerischen Ereignissen? Gibt es Leistungen nur bei vollständigen stationären Aufenthalt und wie sieht es bei Rehamaßnahmen oder Kuren aus? Bleibt Dir damit möglicherweise finanzierte Heimplatz auch bei Abwesenheit, beispielsweise bei stationären Aufenthalt erhalten oder pausiert die Zahlung, sodass der Platz verloren gehen kann? Gibt es eine Leistungsbeschreibung im Leistungsfall? Sind die Leistungen dynamisiert und passen sich mit höherer Lebenserwartung den steigenden Kosten an? Dieser große Auszug soll die Komplexität innerhalb der Leistungen zeigen.

Antragstellung

Wie auch bei der privaten Krankenversicherung bei der Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit müssen die Gesundheitsdaten recherchiert werden, damit der Antrag entsprechende Obliegenheiten bearbeitet werden kann.

Was ist im Falle der Pflege noch zu beachten?

Im Falle einer beginnenden Pflege empfiehlt es sich definitiv, um den Leistungsfall dokumentieren und nachweisen zu können und damit der Versicherer leistet, ein Pflegetagebuch zu führen. Gerade bei den Begutachtungen durch die Mitarbeiter des MDK oder anderen, gleichwertigen Dienstleistern stellen sich Pflegebedürftige meist von der besten Seite dar, wenn der Besuch kommt. Das Tagebuch weist nach, was in der sonstigen Zeit notwendig ist und war, wo Hilfe benötigt wird und welche Einschränkungen die versicherte Person hat.